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   LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15   

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LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15 (https://dejure.org/2015,41934)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.10.2015 - 10 Sa 572/15 (https://dejure.org/2015,41934)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - 10 Sa 572/15 (https://dejure.org/2015,41934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 1 Nr. 2 Abs. 4, Abs. 6 Buchst. c RTV-Maler, § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38, Abschn. VII Nr. 6 VTV-Bau
    Bodenbelagsarbeiten werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau nur dann vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Bau erfasst, wenn sie in Verbindung zu anderen baulichen Leistungen stehen. Die Regelung geht als lex specialis der allgemeinen Vorschrift in § 1 Abs. 2 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit eines Betriebes zum Sozialkassenverfahren im Maler- und Lackiererhandwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15
    Zwischen beiden Aufgabenbereichen muss eine Verbindung bestehen, d.h. ein innerer, die Tarifregelung rechtfertigender Zusammenhang (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris; BAG 28. September 1988-4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen, die an einen Fußboden gestellt werden, gibt es eine Vielzahl von Ausführungsarten und Werkstoffen, die den Gesamteindruck eines Raumes stark beeinflussen (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c aa der Gründe, Juris).

    Eine andere Form des Fußbodenbelags ist der Teppichboden (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c aa der Gründe, Juris).

    Es ginge nicht um eine "Verschönerungstätigkeit" des Raumausstatters (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 -zu II 3 c bb der Gründe, Juris).

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01

    Verlegung von Doppelböden als bauliche Leistung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Verlegung von Doppelböden ging, darauf abgestellt, dass § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau eine solche Bodenverlegung meine, die dem Raumausstattergewerbe zuzurechnen sei (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245).

    Durch das Raumausstattergewerbe verlegte Böden dienten in erster Linie der Verschönerung eines Raumes (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, AP Nr. 245 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Doppelböden seien nicht einem dem Raumausstattergewerbe zuzuordnenden Bodenbelag gleichzusetzen, sondern sie würden ihn tragen (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - zu II 2 c der Gründe, AP Nr. 245 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88

    Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15
    Zwischen beiden Aufgabenbereichen muss eine Verbindung bestehen, d.h. ein innerer, die Tarifregelung rechtfertigender Zusammenhang (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris; BAG 28. September 1988-4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Tarifvertragsparteien haben in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die Gepflogenheiten im Baugewerbe geläufig sind, dass nämlich Unternehmen, die z.B. Estrich verlegen, häufig die Verlegung des Bodens mit übernehmen (vgl. BAG 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Das Bundesarbeitsgericht hat ausgesprochen, aus § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau folge, dass die Verlegung von Bodenbelägen grundsätzlich nicht unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes fallen soll (vgl. BAG 28. September 1988-4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Hessen, 20.07.2011 - 18 Sa 1475/10

    Bodenbelagsarbeiten - Beiträge nach dem Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient § 1 Nr. 2 Abs. 6 Buchst. c RTV-Maler der Vermeidung von Tarifkonkurrenzen mit den Tarifverträgen des Baugewerbes (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 2 c der Gründe, NZA 1997, 948 [BAG 22.01.1997 - 10 AZR 223/96] ; BAG 1. August 2007 - 10 AZR 369/06 - Rn. 20, AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; im Anschluss daran Hess. LAG 20. Juli 2011 - 18 Sa 1475/10 - Rn. 83, Juris).

    Damit komme es im Ergebnis darauf an, ob ein Betrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Bau falle; in diesem Fall trete der RTV-Maler zurück (so auch Hess. LAG 20. Juli 2011 - 18 Sa 1475/10 - Rn. 83, Juris; ebenfalls in diesem Sinne BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 29, Juris).

    Damit kommt es für die Verlegung von Teppichböden, PVC-Böden, Linoleumböden sowie Laminatböden (zu letzterem vgl. Hess. LAG 20. Juli 2011 - 18 Sa 1475/10 - Rn. 83, Juris, wo zutreffend ausgeführt wird, dass das Verlegen von Laminat sowohl dem Raumausstattergewerbe, dem Maler- sowie dem Partkettlegerhandwerk zuzurechnen ist) darauf an, ob das Verlegen im Zusammenhang stand mit baulichen Arbeiten wie Estrich-, Fliesenleger oder Plattenverlegearbeiten etc.

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15
    Den Tarifvertragsparteien war die Problematik bekannt, dass es eine Vielzahl von Tätigkeiten gibt, die sowohl den Malerbetrieben als auch anderen Gewerbezweigen, z.B. dem Baugewerbe, dem Raumausstattergewerbe oder auch dem Parkettlegerhandwerk, zuzurechnen sind (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 2 c der Gründe, NZA 1997, 948 [BAG 22.01.1997 - 10 AZR 223/96] ).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient § 1 Nr. 2 Abs. 6 Buchst. c RTV-Maler der Vermeidung von Tarifkonkurrenzen mit den Tarifverträgen des Baugewerbes (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 2 c der Gründe, NZA 1997, 948 [BAG 22.01.1997 - 10 AZR 223/96] ; BAG 1. August 2007 - 10 AZR 369/06 - Rn. 20, AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; im Anschluss daran Hess. LAG 20. Juli 2011 - 18 Sa 1475/10 - Rn. 83, Juris).

    Was unter einem "Betrieb des Baugewerbes" zu verstehen sei, richte sich nach den Tarifverträgen im Baugewerbe, also nach § 1 Abs. 2 Abschn. II bis VII VTV-Bau (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 2 c der Gründe, NZA 1997).

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15
    Werden solche Tätigkeiten erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeiten notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (st. Rspr, BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 11, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler), auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12, Juris).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass in einem Betrieb überwiegend Tätigkeiten des betrieblichen Geltungsbereichs eines Sozialkassentarifvertrags verrichtet werden, obliegt der Sozialkasse (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 11, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk -

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15
    Werden solche Tätigkeiten erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeiten notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (st. Rspr, BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 11, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler), auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12, Juris).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass in einem Betrieb überwiegend Tätigkeiten des betrieblichen Geltungsbereichs eines Sozialkassentarifvertrags verrichtet werden, obliegt der Sozialkasse (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 11, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90

    Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks - Bodenbeschichtung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15
    Diese Tätigkeit unterfällt daher § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV-Bau (vgl. BAG 7. April 1993-10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler), nicht § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau.
  • LAG Hessen, 31.07.2015 - 10 Sa 702/15

    Die Löschung einer vermögenslosen GmbH führt im Passivprozess grundsätzlich nicht

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15
    Die Sozialkasse muss mindestens Kenntnis haben von der Existenz des Betriebs der Beklagten, ansonsten beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen (vgl. Hess. LAG 31. Juli 2015 - 10 Sa 702/15 z.V.b.).
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15
    Diese Tätigkeit unterfällt daher § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV-Bau (vgl. BAG 7. April 1993-10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler), nicht § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau.
  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

  • LAG Hessen, 08.05.2006 - 16 Sa 1644/05

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im

  • BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 369/06

    Malerhandwerk - Ausführung von Putzarbeiten

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 351/09

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - PCB-Sanierung als bauliche Leistung i. S.

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

  • OLG Köln, 21.12.2016 - 17 U 42/15

    Schadensersatzansprüche eines unterlegenen Bieters wegen Ausschließung vom

    Zu § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 38 VTV-Bau und der Differenzierung, ob Bodenbelagsarbeiten in einem Zusammenhang mit baulichen Leistungen stehen, hat das LAG Frankfurt (Urteil vom 09. Oktober 2015 - 10 Sa 572/15 -, juris Rn 81) ausgeführt:.
  • LAG Hessen, 04.05.2018 - 10 Sa 1659/17

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

    (a) Die Tarifpartner im Baugewerbe einerseits und im Maler- und Lackiererhandwerk andererseits haben sich bemüht, in ihrem jeweiligen Regelungswerk für sich überschneidende Bereiche ("sowohl-als-auch-Tätigkeiten") Abgrenzungskriterien einzuführen (vgl. zu Bodenbelagsarbeiten auch Hess. LAG 9. Oktober 2015 - 10 Sa 572/15 - Juris) .
  • LAG Hessen, 07.12.2018 - 10 Sa 555/18

    Keine tarifliche Abgrenzungsregelung zwischen Tätigkeiten von Betrieben des

    (a) Die Norm dient nach der langjährigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Abgrenzung zu dem Raumausstattergewerbe (vgl. auch Hess. LAG 9. Oktober 2015 - 10 Sa 572/15 - Rn. 81 , Juris) .
  • LAG Hessen, 05.03.2019 - 12 Sa 525/18
    (a) Die Tarifpartner im Baugewerbe einerseits und im Maler- und Lackiererhandwerk andererseits haben sich bemüht, in ihrem jeweiligen Regelungswerk für sich überschneidende Bereiche ("Sowohl-als-auch-Tätigkeiten") Abgrenzungskriterien einzuführen (vgl. zu Bodenbelagsarbeiten auch Hess. LAG 9. Oktober 2015 - 10 Sa 572/15 - Juris).
  • LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16

    1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand

    Die Regelung geht als lex specialis der allgemeinen Vorschrift in § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV vor ( Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Oktober 2015 - 10 Sa 572/15, nach juris ).
  • LAG Hessen, 29.05.2020 - 10 Sa 1424/19

    1. Die Bereichsausnahme nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 13 VTV zugunsten von

    Dazu gehört auch die Herstellung eines Bodens aus Epoxidharz (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 10 AZR 428/13 - Rn. 20, AP Nr. 351 zu § 1 Tarifverträge: Bau; BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 1 a der Gründe, NZA 1997, 948; BAG 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - NZA 1993, 1090; Hess. LAG 9. Oktober 2015 - 10 Sa 572/15 - Rn. 92 - Juris) .
  • LAG Hessen, 12.06.2020 - 10 Sa 1537/19

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

    (a) Die Tarifpartner im Baugewerbe einerseits und im Maler- und Lackiererhandwerk andererseits haben sich bemüht, in ihrem jeweiligen Regelungswerk für sich überschneidende Bereiche ("Sowohl-als-auch-Tätigkeiten") Abgrenzungskriterien einzuführen (vgl. zu Bodenbelagsarbeiten auch Hess. LAG 9. Oktober 2015 - 10 Sa 572/15 - Juris) .
  • LAG Hessen, 05.11.2019 - 12 Sa 1304/18

    Für die Abgrenzung zwischen dem Bau- und dem Maler- und Lackierergewerbe kommt es

    Im Übrigen wird zur Begründung der Unanwendbarkeit von § 1 Nr. 2 Abs. 6 c) RTV Maler wird auf die zutreffenden Ausführungen des hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09. Oktober 2015 ( 10 Sa 572/15 , dokumentiert in Juris) verwiesen, die sich die erkennende Kammer vollumfänglich zu Eigen macht und nachstehend wie folgt wiedergeben:.
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