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   LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09   

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https://dejure.org/2010,22142
LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09 (https://dejure.org/2010,22142)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09 (https://dejure.org/2010,22142)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 13 Sa 1988/09 (https://dejure.org/2010,22142)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09
    Das Transparenzgebot verlangt lediglich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen und der Gefahr vorgebeugt wird, dass der Vertragspartner von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird (BAG vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 -, zitiert nach Juris; BAG vom 24. September 2008, NZA 2009, 154; BGH vom 05. November 2003, NJW 2004, 1598).

    Auch im tarifdispositiven Gesetzeswerk werden Bezugnahmen auf nicht immer einfach zugängliche Tarifverträge allgemein als zulässige Instrumente zur Regelung von Arbeitsbedingungen vorausgesetzt (vgl. zum Beispiel § 622 Abs. 4 Satz 2 BGB; § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG; § 14 Abs. 3 und 4 TzBfG; BAG vom 21. Oktober 2009, a. a. O.; BAG vom 24. September 2008, a. a. O.; BAG vom 15. April 2008, NZA-RR 2008, 586; Preis, NZA 2010, 361).

    Hierauf kann nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung aller anerkannten Auslegungsmethoden "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (BAG vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 -, zitiert nach Juris; BAG vom 10. Dezember 2008, AP Nr. 40 zu § 307 BGB; BAG vom 17. Januar 2006, NZA 2006, 923).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09
    Das Transparenzgebot verlangt lediglich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen und der Gefahr vorgebeugt wird, dass der Vertragspartner von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird (BAG vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 -, zitiert nach Juris; BAG vom 24. September 2008, NZA 2009, 154; BGH vom 05. November 2003, NJW 2004, 1598).

    Auch im tarifdispositiven Gesetzeswerk werden Bezugnahmen auf nicht immer einfach zugängliche Tarifverträge allgemein als zulässige Instrumente zur Regelung von Arbeitsbedingungen vorausgesetzt (vgl. zum Beispiel § 622 Abs. 4 Satz 2 BGB; § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG; § 14 Abs. 3 und 4 TzBfG; BAG vom 21. Oktober 2009, a. a. O.; BAG vom 24. September 2008, a. a. O.; BAG vom 15. April 2008, NZA-RR 2008, 586; Preis, NZA 2010, 361).

    Jedenfalls kann man die Frage der Günstigkeit nicht je nach der Art des streitigen Anspruchs und des Zeitpunkts der Geltendmachung von Fall zu Fall unterschiedlich beantworten und damit von Fall zu Fall zu unterschiedlichen Auslegungsergebnissen hinsichtlich ein und derselben vertraglichen Bezugnahmeregelung kommen (BAG vom 24. September 2008, NZA 2009, 154; Preis, a. a. O.; a. A. Däubler/Dorndorf/Bonin/Deinert/Däubler, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, 2. Auflage, § 305 c Randnummer 43).

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, der die erkennende Kammer folgt, ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrages - weil für die Arbeitnehmer günstiger - regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten (BAG vom 18. April 2007, NZA 2007, 965; BAG vom 17. Januar 2006, NZA 2006, 923; BAG vom 09. November 2005 - 5 AZR 128/05 -, zitiert nach Juris; Reinecke, a. a. O.; Preis, a. a. O.; Giesen in Beck'scher Online-Kommentar zu § 3 TVG Randziffern 39, 40).

    Hierauf kann nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung aller anerkannten Auslegungsmethoden "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (BAG vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 -, zitiert nach Juris; BAG vom 10. Dezember 2008, AP Nr. 40 zu § 307 BGB; BAG vom 17. Januar 2006, NZA 2006, 923).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09
    Auch im tarifdispositiven Gesetzeswerk werden Bezugnahmen auf nicht immer einfach zugängliche Tarifverträge allgemein als zulässige Instrumente zur Regelung von Arbeitsbedingungen vorausgesetzt (vgl. zum Beispiel § 622 Abs. 4 Satz 2 BGB; § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG; § 14 Abs. 3 und 4 TzBfG; BAG vom 21. Oktober 2009, a. a. O.; BAG vom 24. September 2008, a. a. O.; BAG vom 15. April 2008, NZA-RR 2008, 586; Preis, NZA 2010, 361).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09
    Das Transparenzgebot verlangt lediglich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen und der Gefahr vorgebeugt wird, dass der Vertragspartner von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird (BAG vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 -, zitiert nach Juris; BAG vom 24. September 2008, NZA 2009, 154; BGH vom 05. November 2003, NJW 2004, 1598).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, der die erkennende Kammer folgt, ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrages - weil für die Arbeitnehmer günstiger - regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten (BAG vom 18. April 2007, NZA 2007, 965; BAG vom 17. Januar 2006, NZA 2006, 923; BAG vom 09. November 2005 - 5 AZR 128/05 -, zitiert nach Juris; Reinecke, a. a. O.; Preis, a. a. O.; Giesen in Beck'scher Online-Kommentar zu § 3 TVG Randziffern 39, 40).
  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl bei Arbeitsplatzverzicht des Vaters

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09
    Die dann noch verbleibende Prüfungspflicht auf einen Verstoß gegen die Verfassung, höherrangiges Recht oder gegen die guten Sitten (BAG vom 06. September 1995, NZA 1996, 473) führt im vorliegenden Fall auch nicht zu einem der Beklagten nachteiligen Ergebnis.
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, der die erkennende Kammer folgt, ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrages - weil für die Arbeitnehmer günstiger - regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten (BAG vom 18. April 2007, NZA 2007, 965; BAG vom 17. Januar 2006, NZA 2006, 923; BAG vom 09. November 2005 - 5 AZR 128/05 -, zitiert nach Juris; Reinecke, a. a. O.; Preis, a. a. O.; Giesen in Beck'scher Online-Kommentar zu § 3 TVG Randziffern 39, 40).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09
    Diese Art von Bezugnahmen sind nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit an sich zulässig (BAG vom 14. Dezember 2005, BB 2006, 1504; Reinecke, BB 2008, 168).
  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 502/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 2010 - 13 Sa 1988/09 - wird zurückgewiesen.
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