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   LAG Hessen, 06.09.2018 - 8 Ta 275/18   

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https://dejure.org/2018,34685
LAG Hessen, 06.09.2018 - 8 Ta 275/18 (https://dejure.org/2018,34685)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.09.2018 - 8 Ta 275/18 (https://dejure.org/2018,34685)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. September 2018 - 8 Ta 275/18 (https://dejure.org/2018,34685)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 764, 888 ZPO
    Gegenstand der Zwangsvollstreckung können nur im Titel verbürgte Ansprüche sein (hier verneint für Lohnsteuerbescheinigungen). Für die Vollstreckung von Geldforderungen sind nach § 764 ZPO die Amtsgerichte zuständig.

  • IWW

    § 888 ZPO, §§ ... 793, 567 Abs. 1 ZPO, § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 569 Abs. 1, 2 ZPO, § 78 Satz 1 ArbGG, §§ 191 bis 195 ZPO, §§ 803 bis 882a ZPO, § 764 ZPO, § 887 Abs. 1 ZPO, § 888 Abs. 1 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, §§ 891 Satz 3, 97 Abs. 1 ZPO, §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 764 ; ZPO § 888
    Zwangsvollstreckung von Geldforderungen; Lohnabrechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 764 ; ZPO § 888
    Vollstreckbarkeit eines Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2018 - 8 Ta 275/18
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Vollstreckungsschuldner seiner festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (BAG 31. Mai 2012 - 3 AZB 29/12 - NZA 2012, 1117 f.; vgl. auch BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - NZA 2003, 516 f.) .
  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2018 - 8 Ta 275/18
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Vollstreckungsschuldner seiner festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (BAG 31. Mai 2012 - 3 AZB 29/12 - NZA 2012, 1117 f.; vgl. auch BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - NZA 2003, 516 f.) .
  • LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2018 - 8 Ta 275/18
    Wesentlich ist, dass das für die Vollstreckung nach § 888 ZPO zuständige Prozessgericht nicht ohne weiteres überprüfen kann, ob der Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum bereits Entgeltabrechnungen erteilt hat oder nicht (vgl. auch HessLAG 30. Oktober 2017 - 10 Ta 323/17 - zur Veröffentlichung vorgesehen.) .
  • LAG Düsseldorf, 04.03.2022 - 4 Ta 21/22

    Keine Pflicht zur Amtszustellung vollstreckbarer Vergleichsbeschlüsse nach § 278

    Zum Teil wird das bejaht (Hessisches LAG 06.09.2018 - 8 Ta 275/18, Rn. 11, juris, zu Unrecht verweisend auf Musielak/Voit/Lackmann 15. Aufl. 2018, § 750 ZPO Rn. 18; Zöller/Feskorn 34. Aufl. 2022, ZPO § 329 Rn. 31; Zöller/Greger 34. Aufl. 2022, ZPO § 278 Rn. 34; Saenger ZPO 9. Aufl. 2021, § 278 Rn. 23).
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