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   LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05   

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https://dejure.org/2006,10971
LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05 (https://dejure.org/2006,10971)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05 (https://dejure.org/2006,10971)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. September 2006 - 3 Sa 1635/05 (https://dejure.org/2006,10971)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 BBiG, § 5 Abs 2 Nr 1 BBiG, § 6 Abs 1 Nr 3 BBiG, § 817 BGB, § 134 BGB
    Rückforderung einer Ausbildungsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beruf des Piercers und Tätowierers als Ausbildungsberuf; Bestehen eines "Lehrlingsvertrages" über die Ausbildung in einem in einem Tattostudio und Piercingstudio; Auslegung des Begriffs "einstellen" in § 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG) a. F.; Anspruch auf Rückzahlung der ...

  • Judicialis

    BGB § 817; ; BBiG a. F. § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 817; BBiG (a.F.) § 19
    Rückforderung einer Ausbildungsgebühr bei Einstellung zum Erwerb beruflicher Kenntnisse in Tattoo- und Piercingbetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Tübingen, 26.04.1993 - 1 S 392/92

    Anspruch auf Zahlung aus Vereinbarung für die Unterweisung in Tätigkeiten eines

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05
    Aus dem gleichen Grund steht der Anwendung des § 19 BBiG a.F. nicht entgegen, dass die Klägerin durch die vermittelten Kenntnisse zum selbstständigen Betreiben eines Tattoo-Studios befähigt werden sollte (vgl. LG Tübingen 26.4.1993 - 1 S 392/92 - NJW-RR 1994, 116, 117 - Schuh- und Schlüsseldienst).
  • BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 46/81

    Berufsausbildungsentschädigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05
    Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob der Ausbilder die Entschädigung gefordert hat, oder ob sie ihm von dem Auszubildenden oder dritten Personen angeboten worden ist (vgl. BAG 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - NJW 1983, 783).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - § 19 BBiG

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05
    Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse, die neben der Arbeitsleistung auch eine berufliche Fortbildung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben (BAG 05. Dezember 2002 - 6 AZR 216/01 - BBiG § 19 Nr. 2, zu I. 1. d.Gr.).
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06

    Anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. September 2006 - 3 Sa 1635/05 - aufgehoben.
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