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   LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11   

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LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11 (https://dejure.org/2012,20327)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11 (https://dejure.org/2012,20327)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. März 2012 - 19 Sa 1342/11 (https://dejure.org/2012,20327)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zum Ausschluss einer ordentlichen Beendigungskündigung; Rechtsfolgen der Besetzung von Arbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Anforderungen an das Bestehen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zum Ausschluss einer ordentlichen Beendigungskündigung; Rechtsfolgen der Besetzung von Arbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - Ein Leiharbeiter gilt als freie Stelle zur Weiterbeschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei einer betriebsgedingten Kündigung gilt auch eine mit einem Leiharbeiter besetzte Stelle als frei

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Betriebsbedingte Kündigung: Anspruch auf Arbeitsplätze, die dauerhaft mit Leiharbeitern besetzt sind

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
    In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 11 mwN, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 64 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 60).

    Zu berücksichtigen ist aber auch, dass gerade Erklärungen in laufenden Gerichtsverfahren - etwa dem Kündigungsschutzprozess selbst - durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 64 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 60).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
    Von diesem Standpunkt aus ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 20, EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 62).

    Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22, EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 62).

  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 8 Sa 313/08

    Betriebsbedingte Kündigung; ultima ratio/freier Arbeitsplatz; mit

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
    Ob Dauerarbeitsplätze, die nach einer Entscheidung des Arbeitgebers dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sein sollen, als frei anzusehen sind, ist umstritten (bejahend: LAG Hamm 23. März 2009 - 8 Sa 313/08 - Rn. 35, zitiert nach Juris; LAG Berlin-Brandenburg 3. März 2009 - 12 Sa 2468/08 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 85; Bram in Bader/Bram/Dörner/Kriebel/Nungeßer/Suckow, Kündigungs- und Bestandsschutz im Arbeitsverhältnis § 1 KSchG, Rn. 303a, ErfK-Oetker, 12. Aufl., § 1 KSchG Rn. 256; HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 272, Düwell/Dahl DB 2007, 1699; ablehnend: HaKo-Gallner KSchG § 1 Rn. 661; Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn. 729; Moll/Ittmann, RdA 2008, 321, vermittelnd: Griebeing in KR, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 219, der neben der Entscheidung zur Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zusätzliche Anforderungen stellt) und noch nicht höchstrichterlich geklärt.

    Gleiches muss für die Beurteilung gelten, ob ein Arbeitsplatz frei ist, wenn ein Arbeitgeber die Entscheidung getroffen hat, den Dauerarbeitsplatz nur mit Leiharbeitnehmern zu besetzen (vgl. LAG Hamm 23. März 2009 - 8 Sa 313/08 - Rn. 35, zitiert nach Juris).

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
    Voraussetzung dafür ist, dass sie auf einen neuen Lebenssachverhalt gestützt wird und dass sie nicht offensichtlich unwirksam ist (BAG 19. Dezember 1985 - 2 AZR 190/85 -, BAGE 50, 319 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 17 = EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 17).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
    Darüber hinaus ist mit Blick auf eine prozessuale Auseinandersetzung zu berücksichtigen, dass Parteien zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) alles vortragen dürfen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe, NJW 1991, 2074).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
    Der Entschluss, die formale Arbeitgeberstellung aufzugeben, ist keine die Kündigung bedingende Unternehmerentscheidung, wenn der Unternehmer gegenüber den Beschäftigten im Wesentlichen weiterhin selbst die für die Durchführung der Arbeit erforderlichen Weisungen erteilt (BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/93 -, BAGE 84, 209 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 80, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 86, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
    Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
    Das Angebot einer Weiterbeschäftigung zu geänderten (schlechteren) Bedingungen kann lediglich in Extremfällen unterbleiben (zB bei einer völlig unterwertigen Beschäftigung; vgl. BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
    Wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz gegebenenfalls auch zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen, ist eine ordentliche Beendigungskündigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen (BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 178 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 161).
  • BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
    Bei einem Einsatz von Leiharbeitnehmern werden die anfallenden Arbeiten von dem Arbeitgeber innerhalb seiner betrieblichen Organisation mit Arbeitskräften erledigt, die diese Arbeitsaufgaben nach seinen Weisungen für ihn ausführen (BAG 16. Juli 2008 - 7 ABR 13/07 - Rn. 23, BAGE 127, 126 = AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 4).
  • BAG, 25.02.2009 - 7 ABR 61/07

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08

    betriebsbedingte Kündigung; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Dauerarbeitsplätze

  • LAG Hessen, 05.11.2012 - 21 Sa 593/10

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

    Zwar war es bisher umstritten, ob Dauerarbeitsplätze, die nach einer Entscheidung des Arbeitgebers dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt sein sollen, als frei anzusehen sind (vgl. insoweit zur Übersicht des Streitstandes: Hess. LAG Urteil vom 06. März 2012, Az: 19 Sa 1342/11, zitiert nach juris).

    Auch werden die anfallenden Arbeiten bei einem Einsatz von Leiharbeitnehmern von dem Arbeitgeber innerhalb seiner betrieblichen Organisation mit Arbeitskräften erledigt, die diese Arbeitsaufgaben nach seinen Weisungen für ihn ausführen (Hess. LAG Urteil vom 06. März 2012, Az: 19 Sa 1342/11, zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2013 - 16 Sa 1652/12

    Kein Kündigungsschutz für Organ-Geschäftsführer -Rechtsmissbrauch bei

    Dabei unterliegt die Gestaltung des Anforderungsprofils für den freien Arbeitsplatz der lediglich auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden Unternehmerdisposition des Arbeitgebers (Hessisches LAG, Urteil vom 06.03.2012, 19 Sa 1342/11 Rn. 33).
  • LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Denn diese Kündigung ist jedenfalls wegen des entstandenen Streits über die Anwendbarkeit des KSchG eine neue Kündigung, bei der ein anderer Sachverhalt streitentscheidend und die auch nicht offensichtlich unwirksam ist (vgl. dazu BAG, Urt. v. 19.12.1985 - 2 AZR 190/85, BAGE 50, 319 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht; LAG Hessen, Urt. v. 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11, juris).
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