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   LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17   

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LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17 (https://dejure.org/2018,21525)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.02.2018 - 8 Sa 594/17 (https://dejure.org/2018,21525)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 8 Sa 594/17 (https://dejure.org/2018,21525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 49 StVO, § ... 49 Abs. 1 Nr. 12, 13, 17, Abs. 4 Nr. 3 bis 5 StVO, § 69 a StVZO, § 48 FZV, § 48 Nr. 1, 3, 4 und 9 FZV, § 41 StVO, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT, § 49 HSOG, § 2 Abs. 8 BKatV, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 22, 23, 25 BAT, Anlage 3 zum BAT, § 22 Abs. 1 Satz 1 BAT, § 22 Abs. 2 Satz 1 BAT, Anlage 1a zum BAT, §§ 1, 4 - 8, 49 HSOG, 12, 35, 39, 41, 42, 46 StVO, § 19 OWiG, §§ 40 - 43, 47, 48, 50, 53 HSOG, § 46 StVO, §§ 267, 281, 258a StGB, §§ 21, 52, 53, 55, 56 OWiG, § 6 VwVG, §§ 94, 98, 136, 55 StPO, § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO, § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO, § 42 StVO, § 13 StVO, §§ 45, 29 StVO, § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, VwV-StVO § 1, § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO, § 39 Abs. 2 StVO, § 50 HSOG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst des Straßenverkehrsamtes nach dem TVöD -VKA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    Auszug aus LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
    Mein Antrag auf Höhergruppierung vom 17.02.2015 bleibt von diesem Antrag unberührt, eine Entscheidung zu den Verfahren Az. 14 Ca 5469/15 ArbG Frankfurt, 8 Sa 278/16 LAG Hessen, 4 AZR 514/16 BAG steht noch aus.

    Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Berufungsurteil auf die Revision des Klägers mit Urteil vom 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - (Bl. 159 ff. d. A.) aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Die Klage ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - ZTR 2017, 352 ff.) .

    Diese sind nach der Verweisungsklausel in § 3 des Arbeitsvertrags vom 1. Juni 2007 wirksam in Bezug genommen worden (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - ZTR 2017, 352 ff.) .

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - ZTR 2017, 352 ff.) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat dieses Tarifmerkmal sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237; BAG 16. April 1997 - 4 AZR 350/95 - nv.; vgl. auch BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 317) .

    Die "Vielseitigkeit" kann sich insbesondere aus der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen ergeben (BAG 11. Mai 2005 - 4 AZR 386/04 - ZTR 2006, 198 ff.; BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237; vgl. auch BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 317 ) .

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht nicht entgegen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 317; BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 311 mwN.) .

    Hätten die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit zum Bezugspunkt von Qualifikationsmerkmalen machen wollen, so hätten sie das - beispielsweise - in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT - zum Ausdruck bringen müssen (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 317 mwN.) .

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
    (1) Bei der Prüfung ist von dem Begriff des Arbeitsvorgangs im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auszugehen, der als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten definiert ist (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156 ff.; BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 350/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 235; BAG 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 209; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178) .

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (st. Rspr., vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 311 mwN.; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178) .

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
    (1) Bei der Prüfung ist von dem Begriff des Arbeitsvorgangs im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auszugehen, der als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten definiert ist (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156 ff.; BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 350/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 235; BAG 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 209; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178) .

    Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156 ff.) .

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat dieses Tarifmerkmal sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237; BAG 16. April 1997 - 4 AZR 350/95 - nv.; vgl. auch BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 317) .

    Die "Vielseitigkeit" kann sich insbesondere aus der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen ergeben (BAG 11. Mai 2005 - 4 AZR 386/04 - ZTR 2006, 198 ff.; BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237; vgl. auch BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 317 ) .

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht nicht entgegen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 317; BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 311 mwN.) .

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (st. Rspr., vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 311 mwN.; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178) .

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 456/06

    Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
    (1) Bei der Prüfung ist von dem Begriff des Arbeitsvorgangs im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auszugehen, der als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten definiert ist (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156 ff.; BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 350/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 235; BAG 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 209; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178) .

    Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156 ff.) .

  • LAG Hessen, 05.07.2016 - 8 Sa 278/16

    Eingruppierung eines Hilfspolizeibeamten im Außendienst des Straßenverkehrsamts

    Auszug aus LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
    Mein Antrag auf Höhergruppierung vom 17.02.2015 bleibt von diesem Antrag unberührt, eine Entscheidung zu den Verfahren Az. 14 Ca 5469/15 ArbG Frankfurt, 8 Sa 278/16 LAG Hessen, 4 AZR 514/16 BAG steht noch aus.

    Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers mit Urteil vom 5. Juli 2016 - 8 Sa 278/16 - zurückgewiesen.

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
    Jedenfalls sind selbständige Leistungen dann in rechtserheblichem Ausmaß erforderlich, wenn ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 172) .
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
    Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - nv.; BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310; BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301; BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294) zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Entgeltgruppen vorliegen.
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94

    Eingruppierung im allgemeinen Ermittlungsdienst

  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 386/04

    Eingruppierung eines Dekorateurs und Gruppenleiters

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 350/96

    Eingruppierung einer Politesse in der Verkehrsunfallaufnahme

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 350/95

    Eingruppierung einer Bußgeldsachbearbeiterin - Anspruch auf Vergütung nach der

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09

    Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 552/84

    Eingruppierung von Chefarztsekretärin

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Februar 2018 - 8 Sa 594/17 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.04.2019 - 6 Sa 56/17

    Eingruppierung - Außendienst Ordnungsamt - Bildung eines Arbeitsvorgangs -

    Das hat das LAG, an das der Rechtsstreit zurückverwisen worden war, in der folgenden Entscheidung (Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.02.2018 - 8 Sa 594/17 -, Rn 102 ff) ebenfalls so gesehen und darauf verwiesen, dass auch wenn die beklagte Stadt behaupte, sie weise dem Kläger die jeweiligen Aufgaben getrennt zu, weil sie abhängig vom zugeteilten Schutzbezirk anfielen, dem nicht gefolgt werden könne.
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