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   LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12   

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https://dejure.org/2012,42637
LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12 (https://dejure.org/2012,42637)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.09.2012 - 17 Sa 56/12 (https://dejure.org/2012,42637)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. September 2012 - 17 Sa 56/12 (https://dejure.org/2012,42637)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 MTV Nr. 1 (CFG), § 1 TV ÜV Cockpit (CFG), § 1 TV LH-Betriebsrente

  • IWW

    MTV Nr. 1 (CFG) § 1 TV ÜV Cockpit (CFG) § 1 TV LH-Betriebsrente § 1

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2012 - 12 Sa 497/12
    Auszug aus LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12
    Keine Anwendung des TV LH-Betriebsrente und des TV ÜV Cockpit (CFG) auf nach dem 28. März 2008 bei der Condor Flugdienst GmbH eingestellte Cockpitmitarbeiter (Abweichung zu LAG Berlin/ Bandenburg, 26.06.2012, 12 Sa 497/12).

    Sie führt damit unmittelbar nur zur Ablösung der entsprechenden für die Beklagte abgeschlossenen Tarifverträge, somit ua. des Manteltarifvertrages Nr. 1. Das LAG H-O hat hierzu in der den Parteien bekannten Entscheidung vom 26. Juni 2012, 12 Sa 497/12, in einem gegen die I geführten Rechtsstreit mit gleicher Problematik ausgeführt:.

    Außerdem weicht die vorliegende Entscheidung von einer Entscheidung eines anderen Landesarbeitsgerichts (LAG H-O vom 26. Juni 2012, 12 Sa 497/12) ab, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 8/10

    Dynamische tarifvertragliche Verweisung auf anderen Tarifvertrag ("dynamische

    Auszug aus LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12
    Blankettverweisungen auf jeweils geltende andere Tarifverträge zwischen denselben Tarifvertragsparteien sind hiernach grundsätzlich unbedenklich zulässig (BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 8/10 - ZTR 2012, 436) .

    Der verweisende Tarifvertrag und der in Bezug genommene Tarifvertrag bilden vielmehr eine Einheit, wobei die Normen des Bezugstarifvertrages Teil der Normen des Verweisungstarifvertrages sind (BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 8/10 - aaO) .

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12
    aa) Eine Verweisung auf einen von anderen Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Tarifvertrag ist jedenfalls dann unbedenklich und wirksam, wenn im betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich der beiden Normenwerke ein enger Zusammenhang besteht (Rspr. des BAG seit BAG 08. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - AP TVG § 1 Form Nr. 7; BAG 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 - AP BGB § 613a Nr. 328) .
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12
    Das Erfordernis des engen sachlichen Zusammenhangs des Geltungsbereichs der Tarifverträge dient dazu, dass auch bei der Delegation der Rechtssetzungsbefugnis auf andere Tarifvertragsparteien dem Postulat der Sachgerechtigkeit der tariflichen Regelung im Sinne eines angemessenen Interessenausgleichs Rechnung getragen wird (BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18) .
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12
    aa) Eine Verweisung auf einen von anderen Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Tarifvertrag ist jedenfalls dann unbedenklich und wirksam, wenn im betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich der beiden Normenwerke ein enger Zusammenhang besteht (Rspr. des BAG seit BAG 08. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - AP TVG § 1 Form Nr. 7; BAG 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 - AP BGB § 613a Nr. 328) .
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12
    Dann reicht auch die bloße Erklärung des Arbeitgebers, aus seiner Sicht wirke der Tarifvertrag auch für ihn, nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn auch die Gegenpartei im Rechtsstreit gleichfalls davon ausgeht, der Tarifvertrag gelte für das Unternehmen der Beklagten (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 - AP TVG § 2 Firmentarifvertrag Nr. 13) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12
    Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht nur verlängert bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt sondern das ursprüngliche Arbeitsverhältnis beendet und im Anschluss daran ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, liegt keine bloße Fortsetzung eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses vor, sondern - sofern tariflich nichts anderes geregelt - eine (Neu-) Einstellung (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - AP TVöD § 16 Nr. 1; Kammerurteil vom 30. Januar 2012 - 17 Sa 1081/11 - nv., juris; nicht rechtskräftig) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 112/08

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

    Auszug aus LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12
    Diese ist auch unter C. XI. 1. entsprechend der bisherigen tarifvertraglichen - wenn auch unwirksamen (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 112/08 - NZA 2012, 575) - Norm geregelt.
  • LAG Hessen, 30.01.2012 - 17 Sa 1081/11

    Diskriminierung wegen befristeter Beschäftigung - Stichtagregelung -

    Auszug aus LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12
    Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht nur verlängert bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt sondern das ursprüngliche Arbeitsverhältnis beendet und im Anschluss daran ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, liegt keine bloße Fortsetzung eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses vor, sondern - sofern tariflich nichts anderes geregelt - eine (Neu-) Einstellung (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - AP TVöD § 16 Nr. 1; Kammerurteil vom 30. Januar 2012 - 17 Sa 1081/11 - nv., juris; nicht rechtskräftig) .
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01

    Feststellungsinteresse ausschließlich für die Vergangenheit

    Auszug aus LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12
    Dieses ist dann gegeben, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben können (BAG 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - NZA 2004, 64, Volltext: juris; BAG 16. November 2011 - 4 AZR 839/09 - nv., juris) .
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09

    Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 23 Sa 1346/12

    Anwendung der Tarifverträge zur Altersversorgung Lufthansa

    Die Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Anwendbarkeit der beiden im Streit stehenden Tarifverträge haben in vergleichbaren Verfahren das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 26.6.2012 (- 12 Sa 497/12 -) und vom 29.6.2012 (-6 Sa 567/12-) sowie das Hessische Landesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 10.9.2012 (- 17 Sa 56/12 - und - 17 Sa 57/12 -) ausführlich begründet.

    Der Begründung, der sich das Hessische Landesarbeitsgericht insoweit in seinen Urteilen vom 10.9.2012 (- 17 Sa 56/12 - und - 17 Sa 57/12 -) angeschlossen hat, folgt auch die erkennende Kammer.

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