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   LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 204/11   

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https://dejure.org/2012,20361
LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 204/11 (https://dejure.org/2012,20361)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.06.2012 - 16 TaBV 204/11 (https://dejure.org/2012,20361)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Juni 2012 - 16 TaBV 204/11 (https://dejure.org/2012,20361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76a Abs. 3
    Höhe des Honoraranspruchs eines außerbetrieblichen Beisitzers einer Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Niedersachsen, 25.01.2005 - 1 TaBV 65/04

    7/10; Beisitzer; Einigungsstelle; Einigungsstellenbeisitzer; Ersatz; Honorar;

    Auszug aus LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 204/11
    Das Vorsitzendenhonorar scheidet als Bemessungsgrundlage nur aus, wenn es seinerseits unangemessen ist oder sich durch Besonderheiten erklärt, die in den Verhältnissen oder der Person des Beisitzers nicht erfüllt sind (Bundesarbeitsgericht 14. Februar 1996-7 ABR 24/95-AP Nr. 6 zu § 76a BetrVG 1972, Rn. 19; Landesarbeitsgericht Niedersachsen 25. Januar 2005-1 TaBV 65/04; Landesarbeitsgericht Hamm 10. Februar 2012-10 TaBV 61/11-Rn. 101).
  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11

    Honoraranspruch und -durchsetzung eines außerbetrieblichen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 204/11
    Das Vorsitzendenhonorar scheidet als Bemessungsgrundlage nur aus, wenn es seinerseits unangemessen ist oder sich durch Besonderheiten erklärt, die in den Verhältnissen oder der Person des Beisitzers nicht erfüllt sind (Bundesarbeitsgericht 14. Februar 1996-7 ABR 24/95-AP Nr. 6 zu § 76a BetrVG 1972, Rn. 19; Landesarbeitsgericht Niedersachsen 25. Januar 2005-1 TaBV 65/04; Landesarbeitsgericht Hamm 10. Februar 2012-10 TaBV 61/11-Rn. 101).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 24/95

    Vergütungsanspruch eines außerbetrieblichen Mitglieds einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 204/11
    Das Vorsitzendenhonorar scheidet als Bemessungsgrundlage nur aus, wenn es seinerseits unangemessen ist oder sich durch Besonderheiten erklärt, die in den Verhältnissen oder der Person des Beisitzers nicht erfüllt sind (Bundesarbeitsgericht 14. Februar 1996-7 ABR 24/95-AP Nr. 6 zu § 76a BetrVG 1972, Rn. 19; Landesarbeitsgericht Niedersachsen 25. Januar 2005-1 TaBV 65/04; Landesarbeitsgericht Hamm 10. Februar 2012-10 TaBV 61/11-Rn. 101).
  • BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91

    Fehlerhafter Betriebsratsbeschluß über die Bestellung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 11.06.2012 - 16 TaBV 204/11
    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von demjenigen, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. August 1992 (7 ABR 58/91-AP Nr. 3 zu § 76a BetrVG 1972) zugrunde lag.
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