Rechtsprechung
   LAG Hessen, 10.05.2010 - 5/9 TaBV 175/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10060
LAG Hessen, 10.05.2010 - 5/9 TaBV 175/09 (https://dejure.org/2010,10060)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.05.2010 - 5/9 TaBV 175/09 (https://dejure.org/2010,10060)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 5/9 TaBV 175/09 (https://dejure.org/2010,10060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 Abs 1 BetrVG, § 5 Abs 1 S 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingliederung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in privatrechtlich organisierte Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellung ohne Beteiligung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingliederung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in privatrechtlich organisierte Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellung ohne Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
    Die beschäftigten Personen müssen selbst so in die Arbeitsorganisation eingegliedert sein, dass der Arbeitgeber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über ihren Arbeitseinsatz nach Art, Zeit und Ort zu treffen hat und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung auch für sie einnimmt (vgl. BAG 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - Rn 36; BAG 09.12.2008 - 1 ABR 74/07 - Rn 16, zitiert nach juris) .

    Solche Gefahren für die kollektiven Interessen bereits im Vorfeld einer Tätigkeit abzuwehren ist u.a. Gegenstand der Zustimmungsverweigerungsgründe in § 99 Abs. 2 BetrVG (vgl. dazu BAG 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - Rn 47, zitiert nach juris) .

    In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten kann sie sich nicht gegenüber Dritten in einer Weise binden, die eine Einflussnahme des Betriebsrats faktisch ausschließen würde (vgl. BAG 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - Rn 51, zitiert nach juris; BAG 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - Rn 51, zitiert nach juris) .

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
    Neben den speziellen Regelungen nach §§ 100, 101 BetrVG ist zwar ein allgemeiner Unterlassungsanspruch nicht anzunehmen (vgl. BAG 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - Rn 14 ff., zitiert nach juris) .

    Da er auf die künftige Beachtung der Mitbestimmungsrechte gerichtet ist, wird er durch § 101 BetrVG nicht verdrängt (vgl. BAG 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - Rn 25, zitiert nach juris; BAG 19.01.2010 - 1 ABR 82/08 - Rn 19, zitiert nach juris) .

    Vor dem Hintergrund eines effektiven Schutzes der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats handelt es sich dabei lediglich um eine Fallgestaltung bei der das Tatbestandsmerkmal jedenfalls erfüllt ist (in diesem Sinne wohl BAG 23.06.2009 - 1 ABR 23/08 - Rn 25, zitiert nach juris; BAG 19.01.2010 - 1 ABR 62/08 - Rn 9, zitiert nach juris) .

  • LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Personalgestellung - Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
    Die am 13. August 2008 durchgeführte Betriebsratswahl wurde vom A angefochten und vom Hessischen Landesarbeitsgericht durch Beschluss vom 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08 - für ungültig erklärt.

    Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08 - festgestellt und es wird im vorliegenden Beschlussverfahren von keinem der Beteiligten mehr in Abrede gestellt.

    Die Wahl des vorangegangenen Betriebsrats wurde von der 9. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts durch den mittlerweile rechtskräftigen Beschluss vom 19.02.2009 (- 9 TaBV 202/08 -) lediglich für ungültig erklärt.

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
    Allerdings setzt die Wählbarkeit gem. §§ 7 Satz 1, 8 BetrVG voraus, dass die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsinhaber stehen und innerhalb der Arbeitsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen (vgl. BAG 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 - Rn 16, m.w.N., zitiert nach juris) , wobei wählbar im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nur die nach § 7 Satz 1 BetrVG, nicht dagegen die nach § 7 Satz 2 BetrVG Wahlberechtigten sind (vgl. BAG 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 - Rn 25, zitiert nach juris) .

    Dem Auslegungsergebnis kann auch nicht die Rechtslage betreffend die - fehlende - Wählbarkeit von zwischen Privatunternehmen überlassenen Arbeitnehmern entgegengehalten werden, denn § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist eine Sondervorschrift für echte Arbeitnehmerüberlassung aus dem öffentlichen Dienst (vgl. BAG 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 - Rn 24, zitiert nach juris) .

  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
    Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Betriebsrat mit allen betriebsverfassungsrechtlichen Befugnissen im Amt (vgl. BAG 13.03.1991 - 7 ABR 5/90 - Rn 13, zitiert nach juris; BAG 29.04.1998 - 7 ABR 42/97 - Rn 14, zitiert nach juris) .

    Für diese Annahme muss es um die Verletzung grundlegender Wahlvorschriften gehen und der Verstoß muss evident sein (vgl. BAG 29.04.1998 - 7 ABR 42/97 - Rn 15, zitiert nach juris) .

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
    Er ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber mehrfach erzwingbare Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats übergangen hat (vgl. BAG 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - Rn. 39, zitiert nach juris.; BAG 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 - Rn 53) .

    Für sie besteht bereits eine tatsächliche Vermutung, wenn - wie im Streitfall - in der Vergangenheit mehrfach Mitbestimmungsrechte verletzt worden sind (vgl.BAG 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - Rn. 34, zitiert nach juris) .

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
    Hierfür muss er zumindest die zur Ausführung der Arbeit erforderlichen Weisungen erteilen können (vgl BAG 19.6.2001 - 1 ABR 25/00 - Rn 30, zitiert nach juris).

    Fehlt es mithin an einer Auswahlmöglichkeit des Arbeitgebers, kann auch keine Einstellungsmitbestimmung eingreifen (vgl. BAG 19.01.2001 - 1 ABR 25/00 - Rn 31, zitiert nach juris) .

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
    Damit wäre der Befriedungszweck gerichtlicher Entscheidungen verfehlt (vgl. BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - Rn 21, zitiert nach juris) .

    Ob es tatsächlich in allen Fällen besteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (vgl. z. B. BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - Rn 22, zitiert nach juris; BAG 11.12.2001 - 1 ABR 3/01 - Rn 42, m.w.N., zitiert nach juris) .

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
    Da die Zustimmungspflichtigkeit für jeden Arbeitnehmer und für jeden Fall mit Ausnahme der genau bezeichneten einschränkenden Voraussetzungen angenommen wird und die Art der personellen Maßnahme sowie die davon betroffenen Personen hinreichend präzise bezeichnet werden, ist das Unterlassungsbegehren ausreichend bestimmt (vgl. dazu BAG 23.01.2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 17, zitiert nach juris) .

    Zwar ist die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts im Antrag unzureichend, wenn über den Inhalt und die Bedeutung des fraglichen Begriffs gestritten wird und unklar ist, welcher tatsächliche Lebensvorgang die personelle Einzelmaßnahme ausmacht (vgl. BAG 23.01.2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 17, zitiert nach juris; BAG 11.11.1997 - 1 ABR 21/87 - BAGE 87/64, zu B. III. 1. c) d.Gr.) .

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
    Die beschäftigten Personen müssen selbst so in die Arbeitsorganisation eingegliedert sein, dass der Arbeitgeber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über ihren Arbeitseinsatz nach Art, Zeit und Ort zu treffen hat und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung auch für sie einnimmt (vgl. BAG 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - Rn 36; BAG 09.12.2008 - 1 ABR 74/07 - Rn 16, zitiert nach juris) .
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Vertragsstrafe zugunsten Dritter

  • LAG Hessen, 22.11.2005 - 4 TaBV 165/05

    Betriebsratswahl bei Betriebsstilllegung - Nichtigkeit - Restmandat

  • LAG Hessen, 09.02.1988 - 5 TaBV 113/87

    Mitbestimmung; Betriebsrat

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 46/76

    Gefangene - Öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis - Arbeit in Privatbetrieb -

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01

    Mitbestimmung bei Überschreiten der Jahresarbeitszeit

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

  • BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.03.2011 - 3 TaBV 31/10

    Betriebsratswahl, Anfechtung, Unwirksamkeit, Wahlrecht, wählbarer Arbeitnehmer,

    Vielmehr reichen Weisungsbefugnisse aus, soweit sie für die Ausübung der Tätigkeit in dem aufnehmenden Betrieb erforderlich sind (Hessisches LAG vom 10.05.2010 - 5/9 TaBV 175/09 - zitiert nach [...], Rz. 38 f m.w.N; Heise, Fedder, NZA 2009, 1069 (1070); vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 18.11.2010 - 22 A 959/10 PV - zitiert nach [...] Rz. 35).
  • LAG Hessen, 26.09.2023 - 15 TaBVGa 138/23
    Die Beschwerdekammer führt damit die neuere Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichts insoweit fort (vgl. Hess. LAG 10. Mai 2010 - 5/9 TaBV 175/09 - Rn. 32) und befindet sich im Einklang mit der Rechtsprechung einiger anderer Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Hamburg 3. Juli 2013 - 6 TaBVGa 3/13 - ; LAG Düsseldorf 29. Juli 2013 - 9 TaBV 33/13 - ) sowie dem überwiegenden Teil der Literatur insoweit (vgl. zu weiteren Nachweisen: MHdB ArbR, § 342 Das Aufhebungsverfahren Rn. 13a, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht