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   LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16   

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https://dejure.org/2017,54491
LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16 (https://dejure.org/2017,54491)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16 (https://dejure.org/2017,54491)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. August 2017 - 7 Sa 1471/16 (https://dejure.org/2017,54491)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 82 SGB IX, § 82 SGB IX
    1. Ein Nachteil für einen schwerbehinderten Menschen im Rahmen einer Auswahlentscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers liegt bereits vor, wenn der schwerbehinderte Mensch nicht in die Auswahl einbezogen, sondern vorab ausgenommen wird. Die Benachteiligung liegt bereits ...

  • IWW

    § 3 Abs. 1 S. 1 AGG, §§ ... 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 15 Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61 b ArbGG, § 81 Abs. 2 S. 1 SGB IX, § 7 AGG, § 1 AGG, § 81 Abs. 2 SGB IX, § 6 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 AGG, § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX, § 82 SGB IX, § 82 S. 2 SGB IX, § 82 S. 3 SGB IX, § 7 Abs. 1 AGG, § 22 AGG, § 253 BGB, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - unterbliebenen Einladung zum Vorstellungsgespräch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IX § 82 SGB
    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung wegen der unterbliebenen Einladung zum Vorstellungsgespräch

  • rechtsportal.de

    IX § 82 SGB
    Entschädigung wegen Diskriminierung wegen Schwerbehinderung im Rahmen einer Auswahlentscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16
    Die Benachteiligung liegt deshalb bereits in der Versagung einer Chance (BAG v. 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - BAG v. 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 - BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 -).

    Bewerberinnen und Bewerber haben Anspruch auf ein diskriminierungsfreies Bewerbungs/-Stellenbesetzungsverfahren (BAG v. 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 - BAG v. 03.04.2007 - 9 AZR 823/06 - BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 -).

    Insoweit ist der schwerbehinderte Bewerber im Bewerbungsverfahren besser gestellt als nicht schwerbehinderte Konkurrenten (BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 -).

    Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits im Sinne einer Gesamtbetrachtung und - Würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (EUGH v. 25.04.2013 - C - 81/12 - EUGH v. 19.04.2012 - C - 415/10 - BAG v. 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 - BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 -).

    Die Widerlegung dieser Vermutung setzt daher den Nachweis durch den betroffenen Arbeitgeber voraus, dass die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch aufgrund von Umständen unterblieben ist, die weder einen Bezug zur Behinderung aufweisen noch die fachliche Eignung des Bewerbers berühren (BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 - RdNr. 45).Unter fachlicher Eignung ist die aufgrund einer Ausbildung oder aufgrund von Berufserfahrung erworbene Fähigkeit zu verstehen, die gestellten Aufgaben bewältigen zu können.

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 23 Ca 2236/16

    Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, Einladung zum Vorstellungsgespräch

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 13.07.2016 - 23 Ca 2236/16 - abgeändert und im Tenor wie folgt gefasst:.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt hat mit seinem am 13.07.2016 verkündeten Urteil - 23 Ca 2236/16 - die Klage abgewiesen.

    die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13.07.2016 - 23 Ca 2236/16 - zu verurteilen, an den Kläger eine Entschädigung zu zahlen, die in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens aber Euro 7.781,04 betragen sollte.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt am Main vom 13.07.2016 - 23 Ca 2236/16 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 u. 2 b ArbGG).

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16
    Vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund im Sinne von § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei bloß Mitursächlichkeit genügt (BAG v. 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 -).

    Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits im Sinne einer Gesamtbetrachtung und - Würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (EUGH v. 25.04.2013 - C - 81/12 - EUGH v. 19.04.2012 - C - 415/10 - BAG v. 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 - BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 -).

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16
    Bewerberinnen und Bewerber haben Anspruch auf ein diskriminierungsfreies Bewerbungs/-Stellenbesetzungsverfahren (BAG v. 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 - BAG v. 03.04.2007 - 9 AZR 823/06 - BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 -).

    Deshalb ist es auch ohne Bedeutung, ob es später im Zuge des Auswahlverfahrens tatsächlich zu einer Einstellung oder Beschäftigung kommt (BAG v. 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 -).Es ist zwischen den Parteien unstreitig, dass der Kläger sich auf die vorbeschriebene Stelle beworben hat, zu einem Vorstellungsgespräch nicht eingeladen wurde und jemand anders zur Stellenbesetzung ausgewählt wurde.

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16
    Die Benachteiligung liegt deshalb bereits in der Versagung einer Chance (BAG v. 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - BAG v. 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 - BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 -).

    Die Rechtsprechung des BAG fordert nämlich zur Widerlegung dieser Kausalitätsvermutung, dass die Beklagte Tatsachen darlegt oder beweist, aus denen sich Gründe ergeben, die nicht die fachliche Eignung des Klägers betrafen (BAG v. 24.01.2013 - 8 AZR 188/12 - RdNr. 42; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - RdNr. 59; BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 894/14 - RdNr. 45).

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16
    Der Kläger hat eine Benachteiligung im Hinblick auf seine Behinderung erfahren.Der Begriff der Behinderung im Sinne von § 1 AGG, wegen der gemäß § 7 AGG Beschäftigte nicht benachteiligt werden dürfen, entspricht der gesetzlichen Definition im § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht an (BAG v. 03.04.2007 - 9 AZR 823/06 -).

    Bewerberinnen und Bewerber haben Anspruch auf ein diskriminierungsfreies Bewerbungs/-Stellenbesetzungsverfahren (BAG v. 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 - BAG v. 03.04.2007 - 9 AZR 823/06 - BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 -).

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16
    Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits im Sinne einer Gesamtbetrachtung und - Würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (EUGH v. 25.04.2013 - C - 81/12 - EUGH v. 19.04.2012 - C - 415/10 - BAG v. 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 - BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 -).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16
    Die Rechtsprechung des BAG fordert nämlich zur Widerlegung dieser Kausalitätsvermutung, dass die Beklagte Tatsachen darlegt oder beweist, aus denen sich Gründe ergeben, die nicht die fachliche Eignung des Klägers betrafen (BAG v. 24.01.2013 - 8 AZR 188/12 - RdNr. 42; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - RdNr. 59; BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 894/14 - RdNr. 45).
  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16
    Die Benachteiligung liegt deshalb bereits in der Versagung einer Chance (BAG v. 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - BAG v. 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 - BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 -).
  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

    Auszug aus LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16
    Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits im Sinne einer Gesamtbetrachtung und - Würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (EUGH v. 25.04.2013 - C - 81/12 - EUGH v. 19.04.2012 - C - 415/10 - BAG v. 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 - BAG v. 20.01.2016 - 8 AZR 194/14 -).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

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