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   LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17   

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LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17 (https://dejure.org/2017,54165)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.11.2017 - 10 Sa 505/17 (https://dejure.org/2017,54165)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. November 2017 - 10 Sa 505/17 (https://dejure.org/2017,54165)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 520 Abs. 3, 260 ZPO, § 263 ZPO, § 7 SokaSiG, §§ 520 Abs. 3 ZPO, §§ 520 Abs. 260 ZPO, § 263 ZPO, § 7 SokaSiG
    Beruft sich der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals auf das SokaSiG, handelt es sich um einen neuen Streitgegenstand, der im Wege der Klageänderung einzuführen ist. Die Berufung ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn sich der Kläger ausschließlich auf das SokaSiG ...

  • IWW

    VTV, § 5 Abs. 4 TVG, § ... 4 Abs. 5 TVG, §§ 8 Ziff. 15 BRTV, 32 Abs. 1 BBTV, § 520 Abs. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 263 ZPO, § 823 BGB, § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, §§ 823 BGB, 170 Abs. 1 StGB, § 7 SokaSiG, § 5 Satz 1 Nr. 1 TVG, § 10 SokaSiG, Art. 100 GG, §§ 2a Abs. 1 Nr. 5, 98 ArbGG, §§ 533, 263 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, §§ 77, 72 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SokaSiG; Streitgegenstand; Klageänderung; Beschwer; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der erst in der Berufungsinstanz auf das SokaSiG gestützten Berufung einer Einzugsstelle für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 125/16

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 11, NZA 2017, 140) .

    Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NZA 2017, 140; BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12, NZA 2016, 972; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ) .

    Ein im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann aber nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NZA 2017, 140) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - sowie - 10 ABR 48/15 - entschieden, dass die AVE 2008 und 2010 sowie die AVE 2014 des VTV unwirksam sind.

    Die AVE als "Rechtsakt sui generis" (vgl. BAG 21. September 2017 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133, NZA Beilage 2017 Nr. 1, 12) war und ist grundsätzlich von der Arbeitsgerichtsbarkeit von Amts wegen (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 20, NZA 2014, 1282) zu überprüfen (vgl. auch § 98 ArbGG) .

    Zwar bestand jeweils der Anschein der Rechtmäßigkeit der AVE (vgl. BAG 21. September 2017 - 10 ABR 33/15 - Rn. 98, NZA Beilage 2017 Nr. 1, 12) , d.h. aber nicht, dass die Gerichte die für einen Beitragsanspruch aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht zumindest stillschweigend bejahen mussten.

  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Auszug aus LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
    Dies gilt unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (vgl. BGH 3. März 2016 - IX ZB 33/14 - Rn. 27, NJW 2016, 1818).

    Auch wenn Ansprüche wirtschaftlich auf das Gleiche gerichtet sind und der Kläger die Leistung nur einmal verlangen kann, können die verschiedenen materiell-rechtlichen Ansprüche unterschiedliche Streitgegenstände aufweisen; dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Ansprüche sowohl in ihren materiell-rechtlichen Voraussetzungen als auch in ihren Folgen verschieden sind (vgl. BGH 3. März 2016 - IX ZB 33/14 - Rn. 28, NJW 2016, 1818) .

    Gleiches gilt für einen Unterhaltsanspruch und einen Anspruch aus §§ 823 BGB, 170 Abs. 1 StGB (vgl. BGH 3. März 2016 - IX ZB 33/14 - Rn. 29, NJW 2016, 1818) .

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
    Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat ( vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 22, AP Nr. 30 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung; BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16, NZA 2013, 1262 [BAG 11.07.2013 - 2 AZR 241/12] ).

    Der Streitgegenstand ändert sich dementsprechend i.S.v. § 263 ZPO, wenn der gestellte Antrag oder der ihm zugrunde liegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (vgl. BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16, NZA 2013, 1262 [BAG 11.07.2013 - 2 AZR 241/12] ) .

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
    Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat ( vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 22, AP Nr. 30 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung; BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16, NZA 2013, 1262 [BAG 11.07.2013 - 2 AZR 241/12] ).

    Der Streitgegenstand ändert sich dementsprechend i.S.v. § 263 ZPO, wenn der gestellte Antrag oder der ihm zugrunde liegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (vgl. BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16, NZA 2013, 1262 [BAG 11.07.2013 - 2 AZR 241/12] ) .

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04

    Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit

    Auszug aus LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
    Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NZA 2017, 140; BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12, NZA 2016, 972; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ) .

    Der Berufungsführer muss zumindest auch die erstinstanzlich erfolgte Klageabweisung bekämpfen wollen (vgl. BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ).

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
    Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NZA 2017, 140; BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12, NZA 2016, 972; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ) .

    Der Berufungsführer muss zumindest auch die erstinstanzlich erfolgte Klageabweisung bekämpfen wollen (vgl. BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ).

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
    Mit Beschlüssen vom 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 - sowie 10 ABR 34/15 - hat das Bundesarbeitsgericht ferner entschieden, dass die AVE 2012 und 2013 unwirksam sind.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - sowie - 10 ABR 48/15 - entschieden, dass die AVE 2008 und 2010 sowie die AVE 2014 des VTV unwirksam sind.
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige

    Auszug aus LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
    Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NZA 2017, 140; BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12, NZA 2016, 972; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ) .
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen

  • LAG Hessen, 17.04.2015 - 10 Sa 1281/14

    Der ULAK als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ist wirksam die

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13

    Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 424/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13

    Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft:

  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Auf dem Nachbargrundstück für den

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

  • LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 26 ff., n.rkr., Juris; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16) .
  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17

    1. Für die Abgrenzung bei "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" nach § 1 Abs. 2 Abschn.

    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - n.rkr.; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16) .
  • LAG Hessen, 19.01.2018 - 10 Sa 340/17

    Werden in einem Betrieb Fliesen verkauft, gelagert, transportiert und beim Kunden

    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 Juris; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16) .
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