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   LAG Hessen, 10.10.1990 - 1 Sa 829/90   

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https://dejure.org/1990,11589
LAG Hessen, 10.10.1990 - 1 Sa 829/90 (https://dejure.org/1990,11589)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.10.1990 - 1 Sa 829/90 (https://dejure.org/1990,11589)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - 1 Sa 829/90 (https://dejure.org/1990,11589)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 351
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1986 - III ZB 30/86

    Abweisung einer Berufung wegen unterbliebener Begründung - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.1990 - 1 Sa 829/90
    Es genügt nicht, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nur die Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist zu beantragen (BGH VersR 1977, 643 und 1101; 1987, 308).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem die Rechtsliteratur weitgehend folgt, ersetzt ein Antrag auf Verlängerung einer gesetzlichen Rechtsmittelbegründungsfrist nicht die in § 236 Abs. 2 S. 2 ZPO geforderte Nachholung der Rechtsmittelbegründung als Prozeßhandlung (BGH VersR 1987, 308, [BGH 16.10.1986 - III ZB 30/86] VersR 1986, 166, [BGH 13.11.1985 - IVb ZB 31/85] VersR 1977, 643 und 1101 f., jeweils mit weiteren Nachweisen; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 47. Aufl. § 236 Anm. 4.; . Thomas-Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 236 Anm. 4. a).

  • BGH, 23.02.1977 - IV ZB 38/75

    Fristgerechte Nachholung - Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzungsgesuch

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.1990 - 1 Sa 829/90
    Es genügt nicht, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nur die Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist zu beantragen (BGH VersR 1977, 643 und 1101; 1987, 308).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem die Rechtsliteratur weitgehend folgt, ersetzt ein Antrag auf Verlängerung einer gesetzlichen Rechtsmittelbegründungsfrist nicht die in § 236 Abs. 2 S. 2 ZPO geforderte Nachholung der Rechtsmittelbegründung als Prozeßhandlung (BGH VersR 1987, 308, [BGH 16.10.1986 - III ZB 30/86] VersR 1986, 166, [BGH 13.11.1985 - IVb ZB 31/85] VersR 1977, 643 und 1101 f., jeweils mit weiteren Nachweisen; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 47. Aufl. § 236 Anm. 4.; . Thomas-Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 236 Anm. 4. a).

  • BGH, 18.12.1980 - III ZB 30/80

    Folgen der schuldhaften Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist -

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.1990 - 1 Sa 829/90
    Hat eine Rechtsanwaltsgehilfin eine ihr vom Rechtsanwalt richtig genannte Rechtsmittelbegründungsfrist unrichtig im Fristenkalender eingetragen, wird die Akte dem Rechtsanwalt gleichwohl vor Ablauf der Frist zur Vorbereitung der Rechtsmittelbegründung vorgelegt, dann muß er anhand der Akte sofort selbst prüfen, wann die Begründungsfrist tatsächlich abläuft; er darf sich dabei nicht auf die Angabe der Angestellten zum Ablauf der Frist verlassen (BGH VersR 1981, 282 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 31/85

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Einlegung der

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.1990 - 1 Sa 829/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem die Rechtsliteratur weitgehend folgt, ersetzt ein Antrag auf Verlängerung einer gesetzlichen Rechtsmittelbegründungsfrist nicht die in § 236 Abs. 2 S. 2 ZPO geforderte Nachholung der Rechtsmittelbegründung als Prozeßhandlung (BGH VersR 1987, 308, [BGH 16.10.1986 - III ZB 30/86] VersR 1986, 166, [BGH 13.11.1985 - IVb ZB 31/85] VersR 1977, 643 und 1101 f., jeweils mit weiteren Nachweisen; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 47. Aufl. § 236 Anm. 4.; . Thomas-Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 236 Anm. 4. a).
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