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   LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98   

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https://dejure.org/2003,13171
LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98 (https://dejure.org/2003,13171)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98 (https://dejure.org/2003,13171)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 16 Sa 2976/98 (https://dejure.org/2003,13171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Zahlung von tarifvertraglich festgelegten Beiträgen für gewerbliche Arbeitnehmer nach den Sozialkassentarifverträgen aus einer Rechtsnachfolge; Abhängigkeit einer Zahlungsverpflichtung von der Einordnung einer Unternehmens als Reinigungsunternehmen oder als ...

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge, Bau; ; VTV/Bau § 1 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin, 11.03.2002 - 9 Sa 2283/01

    Unterhaltung eines Baubetriebes i.S.d. Sozialkassentarifvertrages und Pflicht zur

    Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98
    Ein Betrieb ist nicht deshalb ein baugewerblicher iSd Bautarifverträge, weil der Betriebsinhaber bauliche, seinen Auftraggebern gegenüber geschuldete Leistungen durch Subunternehmer durchführen läßt, ohne durch eigene Arbeitnehmer die Arbeitnehmer der Subunternehmer einzuweisen, zu kontrollieren und zu überwachen (Fortführung von BAG 11.06.2000 AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Abweichung von LAG Berlin 11.03.2002 - 9 Sa 2283/01).

    Das übersieht das LAG Berlin (Urteil vom 11.03.2002 - 9 Sa 2283/01), wenn es ausführt, ein Betrieb falle auch dann unter den Geltungsbereich des VW, wenn er bauliche Leistungen (dort: Einbau von Fenstern und Türen) nicht durch eigene Arbeitnehmer, sondern überwiegend durch selbst beauftragte Subunternehmer erbringen lasse, maßgeblich sei die gegenüber dem Auftraggeber geschuldete Werkleistung.

  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 971/93

    Erstattung von Vorruhestandsleistungen nach Ausscheiden aus dem tariflichen

    Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98
    Ganz in diesem Sinne ist denn auch anerkannt, dass ein Bauträgerunternehmen nicht unter § 1 Abs. 2 VTV fällt (vgl. BAG 09.05.1995 - 9 AZR 971/93).
  • BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 310/92

    Montagebauarbeiten als bauliche Leistungen - Erfassung des Betriebs vom

    Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98
    Dem steht nicht entgegen, dass Einweisungs-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten im Hinblick auf Arbeitnehmer von Subunternehmern, die bauliche Leistungen durchführen, zu den baulichen Tätigkeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 VTV zählen (vgl. BAG 11.06.1997, AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 26.05.1993 - 10 AZR 310/92; Kammerurteile vom 06.08.1990 - 16 Sa 306/90 und vom 08.11.1999 - 16 Sa 394/99).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98
    § 1 Abs. 2 VTV ist nämlich nicht schon dann einschlägig, wenn Arbeiten "im Umfeld von Bauten" verrichtet werden (vgl. BAG 25.02.1987, AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98
    Nach § 1 Abs. 2 VTV fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages diejenigen Betriebe, in denen überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschnitt V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt oder aber Leistungen im Sinne der Bestimmungen der Abschnitte I - IV durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung seit BAG 18.01.1984, AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92

    Geltungsbereich eines Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98
    Ergibt sich aus dem Sachvortrag des Klägers, dass in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt werden, welche die Zuordnung zu unterschiedlichen in § 1 Abs. 2 VTV aufgeführten baulichen Tätigkeiten zulassen, bedarf es zur Schlüssigkeit der Klage der Darlegung, dass diese baugewerblichen Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (vgl. BAG 03.11.1993 - 10 AZR 538/92 und BAG 19.01.1994, a.a.O.).
  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02

    Sozialkassenverfahren - Mobile Bürotrennwände (Trocken- und Montagebau)

    Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98
    Nicht maßgeblich sind dagegen wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder handels- oder gewerberechtliche Kriterien; ebenso wenig kommt es darauf an, ob für den Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften über die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft gelten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 23.10.2002, AP Nr. 255 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94

    Anforderungen an ein Baubetrieb bei der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen

    Auszug aus LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98
    Richtig ist, dass Baureinigungsarbeiten kraft Sachzusammenhangs den baulichen Leistungen zuzurechnen sein können (vgl. BAG 20.09.1995 - 10 AZR 609/94).
  • LAG Hessen, 14.07.2008 - 16 Sa 211/08

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für

    Denn allein aufgrund des Umstandes, dass ein Betrieb Subunternehmer einsetzt, die bauliche Tätigkeiten durchführen, erbringt ein Betrieb keine baulichen Leistungen (vgl. Kammerurteil v. 08. Dezember 2003 - 16 Sa 2976/98).
  • LAG Hessen, 11.06.2007 - 16 Sa 1061/06

    Bautarifvertrag, Subunternehmen, Überwachung

    Denn § 1 Abs. 2 VTV stellt darauf ab, ob die überwiegende betriebliche Tätigkeit eine bauliche ist, nicht aber darauf, ob vom Unternehmer vertragliche Verpflichtungen zur Durchführung baulicher Leistungen eingegangen worden sind (vgl. Kammerurteil vom 08. Dezember 2003 - 16 Sa 2976/98).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2010 - 8 Sa 883/09

    Reinigung von Baustellen - bauliche Leistung - VTV-Bau

    Soweit die Klägerin meint, der Betrieb des Beklagten unterfalle dem VTV, da die Arbeitnehmer Baureinigungs- und Hilfsarbeiten ausgeführt hätten, so folgt das Berufungsgericht dem nicht, denn das Reinigen von Baustellen stellt keine bauliche Leistung gemäß § 1 Abs. 2 VTV dar, wenn es nicht mit eigenen baulichen Leistungen des Betriebs in Zusammenhang steht, insbesondere ist die Tätigkeit weder im Beispielkatalog gemäß § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV genannt, noch unterfällt sie den allgemeinen Vorschriften der Abschnitte II und III VTV und wird allein dadurch, dass die Reinigungsarbeiten auf Baustellen ausgeführt werden, nicht zu einer baulichen Leistung (so auch Hessisches LAG, Urteil vom 08.12.2003 - 16 Sa 2976/98 - zitiert nach Juris).
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