Rechtsprechung
LAG Hessen, 11.02.2009 - 6/18 Sa 1076/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 25.03.2008 - 7 Ca 2713/07
- LAG Hessen, 11.02.2009 - 6/18 Sa 1076/08
- BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 470/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06
Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08
Dabei können die Betriebsparteien eine typisierende Beurteilung dahingehend vornehmen, dass Arbeitnehmer, die "vorzeitig", also zu einem früheren Zeitpunkt als durch die Betriebsänderung geboten, selbst kündigen, keine oder sehr viel geringere wirtschaftliche Nachteile drohen als den anderen Arbeitnehmern (BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 1 AZR 163/06 - AP Nr. 185 zu § 112 BetrVG 1972).Es liegt im Ermessen der Betriebsparteien, inwieweit sie auch diese Nachteile ausgleichen wollen (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 1 AZR 163/06 - AP Nr. 185 zu § 112 BetrVG 1972) .
- BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz
Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08
Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (vgl. BAG, Urteil vom 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 - BAGE 114, 179 = AP Nr. 48 zu § 75 BetrVG; Urteil vom 31.05.2005 - 1 AZR 254/04 - AP Nr. 175 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08
So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Arbeitnehmer, die aufgrund eines vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrages oder einer von ihm veranlassten Eigenkündigung ausscheiden, grundsätzlich mit denjenigen gleich zu behandeln sind, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.10.2004 - 1 AZR 503/03 - AP Nr. 171 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03
Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle
Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08
Bei der Einschätzung der den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile, die nach Sinn und Zweck des Sozialplans auszugleichen oder zu mildern sind, haben die Betriebsparteien einen erheblichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum (vgl. BAG, Beschluss vom 24.08.2004 - 1 ABR 23/03 - BAGE 111, 335 = AP Nr. 174 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04
Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08
Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (vgl. BAG, Urteil vom 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 - BAGE 114, 179 = AP Nr. 48 zu § 75 BetrVG; Urteil vom 31.05.2005 - 1 AZR 254/04 - AP Nr. 175 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02
Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan
Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08
Dies ist sie auch dann, wenn der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers nur zuvor (BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 575/02 - BAGE 107, 100 = AP Nr. 160 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02
Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung
Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08
Zweck eines Sozialplans ist es gem. § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen oder abzumildern (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321 = AP Nr. 159 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 470/09
Sozialplan - Gleichbehandlung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Februar 2009 - 6/18 Sa 1076/08 - wird zurückgewiesen.