Rechtsprechung
LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, §§ ... 8 ArbGG, 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 517, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, §§ 133, 157 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 92 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer Abmahnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 1004; ZPO § 256
Entfernung einer Abmahnung nach beendetem Arbeitsverhältnis;Verjährung von Überstunden; Wartezeitkündigung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.04.2013 - 20 Ca 337/13
- LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93
Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des
Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378-385 ) hat der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig keinen Anspruch mehr auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte. - BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07
Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht
Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 13.12.2007 - 6 AZR 145/07 - BAGE 125, 208-216; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 751/08 - DB 2010, 733 ) kann der Arbeitgeber auf das Recht zum Ausspruch einer ordentlichen Kündigung einseitig verzichten. - BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08
Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht
Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 13.12.2007 - 6 AZR 145/07 - BAGE 125, 208-216; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 751/08 - DB 2010, 733 ) kann der Arbeitgeber auf das Recht zum Ausspruch einer ordentlichen Kündigung einseitig verzichten.
- BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09
Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"
Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
Da hier keine sachgrundlose, sondern eine mit dem Sachgrund der Erprobung vereinbarte Befristung vorliegt, kommt die vom Kläger herangezogene Rechtsprechung des BAG ( Urteil vom 06.04.2011 - 7 AZR 716/09 ) nicht zum Tragen. - BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11
Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess
Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ( zuletzt in BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - NZA 2013, 1100; BAG 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - juris ) formuliert, Überstunden müssten vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein. - BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht
Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
Konkludent ordnet der Arbeitgeber Überstunden an, wenn er dem Arbeitnehmer Arbeit in einem Umfang zuweist, der unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ( zu diesem Maßstab siehe BAG 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 24 ) nur durch die Leistung von Überstunden zu bewältigen ist. - BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12
Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden
Auszug aus LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 759/13
Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ( zuletzt in BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 - NZA 2013, 1100; BAG 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - juris ) formuliert, Überstunden müssten vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein.