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LAG Hessen, 10.11.1993 - 9 Sa 123/93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung; Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrages; Kündigung wegen verspäteten Erscheinens am Arbeitsplatz und vorzeitigen Verlassens desselben ; Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung; Pflicht des ...
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 07.10.1992 - 6 Ca 23/92
- LAG Hessen, 11.06.1993 - 9 Sa 123/93
- LAG Hessen, 10.11.1993 - 9 Sa 123/93
Papierfundstellen
- NZA 1994, 886
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78
Krankheitsfall
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
Was bedeutet Krankheit im Arbeitsrecht?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75
Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80
Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 97/59
Pflichtmäßiges Ermessen - Kur - Erhaltung der Erwerbsfähigkeit - Handlungsgehilfe …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82
Kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall
- BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit