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   LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11   

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https://dejure.org/2012,14961
LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11 (https://dejure.org/2012,14961)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11 (https://dejure.org/2012,14961)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. März 2012 - 18 Sa 1126/11 (https://dejure.org/2012,14961)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11
    46 Eine Verdachtskündigung ist danach rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG Urteil vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - NZA 2002, 847; BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - NZA 2003, 991; BAG Urteil vom 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1137; BAG Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - NZA 2011, 798) .

    Die Beklagte konnte dies gegebenenfalls zum Anlass zur Einleitung eines neuen Kündigungsverfahrens nehmen (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - NZA 2011, 798 ).

  • LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1127/11
    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11
    in beiden Instanzen erfolgreiche Kündigungschutzklage gegen Verdachtskündigung, erhebliche Beschuldigungen zu Diebstählen bei F in K durch überführten ehemaligen Kollegen genügten nicht, da darüber hinaus keine erheblichen objektiven Tatsachen feststellbar s.a. 18 Sa 1127/11 und 16 Sa 473/11.

    Nach einer von der Beklagen vorgelegten Auswertung in dem Verfahren des Kollegen D (- 18 Sa 1127/11 -) kommen während einer Nacht durchschnittlich 11 Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Schichtzeiten zum Einsatz, die die Sendungen bearbeiten.

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11
    Es liegt ein so genanntes uneigentliches Eventualverhältnis vor, daher genügt es, dass die Beklagte ihre Berufung gegen die Stattgabe der Kündigungsschutzklage begründete (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 115/87 - NJW 1990, 597; BAG Urteil vom 02. April 1987 - 2 AZR 418/86 - NZA 1987, 808 ).
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11
    Es liegt ein so genanntes uneigentliches Eventualverhältnis vor, daher genügt es, dass die Beklagte ihre Berufung gegen die Stattgabe der Kündigungsschutzklage begründete (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 115/87 - NJW 1990, 597; BAG Urteil vom 02. April 1987 - 2 AZR 418/86 - NZA 1987, 808 ).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11
    46 Eine Verdachtskündigung ist danach rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG Urteil vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - NZA 2002, 847; BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - NZA 2003, 991; BAG Urteil vom 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1137; BAG Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - NZA 2011, 798) .
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11
    46 Eine Verdachtskündigung ist danach rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG Urteil vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - NZA 2002, 847; BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - NZA 2003, 991; BAG Urteil vom 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1137; BAG Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - NZA 2011, 798) .
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11
    46 Eine Verdachtskündigung ist danach rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG Urteil vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - NZA 2002, 847; BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - NZA 2003, 991; BAG Urteil vom 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1137; BAG Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - NZA 2011, 798) .
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11
    Ebenso kann offen bleiben, ob die zweiwöchige Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB bis zum 27. August 2010 gehemmt war, weil die Beklagte die sich aus der Ermittlungsakte ergebenden Verdachtsmomente ab dem 13. August 2010 mit der gebotenen Eile überprüfte (vgl. BAG Urteil vom 02. März 2006 - 2 AZR 46/05 - NZA 2006, 1211 ).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11
    46 Eine Verdachtskündigung ist danach rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG Urteil vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - NZA 2002, 847; BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - NZA 2003, 991; BAG Urteil vom 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1137; BAG Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - NZA 2011, 798) .
  • LAG Hessen, 05.09.2011 - 16 Sa 473/11

    Verdachtskündigung - Diebstahl von Paketen durch Arbeitnehmer eines

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2012 - 18 Sa 1126/11
    in beiden Instanzen erfolgreiche Kündigungschutzklage gegen Verdachtskündigung, erhebliche Beschuldigungen zu Diebstählen bei F in K durch überführten ehemaligen Kollegen genügten nicht, da darüber hinaus keine erheblichen objektiven Tatsachen feststellbar s.a. 18 Sa 1127/11 und 16 Sa 473/11.
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