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   LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12   

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https://dejure.org/2013,9503
LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12 (https://dejure.org/2013,9503)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.03.2013 - 14 Sa 891/12 (https://dejure.org/2013,9503)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. März 2013 - 14 Sa 891/12 (https://dejure.org/2013,9503)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungsangebot mit im bisherigen Vertrag nicht enthaltener doppelter Schriftformklausel ; Änderungskündigung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen neu eingefügter doppelter Schriftformklausel

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen neu eingefügter doppelter Schriftformklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2; KSchG § 1; BGB § 139
    Änderungskündigung; Änderungsangebot mit im bisherigen Vertrag nicht enthaltener doppelter Schriftformklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nebenbestimmungen des neuen Arbeitsvertrages können Änderungskündigung unwirksam machen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12
    aa) Ein anerkennenswerter Anlass ist dann gegeben, wenn das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG in st. Rspr., etwa 21. September .2006 - 2 AZR 120/06 - NZA 2007, 435; 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969, § 2 Nr. 83) .

    Will der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag in mehreren Punkten ändern, muss das Angebot sämtliche Änderungen enthalten und muss jede der beabsichtigten Änderungen begründet sein (BAG 09. September 2010 - 2 AZR 936/08 - AP Nr. 149 zu § 2 KSchG 1969; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - EzA § 2 KSchG Nr. 61) .

    Insofern darf der Arbeitgeber nur solche Vertragsänderungen anbieten, die geeignet und erforderlich sind, um den Inhalt des Arbeitsvertrags den geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen (BAG 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - 2 AZR 388/06 NZA 2008, 523; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - EzA § 2 KSchG Nr. 61; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92; KR-Rost, § 2 KSchG Rz. 106 e; Bader/Bram- Bram, § 2 KSchG Rz. 53) .

    cc) Eine Änderungskündigung ist insgesamt unwirksam, wenn für eine von mehreren angebotenen Vertragsänderungen der Grund fehlt (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - EzA § 2 KSchG Nr. 61) .

    Das Gericht ist gehindert, unter Anwendung des § 139 BGB die Änderung der Arbeitsbedingungen teilweise für wirksam zu erklären ( BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - a.a.O.; 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 52; LAG Nürnberg, 26. Juli 2005 - 6 Sa 26/05 - juris; LAG Köln, 21. Juni 2000 - 11 Sa 1418/01 - BB 2003, 212; Bader/Bram - Bram, § 2 KSchG Rz. 54 a) und die Klage insoweit abzuweisen.

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12
    Eine Änderungskündigung ist insgesamt nicht sozial gerechtfertigt i. S. d. §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG, wenn das Änderungsangebot eine im bisherigen Vertrag nicht enthaltene doppelte Schriftformklausel enthält, die in keinerlei Zusammenhang mit dem Grund für die angebotene Änderung des Tätigkeitsbereichs steht (vgl. BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628).

    Es handelt sich bei einer solchen Änderung auch nicht um eine unwesentliche Änderung, so das offen bleiben kann, ob insofern verminderte Anforderungen an die soziale Rechtfertigung des Änderungsangebots zu stellen sind (ebenso für ein eine doppelte Schriftformklausel enthaltendes Änderungsangebot BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628; vgl. zu den Anforderungen bei bestimmten Nebenabreden BAG 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 - NZA 2003, 1030) .

    Ob die in § 3 als Teil des Änderungsangebots enthaltene Klausel einer Überprüfung ihrer Wirksamkeit im Hinblick auf § 305 ff BGB überhaupt standhielte, ist insoweit nicht relevant ( BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - a.a.O. ).

    cc) Eine Änderungskündigung ist insgesamt unwirksam, wenn für eine von mehreren angebotenen Vertragsänderungen der Grund fehlt (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - NZA 2012, 628; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - EzA § 2 KSchG Nr. 61) .

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12
    Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, ist bei negativen Statusfeststellungsbegehren grundsätzlich darzulegen, dass der Prokurist ungeachtet seiner weitreichenden Vertretungsmacht nur unbedeutende Führungsaufgaben zu erfüllen hat, während für die Behauptung einer positiven Statusfeststellung zunächst der Nachweis der Prokura genügt (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80) .

    Dies zeigt, dass die Prokuraerteilung im Unternehmen der Beklagten für sich genommen keine Vermutung begründet, dass der mit Prokura ausgestattete Arbeitnehmer einen erheblichen Einfluss auf die Führung des Unternehmens hat und deshalb wegen seiner formalen Rechtsposition in einem Interessengegensatz zu den anderen Arbeitnehmern steht, der nach den Vorstellungen des Gesetzgebers die Anwendung des BetrVG auf diese Personengruppe ausschließen soll (vgl. hierzu BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80) .

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12
    Ob der Arbeitnehmer die vorgeschlagenen Änderungen billigerweise hinnehmen muss, richtet sich nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BAG in st. Rspr., etwa 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - NZA 2008, 523; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54 m.w.N.) .

    Insofern darf der Arbeitgeber nur solche Vertragsänderungen anbieten, die geeignet und erforderlich sind, um den Inhalt des Arbeitsvertrags den geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen (BAG 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - 2 AZR 388/06 NZA 2008, 523; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - EzA § 2 KSchG Nr. 61; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92; KR-Rost, § 2 KSchG Rz. 106 e; Bader/Bram- Bram, § 2 KSchG Rz. 53) .

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12
    Ob der Arbeitnehmer die vorgeschlagenen Änderungen billigerweise hinnehmen muss, richtet sich nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BAG in st. Rspr., etwa 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - NZA 2008, 523; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54 m.w.N.) .

    Insofern darf der Arbeitgeber nur solche Vertragsänderungen anbieten, die geeignet und erforderlich sind, um den Inhalt des Arbeitsvertrags den geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen (BAG 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - 2 AZR 388/06 NZA 2008, 523; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - EzA § 2 KSchG Nr. 61; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92; KR-Rost, § 2 KSchG Rz. 106 e; Bader/Bram- Bram, § 2 KSchG Rz. 53) .

  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

    Auszug aus LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12
    Für das Vorliegen von Ausnahmefällen, in denen eine Betriebsratsanhörung nicht erforderlich ist, etwa weil der zu kündigende Arbeitnehmer leitender Angestellter gem. § 5 Abs. 3, 4 BetrVG ist, ist der Arbeitgeber darlegungspflichtig ( BAG 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 - EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 7; Bader/Bram - Nungeßer, § 102 BetrVG Rz. 58) .
  • BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats -

    Auszug aus LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12
    Bei der Änderungskündigung sind dem Betriebsrat nicht nur die Gründe für die Kündigung, sondern auch das genaue Änderungsangebot mitzuteilen (BAG 29. September .2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620; LAG Köln 19. Juli 2010 - 5 Sa 604/10 - NZA-RR 2010, 642; LAG Berlin 15. Februar 2008 - 8 Sa 1476/07 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 8) .
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12
    Bei der Änderungskündigung sind dem Betriebsrat nicht nur die Gründe für die Kündigung, sondern auch das genaue Änderungsangebot mitzuteilen (BAG 29. September .2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620; LAG Köln 19. Juli 2010 - 5 Sa 604/10 - NZA-RR 2010, 642; LAG Berlin 15. Februar 2008 - 8 Sa 1476/07 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 8) .
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12
    Das Gericht ist gehindert, unter Anwendung des § 139 BGB die Änderung der Arbeitsbedingungen teilweise für wirksam zu erklären ( BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - a.a.O.; 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 52; LAG Nürnberg, 26. Juli 2005 - 6 Sa 26/05 - juris; LAG Köln, 21. Juni 2000 - 11 Sa 1418/01 - BB 2003, 212; Bader/Bram - Bram, § 2 KSchG Rz. 54 a) und die Klage insoweit abzuweisen.
  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auszug aus LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12
    Als leitender Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen ( BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - EzA § 5 BetrVG 2001 Nr. 4) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07

    Anhörung des Betriebsrats, Änderungskündigung

  • LAG Köln, 21.06.2002 - 11 Sa 1418/01

    Änderungskündigung; Sanierungsbedarf; Kündigungsfrist; Annahmefrist; zwingendes

  • LAG Köln, 19.07.2010 - 5 Sa 604/10

    Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlicher Änderungskündigung mit

  • LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 Sa 26/05

    Änderungskündigung - "überschießendes Änderungsangebot"

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02

    Änderungskündigung

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

  • BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 27.06.2012 - 2 Sa 578/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz -

  • LAG Hessen, 05.10.2015 - 17 Sa 1691/14

    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

    (1) Das Änderungsangebot enthält neben der erstmaligen Einführung einer doppelten Schriftformklausel in die individualvertraglichen Regelungen (hierzu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - a.a.O.; LAG Hessen 8. März 2013 - 14 Sa 891/12 - LAGE KSchG § 2 Nr. 70) u.a. eine auflösende Bedingung für den Verfall oder Entzug der behördlichen Erlaubnisscheine oder für eine Feststellung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, dass der Kläger die nach § 7 LuftSiG erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.
  • LAG Hessen, 23.11.2015 - 17 Sa 1648/14

    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

    (1) Das Änderungsangebot enthält neben der erstmaligen Einführung einer doppelten Schriftformklausel in die individualvertraglichen Regelungen (hierzu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - a.a.O.; LAG Hessen 8. März 2013 - 14 Sa 891/12 - LAGE KSchG § 2 Nr. 70) u.a. eine auflösende Bedingung für den Verfall oder Entzug der behördlichen Erlaubnisscheine oder für eine Feststellung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, dass der Kläger die nach § 7 LuftSiG erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.
  • LAG Hessen, 23.11.2015 - 17 Sa 1637/14

    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

    (1) Das Änderungsangebot enthält neben der erstmaligen Einführung einer doppelten Schriftformklausel in die individualvertraglichen Regelungen (hierzu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - a.a.O.; LAG Hessen 8. März 2013 - 14 Sa 891/12 - LAGE KSchG § 2 Nr. 70) u.a. eine auflösende Bedingung für den Verfall oder Entzug der behördlichen Erlaubnisscheine oder für eine Feststellung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, dass der Kläger die nach § 7 LuftSiG erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.
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