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   LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11   

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https://dejure.org/2012,47434
LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11 (https://dejure.org/2012,47434)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11 (https://dejure.org/2012,47434)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 2 Sa 1269/11 (https://dejure.org/2012,47434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106
    Direktionsrecht; Versetzung aus der ausschließlichen Wochenendschicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11
    Die Grenzen der Auslegung oder Umdeutung eines Klageantrags sind jedoch erreicht, wenn der Kläger unmissverständlich ein bestimmtes Prozessziel verfolgt, auch wenn dieses Vorgehen seinem wohlverstandenen Eigeninteresse widerspricht (vgl. BAG vom 13. Juni 2012 a.a.O.).

    Hierfür bedarf es vielmehr des Hinzutretens besonderer Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen und die dann zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts führen (vgl. BAG vom 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11, EzA-SD 2012, Nr. 18, 9, BAG vom 17. August 2011 - 10 AZR 202/10, NZA 2012, 265).

    Der gerichtlichen Kontrolle unterliegt die Leistungsbestimmung nur dahingehend, ob der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (BAG vom 13. Juni 2012 a.a.O.).

    Hierbei ist bei der vorzunehmenden Abwägung auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber abzustellen (vgl. BAG vom 13. Juni 2012 a.a.O.; BAG vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09, AP Nr. 11 zu § 106 GewO; BAG vom 14. August 2007 - 9 AZR 18/07, AP Nr. 2 zu § 6 ATG).

    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (vgl. BAG vom 13. Juni 2012 a.a.O. m.w.H.).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11
    Kommt der Wille des Erklärenden nicht oder nicht vollständig zum Ausdruck, gehört dies zu dessen Risikobereich (vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05, AP Nr. 53 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 18/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11
    Hierbei ist bei der vorzunehmenden Abwägung auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber abzustellen (vgl. BAG vom 13. Juni 2012 a.a.O.; BAG vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09, AP Nr. 11 zu § 106 GewO; BAG vom 14. August 2007 - 9 AZR 18/07, AP Nr. 2 zu § 6 ATG).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11
    Hierbei ist bei der vorzunehmenden Abwägung auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber abzustellen (vgl. BAG vom 13. Juni 2012 a.a.O.; BAG vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09, AP Nr. 11 zu § 106 GewO; BAG vom 14. August 2007 - 9 AZR 18/07, AP Nr. 2 zu § 6 ATG).
  • LAG Köln, 30.03.2009 - 5 Sa 1289/08

    Wegfall von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11
    Auch wenn die Möglichkeit, Vergütungszuschläge durch die Arbeit in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen zu verdienen, grundsätzlich nicht zu den bestandsschutzgesicherten Positionen im Arbeitsverhältnis gehört (vgl. LAG Köln vom 30. März 2009 - 5 Sa 1289/08, PersV 2010, 113), sind im Rahmen der Interessenabwägung bei der Ausübung billigen Ermessens auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Umstellung der Schichtzuweisung in die Betrachtung mit einzubeziehen.
  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91

    Rechtliche Ausgestaltung des Annahmeverzugs eines Betriebsübernehmers - Wertung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11
    Obwohl die Erklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderbaren Erklärungswert erhält, kann jedoch auch das spätere Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein und mit herangezogen werden (vgl. BAG vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91, dokumentiert in juris; Palandt-Heinrichs a.a.O. Rn 17).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11
    Grundsätzlich sind Klageanträge so auszulegen, dass im Zweifel das gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der richtig verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BAG vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 459/10, dokumentiert in juris; BAG vom 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09, EzTöD 650 TV-Ärzte/VKA § 16 Entgeltgruppe III Nr. 13).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11
    Hierfür bedarf es vielmehr des Hinzutretens besonderer Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen und die dann zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts führen (vgl. BAG vom 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11, EzA-SD 2012, Nr. 18, 9, BAG vom 17. August 2011 - 10 AZR 202/10, NZA 2012, 265).
  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts -

    Auszug aus LAG Hessen, 10.10.2012 - 2 Sa 1269/11
    Grundsätzlich sind Klageanträge so auszulegen, dass im Zweifel das gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der richtig verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BAG vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 459/10, dokumentiert in juris; BAG vom 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09, EzTöD 650 TV-Ärzte/VKA § 16 Entgeltgruppe III Nr. 13).
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