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   LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14   

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LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14 (https://dejure.org/2015,40626)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14 (https://dejure.org/2015,40626)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. September 2015 - 17 Sa 1319/14 (https://dejure.org/2015,40626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 106 GewO
    Wirksamkeit der Versetzung des in Hamburg und Düsseldorf stationierten Cockpit-Personals des Musters B 737 der Deutschen Lufthansa nach Frankfurt/M.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14
    (3) Die Zuweisung eines neuen, vertraglich nicht festgeschriebenen Stationierungsortes gegenüber einem Mitglied des fliegenden Personals stellt eine Versetzung dar (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - AP GewO § 106 Nr. 22) .

    (aa) Die Versetzung verstößt jedoch gegen § 106 GewO, weil die hierfür darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a. O.; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26) nicht dargelegt hat, dass sie billigem Ermessen entspricht.

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensumstände wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - a.a.O.).

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a. O.; BAG 23. September 2005 - 6 AZR 567/03 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 64).

    Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nrt. 28, Volltext: juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

    (i) Soweit nach der Rspr. des BAG einer unternehmerischen Entscheidung zur Schließung eines Stationierungsstandorts im Rahmen der Abwägung erhebliches Gewicht zukommen kann, steht dies im Kontext zu dargelegten wirtschaftlichen Erwägungen von beträchtlicher Tragweite, die auch geeignet sind, der Maßnahme ein ausreichendes Maß an Plausibilität zu verleihen und sie deshalb nicht als missbräuchlich oder willkürlich erscheinen zu lassen (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.).

    Im Rahmen der Ausübungskontrolle sind in die Abwägung neben etwaigen persönlichen Verhältnissen des betroffenen Arbeitnehmers von Gewicht und die ihn treffenden konkreten Auswirkungen auch etwaige mit der Personalvertretung vereinbarte Abmilderungen einzubeziehen (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14
    Damit ist ein Klageantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit einer Versetzung noch als zulässig anzusehen (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - a.a.O.) .

    (2) Unter Berücksichtigung der von der Rspr. des BAG entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu auch BAG 13. November 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - AP GewO § 106 Nr. 21; BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - AP BGB § 307 Nr. 50; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11) enthält der Formulararbeitsvertrag einen § 106 GewO entsprechenden Versetzungsvorbehalt.

    Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nrt. 28, Volltext: juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

    Auch dieser Gesichtspunkt ist damit im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen, wobei allerdings auch nach der Rspr. des BAG die Zweckmäßigkeit einer Neuordnung der Stationierung keiner Kontrolle zu unterziehen ist und insoweit lediglich eine Missbrauchskontrolle stattfindet (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14
    (2) Unter Berücksichtigung der von der Rspr. des BAG entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu auch BAG 13. November 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - AP GewO § 106 Nr. 21; BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - AP BGB § 307 Nr. 50; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11) enthält der Formulararbeitsvertrag einen § 106 GewO entsprechenden Versetzungsvorbehalt.

    (3) Die Zuweisung eines neuen, vertraglich nicht festgeschriebenen Stationierungsortes gegenüber einem Mitglied des fliegenden Personals stellt eine Versetzung dar (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - AP GewO § 106 Nr. 22) .

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a. O.; BAG 23. September 2005 - 6 AZR 567/03 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 64).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14
    Eine einseitige Veränderung des Einsatzortes, der den Beginn der für die Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitstätigkeit bestimmt, ist eine Versetzung (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 18) .

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensumstände wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - a.a.O.).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1082/12

    Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14
    Soweit die Kammer in der Vergangenheit bei sog. Umstationierungen die zugrundeliegende Unternehmerentscheidung, an einem bestimmten Ort kein fliegendes Personal mehr zu beschäftigen, als hinzunehmend bezeichnet und nicht als Gegenstand der Interessenabwägung selbst angesehen hat (vgl. z.B. LAG Hessen 28. März 2011 - 17 Sa 1024/10 - n.v., juris; LAG Hessen 10. März 2007 - 17 Sa 1525/07 -n.v., juris), kann hieran angesichts der Rspr. des BAG (vgl. BAG 13. November 2013 -10 AZR 1082/12 - AP GewO § 106 Nrt. 28, Volltext: juris; BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.) nicht festgehalten werden.

    Entscheidend ist, ob die zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1082/12 - a.a.O.).

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14
    bb) Die auf Vornahme einer künftigen Handlung gerichteten Klage ist nach § 259 ZPO zulässig, wenn der Anspruch bereits entstanden ist und den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - NZA 2015, 201) .

    (2) Die Besorgnis der Leistungsverweigerung zum Fälligkeitstermin lässt sich noch nicht allein daraus ableiten, dass die Beklagte mit vertretbarer Argumentation die Auffassung vertritt, der Stationierungsort des Klägers sei Frankfurt am Main (ähnlich BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - a.a.O.) .

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14
    Nach der Rspr. des BAG kann die Berechtigung einer Versetzung grundsätzlich auch im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11; BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - AP LPVG Berlin § 84 Nr. 1) .

    Damit ist ein Klageantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit einer Versetzung noch als zulässig anzusehen (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - a.a.O.) .

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14
    Nach der Rspr. des BAG kann die Berechtigung einer Versetzung grundsätzlich auch im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11; BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - AP LPVG Berlin § 84 Nr. 1) .

    (2) Unter Berücksichtigung der von der Rspr. des BAG entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu auch BAG 13. November 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Nr. 26; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - AP GewO § 106 Nr. 21; BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - AP BGB § 307 Nr. 50; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11) enthält der Formulararbeitsvertrag einen § 106 GewO entsprechenden Versetzungsvorbehalt.

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14
    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - a.a.O.; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - a.a. O.; BAG 23. September 2005 - 6 AZR 567/03 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 64).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1319/14
    Ein vergangenheitsbezogener Feststellungsantrag wäre unzulässig, da nicht dargelegt ist, welche Rechtsfolgen sich aus einer Beschäftigung in der Vergangenheit mit einer bloß "virtuellen" Stationierung für Gegenwart oder Zukunft noch ergeben können (hierzu BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 98; BAG 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 3 m.w.N.) .
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

  • LAG Hessen, 03.07.2007 - 4 TaBV 204/06

    Mitbestimmung des Betriebsrats - befristete personelle Maßnahme und vorläufige

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 377/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer

  • LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
  • LAG Hamburg, 19.03.2015 - 7 Sa 79/14

    Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen; Billiges Ermessen bei

  • BAG, 20.12.2006 - 5 AZB 35/06

    Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81

    Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • LAG Hessen, 10.11.2014 - 17 Sa 1349/13

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei einer unter Vorbehalt

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