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   LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13   

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https://dejure.org/2014,41925
LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13 (https://dejure.org/2014,41925)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.04.2014 - 12 Sa 759/13 (https://dejure.org/2014,41925)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. April 2014 - 12 Sa 759/13 (https://dejure.org/2014,41925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 1004; ZPO § 256
    Entfernung einer Abmahnung nach beendetem Arbeitsverhältnis;Verjährung von Überstunden; Wartezeitkündigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 1004 ; ZPO § 256
    Auslegung einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378-385 ) hat der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig keinen Anspruch mehr auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte.
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

    Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 13.12.2007 - 6 AZR 145/07 - BAGE 125, 208-216; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 751/08 - DB 2010, 733 ) kann der Arbeitgeber auf das Recht zum Ausspruch einer ordentlichen Kündigung einseitig verzichten.
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 13.12.2007 - 6 AZR 145/07 - BAGE 125, 208-216; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 751/08 - DB 2010, 733 ) kann der Arbeitgeber auf das Recht zum Ausspruch einer ordentlichen Kündigung einseitig verzichten.
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
    Da hier keine sachgrundlose, sondern eine mit dem Sachgrund der Erprobung vereinbarte Befristung vorliegt, kommt die vom Kläger herangezogene Rechtsprechung des BAG ( Urteil vom 06.04.2011 - 7 AZR 716/09 ) nicht zum Tragen.
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
    Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ( zuletzt in BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - NZA 2013, 1100; BAG 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - juris ) formuliert, Überstunden müssten vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein.
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
    Konkludent ordnet der Arbeitgeber Überstunden an, wenn er dem Arbeitnehmer Arbeit in einem Umfang zuweist, der unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ( zu diesem Maßstab siehe BAG 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 24 ) nur durch die Leistung von Überstunden zu bewältigen ist.
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
    Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ( zuletzt in BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - NZA 2013, 1100; BAG 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - juris ) formuliert, Überstunden müssten vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein.
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