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   LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12   

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https://dejure.org/2013,44137
LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12 (https://dejure.org/2013,44137)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12 (https://dejure.org/2013,44137)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 16 Sa 1049/12 (https://dejure.org/2013,44137)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12
    Zwar erfolgte die Anfechtung -wie bei einem mehrseitigen Vertrag erforderlich (Bundesarbeitsgericht 24.2.2011 -6 AZR 626/09- AP Nr. 42 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag, Rn. 40)- durch Erklärung gegenüber den beiden anderen Vertragspartnern.

    Dabei kommt es für die Frage, ob eine Teilanfechtung begrifflich möglich ist, nicht auf den Willen der am Rechtsgeschäft Beteiligten, sondern allein auf die objektive (gedankliche) Zerlegbarkeit des Rechtsgeschäfts an (Bundesarbeitsgericht 24. Februar 2011 -6 AZR 626/09- Rn. 50; Bundesgerichtshof 5. November 1982 -V ZR 166/81- WM 1983, 92, Rn. 15; Bundesgerichtshof 5. April 1973 -II ZR 45/71- WM 1973, 637, Rn. 19).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12
    Erforderlich wäre die Darlegung gewesen, dass sich die getroffene Auswahl gerade mit Blick auf den klagenden Arbeitnehmer im Ergebnis als grob fehlerhaft erweist (Bundesarbeitsgericht 19.7.2012 - 2 AZR 352/11 - NZA 2013, 87, Rn. 34).
  • BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11

    Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12
    Fehlt es an dem gleichzeitigen Abschluss oder dem Inaussichtstellen eines neuen Arbeitsvertrages, so stellt sich der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer als ein -im Rahmen der Vertragsfreiheit zulässiges- Risikogeschäft dar, weil nicht klar ist, ob der Betriebserwerber den Arbeitnehmer übernehmen wird (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2012 -8 AZR 572/11-Rn. 36; 18. August 2011 -8 AZR 312/10- NZA 2012, 172, Rn. 32).
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10

    Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12
    Fehlt es an dem gleichzeitigen Abschluss oder dem Inaussichtstellen eines neuen Arbeitsvertrages, so stellt sich der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer als ein -im Rahmen der Vertragsfreiheit zulässiges- Risikogeschäft dar, weil nicht klar ist, ob der Betriebserwerber den Arbeitnehmer übernehmen wird (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2012 -8 AZR 572/11-Rn. 36; 18. August 2011 -8 AZR 312/10- NZA 2012, 172, Rn. 32).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12
    Nach der Rspr. des Bundesarbeitsgerichts ist weder allgemein eine Bedenkzeit vor der Unterzeichnung einer Beendigungsvereinbarung einzuräumen, noch handelt es sich um ein Haustürgeschäft, bei dem ein Widerrufsrecht bestünde (Bundesarbeitsgericht 22.4.2004 -2 AZR 281/03- AP Nr. 27 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag, Rn. 36).
  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12
    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Anfechtende; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (BAG 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - NZA 2012, 1316, Rn. 22).
  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 166/81

    Anfechtungserklärung - Auslegung - Irrtum

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12
    Dabei kommt es für die Frage, ob eine Teilanfechtung begrifflich möglich ist, nicht auf den Willen der am Rechtsgeschäft Beteiligten, sondern allein auf die objektive (gedankliche) Zerlegbarkeit des Rechtsgeschäfts an (Bundesarbeitsgericht 24. Februar 2011 -6 AZR 626/09- Rn. 50; Bundesgerichtshof 5. November 1982 -V ZR 166/81- WM 1983, 92, Rn. 15; Bundesgerichtshof 5. April 1973 -II ZR 45/71- WM 1973, 637, Rn. 19).
  • BGH, 05.04.1973 - II ZR 45/71

    Wirksamkeit von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12
    Dabei kommt es für die Frage, ob eine Teilanfechtung begrifflich möglich ist, nicht auf den Willen der am Rechtsgeschäft Beteiligten, sondern allein auf die objektive (gedankliche) Zerlegbarkeit des Rechtsgeschäfts an (Bundesarbeitsgericht 24. Februar 2011 -6 AZR 626/09- Rn. 50; Bundesgerichtshof 5. November 1982 -V ZR 166/81- WM 1983, 92, Rn. 15; Bundesgerichtshof 5. April 1973 -II ZR 45/71- WM 1973, 637, Rn. 19).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (Bundesarbeitsgericht 19. Oktober 2010 -6 AZR 118/10- NZA 2011, 63, Rn. 7).
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