Rechtsprechung
   LAG Hessen, 10.11.1995 - 15 Sa 217/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15023
LAG Hessen, 10.11.1995 - 15 Sa 217/95 (https://dejure.org/1995,15023)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.11.1995 - 15 Sa 217/95 (https://dejure.org/1995,15023)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. November 1995 - 15 Sa 217/95 (https://dejure.org/1995,15023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,15023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Tarifvertrag: Rechtswirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.1995 - 15 Sa 217/95
    Es bestehen nicht unerhebliche Bedenken, ob das Veröffentlichungsverfahren bei Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen - speziell in den Fällen des § 4 Absatz 2 TVG - als der verfassungsrechtlichen Nachprüfung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips immer noch standhaltend zu erachten ist (vgl. bereits BVerfG Beschluß vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 = AP Nr. 15 zu § 5 TVG).

    Was das Veröffentlichungsverfahren bei Allgemeinverbindlicherklärungen angeht (vgl. dazu Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Auflage, § 5 Rz. 15 ff.), ist dieses mit dem Rechtsstaatsgebot noch vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat ( BVerfG Beschluß vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 = AP Nr. 15 zu § 5 TVG; BVerfG Beschluß vom 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - AP Nr. 27 zu § 5 TVG = NZA 1992, 125 [BVerfG 10.09.1991 - 1 BvR 561/89] ), das darüber hinaus auch ansonsten keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen hat (vgl. Beschluß des BVerfG vom 24. Mai 1977, a.a.O.; entsprechend BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - AP Nr. 25 zu § 5 TVG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, daß dann, wenn der Normsetzungsakt - hier die Allgemeinverbindlicherklärung - die Tatbestände nicht selbst festlegt, sondern auf andere Normen verweist, der Rechtsunterworfene klar erkennen müsse, welche Vorschriften im einzelnen für ihn gelten sollen (BVerfGE 22, 330, 346 f.; BVerfG Beschluß vom 24. Mai 1977, a.a.O.).

    Das Bundesverfassung hat freilich die geltenden Bestimmungen über die Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung sowie das durch sie sichergestellte Maß an Publizität der allgemeinverbindlichen Tarifnormen (nach Inhalt und Geltungsdauer) als der verfassungsrechtlichen Nachprüfung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips noch standhaltend erachtet (Beschluß vom 24. Mai 1977, a.a.O.; im Ergebnis ebenso BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - AP Nr. 25 zu § 5 TVG; Däubler, Tarifvertragsrecht - ein Handbuch, 3. Aufl., Rz. 1274, Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 5 Rz. 36; Löwisch/Rieble, TVG, § 5 Rz. 107).

    In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß das Bundesverfassungsgericht mit dem bereits mehrfach zitierten Beschluß vom 24. Mai 1977 (a.a.O.) wie folgt entschieden hat:.

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.1995 - 15 Sa 217/95
    Was das Veröffentlichungsverfahren bei Allgemeinverbindlicherklärungen angeht (vgl. dazu Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Auflage, § 5 Rz. 15 ff.), ist dieses mit dem Rechtsstaatsgebot noch vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat ( BVerfG Beschluß vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 = AP Nr. 15 zu § 5 TVG; BVerfG Beschluß vom 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - AP Nr. 27 zu § 5 TVG = NZA 1992, 125 [BVerfG 10.09.1991 - 1 BvR 561/89] ), das darüber hinaus auch ansonsten keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen hat (vgl. Beschluß des BVerfG vom 24. Mai 1977, a.a.O.; entsprechend BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - AP Nr. 25 zu § 5 TVG).

    Das Bundesverfassung hat freilich die geltenden Bestimmungen über die Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung sowie das durch sie sichergestellte Maß an Publizität der allgemeinverbindlichen Tarifnormen (nach Inhalt und Geltungsdauer) als der verfassungsrechtlichen Nachprüfung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips noch standhaltend erachtet (Beschluß vom 24. Mai 1977, a.a.O.; im Ergebnis ebenso BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - AP Nr. 25 zu § 5 TVG; Däubler, Tarifvertragsrecht - ein Handbuch, 3. Aufl., Rz. 1274, Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 5 Rz. 36; Löwisch/Rieble, TVG, § 5 Rz. 107).

    Angesichts der Mahnungen des Bundesverfassungsgerichts schon aus dem Jahre 1977 kann es nicht befriedigen, daß das Verfahren der Veröffentlichung von Allgemeinverbindlicherklärungen nicht zwischenzeitlich entschieden verbessert und transparenter sowie rechtsunterworfenenfreundlicher ausgestaltet worden ist, obwohl es anderweitige Änderungen in der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes ( TVG ) gegeben hat (dazu BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - AP Nr. 25 zu § 5 TVG: Darin geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dem Prüfungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts sei damit entsprochen, es sei aber eben eine Änderung nicht für angezeigt erachtet worden).

  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.1995 - 15 Sa 217/95
    Was das Veröffentlichungsverfahren bei Allgemeinverbindlicherklärungen angeht (vgl. dazu Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Auflage, § 5 Rz. 15 ff.), ist dieses mit dem Rechtsstaatsgebot noch vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat ( BVerfG Beschluß vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 = AP Nr. 15 zu § 5 TVG; BVerfG Beschluß vom 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - AP Nr. 27 zu § 5 TVG = NZA 1992, 125 [BVerfG 10.09.1991 - 1 BvR 561/89] ), das darüber hinaus auch ansonsten keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen hat (vgl. Beschluß des BVerfG vom 24. Mai 1977, a.a.O.; entsprechend BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - AP Nr. 25 zu § 5 TVG).

    Es hat dies freilich, ohne jedoch darauf einzugehen, daß sich die Probleme im Bereich des § 4 Absatz 2 TVG unter Umständen tatsächlich schärfer stellen als bei "normalen" Tarifverträgen, welche "lediglich" den Inhalt von Arbeitsverhältnissen ordnen, anknüpfend an den Beschluß vom 24. Mai 1977 getan in dem ebenfalls bereits zitierten Beschluß vom 10. September 1991 (a.a.O.).

  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.1995 - 15 Sa 217/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, daß dann, wenn der Normsetzungsakt - hier die Allgemeinverbindlicherklärung - die Tatbestände nicht selbst festlegt, sondern auf andere Normen verweist, der Rechtsunterworfene klar erkennen müsse, welche Vorschriften im einzelnen für ihn gelten sollen (BVerfGE 22, 330, 346 f.; BVerfG Beschluß vom 24. Mai 1977, a.a.O.).
  • LAG Hessen, 30.09.1994 - 15 Sa 681/94

    Auskunftspflichten des Arbeitgebers über die Beschäftigung gewerblicher

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.1995 - 15 Sa 217/95
    Hiervon geht die Berufungskammer in Übereinstimmung mit der dazu bislang vorhandenen Rechtsprechung nach wie vor aus, wenngleich diesbezüglich nicht unerhebliche Bedenken bestehen (vgl. dazu bereits Kammerurteil vom 30. September 1994 - 15 Sa 681/94 - unveröff.), die nachfolgend skizziert sind.
  • BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 217/96

    Tarifvertrag: Allgemeinverbindlicherklärung - Rechte von Außenseitern

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. November 1995 - 15 Sa 217/95 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht