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   LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01   

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LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01 (https://dejure.org/2003,8990)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01 (https://dejure.org/2003,8990)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. August 2003 - 12 TaBV 138/01 (https://dejure.org/2003,8990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariffähigkeit des Berufsverbandes der von deutschen Luftverkehrsgesellschaften beschäftigten Flugbegleiter; Umfang der am Feststellungsverfahren zu Beteiligenden; Voraussetzungen einer Gewerkschaft und Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit; Hinreichende ...

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 3; ; TVG § 2; ; ArbGG § 97; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 283

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Koalitionseigenschaft; Gewerkschaft, Tariffähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99

    Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
    Dazu gehört stets der Verband, dessen Tariffähigkeit streitig ist (BAG 10. September 1985 - 1 ABR 32/83 - BAGE 49/322, zu B II 2; 06. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - BAGE 95/36, zu B I 3 b), hier also die Beteiligte zu 2).

    Auf Arbeitgeberseite ist der Beteiligte zu 4) zu beteiligen, da er berufen ist, die Interessen der potentiell tarifgebundenen Arbeitgeber geltend zu machen und die der möglichen Tarifpartner der Beteiligten zu 2) zu wahren (BAG 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - BAGE 53/347, zu B I 3 a; 06. Juni 2000 a.a.O., zu B I 3 c aa).

    Der Beteiligte zu 3) ist als Spitzenorganisation der ... nicht von Amts wegen zu beteiligen, da die Antragstellerin die innerhalb des DGB allein zuständige Gewerkschaft ist (vgl. BAG 06. Juni 2000 a.a.O., zu B I 3 c bb).

    Schließlich ist aufgrund der nach § 2, § 4 Nr. 1 ihrer Satzung auf das gesamte Bundesgebiet erstreckten Zuständigkeit der Beteiligten zu 2) mit der Beteiligten zu 11) die oberste Arbeitsbehörde des Bundes als Vertreterin der Interessen der Arbeitsverwaltung zu beteiligen (BAG 25. November 1986 a.a.O., zu B I 3 a; 06. Juni 2000 a.a.O., zu B I 3 d).

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Interesse an alsbaldiger Feststellung folgt daraus, dass die rechtskräftige Entscheidung über die Tariffähigkeit einer Vereinigung Wirkung für und gegen alle besitzt (BAG 06. Juni 2000 a.a.O., zu B I 1).

    Die Antragstellerin ist als ihrerseits unstreitig tariffähige, räumlich und fachlich mit der Beteiligten zu 2) konkurrierende Gewerkschaft antragsbefugt (vgl. BAG 10. September 1985 a.a.O., zu B III 1; 06. Juni 2000 a.a.O., zu B I 2).

    Dies muss eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um Tarifverträge abschließen zu können (vgl. zu den Anforderungen an die Tariffähigkeit etwa BAG 16. November 1982 - 1 ABR 22/78 - AP TVG § 2 Nr. 32, zu B II; 25. November 1986 a.a.O., zu B II; 06. Juni 2000 a.a.O., zu B II 1; jeweils m. w. N.).

    aa) Die Zahl der Mitglieder einer Arbeitnehmervereinigung hat grundlegende Bedeutung für die Annahme einer hinreichenden Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Arbeitgeberseite (BAG 06. Juni 2000 a.a.O., zu B II 2 b aa).

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
    Auf Arbeitgeberseite ist der Beteiligte zu 4) zu beteiligen, da er berufen ist, die Interessen der potentiell tarifgebundenen Arbeitgeber geltend zu machen und die der möglichen Tarifpartner der Beteiligten zu 2) zu wahren (BAG 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - BAGE 53/347, zu B I 3 a; 06. Juni 2000 a.a.O., zu B I 3 c aa).

    Es wäre häufig faktisch kaum möglich, eine unabsehbare Zahl einzelner, als Partner von Firmentarifverträgen in Betracht kommender Arbeitgeber zu beteiligen (vgl. BAG 25. November 1986 a.a.O., zu B I 3 b).

    Da er jedoch grundsätzlich zur Repräsentierung der Arbeitnehmerseite berufen ist (BAG 25. November 1986 a.a.O., zu B I 3 a), ist ihm der Beteiligtenstatus auch dann, wenn die allein zuständige ... am Verfahren beteiligt ist, zuzubilligen, falls er sich - wie vorliegend - durch diese nicht vertreten lassen will und sich selbst durch einen Bevollmächtigten am Verfahren beteiligt.

    Schließlich ist aufgrund der nach § 2, § 4 Nr. 1 ihrer Satzung auf das gesamte Bundesgebiet erstreckten Zuständigkeit der Beteiligten zu 2) mit der Beteiligten zu 11) die oberste Arbeitsbehörde des Bundes als Vertreterin der Interessen der Arbeitsverwaltung zu beteiligen (BAG 25. November 1986 a.a.O., zu B I 3 a; 06. Juni 2000 a.a.O., zu B I 3 d).

    Dies muss eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um Tarifverträge abschließen zu können (vgl. zu den Anforderungen an die Tariffähigkeit etwa BAG 16. November 1982 - 1 ABR 22/78 - AP TVG § 2 Nr. 32, zu B II; 25. November 1986 a.a.O., zu B II; 06. Juni 2000 a.a.O., zu B II 1; jeweils m. w. N.).

    Das Zustandekommen von Anschlusstarifverträgen ist ein Anzeichen dafür, dass eine Arbeitnehmervereinigung von Arbeitgeberseite ernst genommen wird, sofern es sich nicht nur um Schein- oder Gefälligkeitstarifverträge handelt (BAG 10. September 1985 - 1 ABR 32/83 - BAGE 49/322, zu B IV 3; 25. November 1986 a.a.O., zu B II 4).

    Eine Arbeitnehmervereinigung besitzt bereits dann Gewerkschaftseigenschaft, wenn aufgrund ihrer Organisationsstärke die Aufnahme von Tarifverhandlungen ernsthaft zu erwarten ist (BAG 25. November 1986 a.a.O., zu B II 3 d; 26. Juni 2000 a.a.O., zu B II 2 b aa).

  • BAG, 16.11.1982 - 1 ABR 22/78

    Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
    Dies muss eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um Tarifverträge abschließen zu können (vgl. zu den Anforderungen an die Tariffähigkeit etwa BAG 16. November 1982 - 1 ABR 22/78 - AP TVG § 2 Nr. 32, zu B II; 25. November 1986 a.a.O., zu B II; 06. Juni 2000 a.a.O., zu B II 1; jeweils m. w. N.).

    Ein hoher Organisationsgrad kann für die Annahme der Tariffähigkeit alleine ausreichen, auch wenn die Vereinigung noch keine Tarifverträge geschlossen hat (BAG 16. November 1982 a.a.O., zu B III 2 c).

    Sogar ein Verzicht auf Arbeitskampfmittel schließt die Tariffähigkeit eines Verbandes nicht zwingend aus (BAG 21. November 1975 - 1 ABR 12/75-AP BetrVG 1972 § 118, Nr. 6, zu II 1 a; 16. November 1982 a.a.O., zu B III 2 b).

    Einen fühlbaren Druck können auch kurze Arbeitskämpfe auslösen, die lediglich zu Vermögenseinbußen der beteiligten Mitglieder führen, die diese angesichts der Höhe ihres regelmäßigen Einkommens auch ohne Unterstützung hinnehmen können (BAG 16. November 1982 a.a.O., zu B III 2 b).

    Eine bestimmte finanzielle Leistungsfähigkeit ist bei ansonsten ausreichender Stärke der Organisation keine Voraussetzung für die Tariffähigkeit (vgl. BAG 16. November 1982 a.a.O., zu B III 2 b).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
    Es muss nur erwartet werden, dass sie vom Gegner überhaupt ernst genommen wird, so dass die Regelung der Arbeitsbedingungen nicht einem Diktat der anderen Seite entspringt (BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - BVerfGE 58/233, zu B I 2).

    Organisiert sich eine Arbeitnehmergruppe mit Schlüsselpositionen in einem bestimmten abgegrenzten Bereich, kann dies eine hinreichende Durchsetzungsfähigkeit bereits bei einer relativ kleinen Mitgliederzahl begründen (BVerfG 20. Oktober 1981 a.a.O., zu B I 3 b).

    Derartige Erfolge besagen zwar über die Tariffähigkeit eines Verbandes unmittelbar nichts (vgl. BVerfG 20. Oktober 1981 a.a.O., zu B I 3 e).

  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 93/88

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Holz und Bau

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
    Dies schließt eine Berücksichtigung derjenigen Umstände, unter denen es zum Abschluss eines Tarifvertrages, gleich mit welchem Inhalt, gekommen ist, nicht aus (BAG 16. Januar 1990 - 1 ABR 93/88 - AP TVG § 2 Nr. 38, zu B II 3 a; 16. Juni 2000 a.a.O., zu B II 2 b aa).

    Die Antragstellerin verweist zutreffend darauf, dass das Bundesarbeitsgericht bereits eine größere Zahl hauptamtlich Tätiger als unzureichend erachtet hat (BAG 16. Januar 1990 a.a.O., zu B IV 3: 19 hauptamtliche Kräfte; vgl. auch BAG 06. Juni 2002 a.a.O., zu B II 2 b bb).

    Für die Annahme des Bundesarbeitsgerichts aus dem Urteil vom 16. Januar 1990 (a.a.O., zu B IV 3), dass 19 hauptamtliche Kräfte nicht ausreichend für die Bejahung der Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung seien, war ausschlaggebend, dass es sich um einen in der Fläche agierenden Verband mit breit gestreuter Zuständigkeit handelte.

  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 32/83

    Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
    Dazu gehört stets der Verband, dessen Tariffähigkeit streitig ist (BAG 10. September 1985 - 1 ABR 32/83 - BAGE 49/322, zu B II 2; 06. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - BAGE 95/36, zu B I 3 b), hier also die Beteiligte zu 2).

    Die Antragstellerin ist als ihrerseits unstreitig tariffähige, räumlich und fachlich mit der Beteiligten zu 2) konkurrierende Gewerkschaft antragsbefugt (vgl. BAG 10. September 1985 a.a.O., zu B III 1; 06. Juni 2000 a.a.O., zu B I 2).

    Das Zustandekommen von Anschlusstarifverträgen ist ein Anzeichen dafür, dass eine Arbeitnehmervereinigung von Arbeitgeberseite ernst genommen wird, sofern es sich nicht nur um Schein- oder Gefälligkeitstarifverträge handelt (BAG 10. September 1985 - 1 ABR 32/83 - BAGE 49/322, zu B IV 3; 25. November 1986 a.a.O., zu B II 4).

  • BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
    Diese Pflicht umfasst grundsätzlich die Personen, denen gegenüber die jeweilige Partei weisungsbefugt ist (BAG 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 - AP InsO § 126 Nr. 2, zu B IV 2 ebb; BGH 07. Oktober 1998-VIII ZR 100/97 - LM BGB § 320 Nr. 40, zu II 3).
  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
    Diese Pflicht umfasst grundsätzlich die Personen, denen gegenüber die jeweilige Partei weisungsbefugt ist (BAG 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 - AP InsO § 126 Nr. 2, zu B IV 2 ebb; BGH 07. Oktober 1998-VIII ZR 100/97 - LM BGB § 320 Nr. 40, zu II 3).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
    Welcher Tarifvertrag dann anzuwenden ist, ist eine im Einzelfall zu prüfende Frage der Spezialität (vgl. BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67/330, zu B II 3; 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91/244, zu II 2 b bb).
  • BAG, 21.11.1975 - 1 ABR 12/75

    Anwendbarkeit des BetrVG auf Kirchliche Organisationen

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
    Sogar ein Verzicht auf Arbeitskampfmittel schließt die Tariffähigkeit eines Verbandes nicht zwingend aus (BAG 21. November 1975 - 1 ABR 12/75-AP BetrVG 1972 § 118, Nr. 6, zu II 1 a; 16. November 1982 a.a.O., zu B III 2 b).
  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 Sa Ga 636/03

    Klage auf Unterlassen von Streikaufrufen; Rechtswidrigkeit des Streiks; Schutz

  • BGH, 11.11.1964 - IV ZR 320/63

    Zulässigkeit neuen Vorbringens in einem nachgelassenen Schriftsatz

  • BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97

    Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 636/03
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

  • BGH, 20.10.1952 - IV ZR 99/52

    Rechtsmittel

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 638/03
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. August 2003 - 12 TaBV 138/01 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall

    Die Landesarbeitsgerichte sind dieser Rechtsprechung soweit ersichtlich gefolgt (vgl. nur LAG Berlin, 21.06.1996 - 6 TaBV 2/96 - AP TVG § 2 Nr. 48 (GKD); LAG Frankfurt, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01 (UFO); LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03 (Fluglotsen)).
  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    Dies muss eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um Tarifverträge abschließen zu können (vgl. nur BVerfG Beschluss vom 20. Okt. 1981 - 1 BvR 404/78 - BverfGE 58, 233 = EzA § 2 TVG Nr. 13; BAG Beschluss vom 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - EzA § 322 ZPO Nr. 12; BAG Beschluss vom 6. Juni 2000 - 1 ABR 10/99 - EzA § 2 TVG Nr. 24; Hess. LAG Beschluss vom 8. Aug. 2003 - 12 TaBV 138/01 - Juris).
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