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   LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15   

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https://dejure.org/2015,38774
LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15 (https://dejure.org/2015,38774)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.08.2015 - 8 Sa 90/15 (https://dejure.org/2015,38774)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. August 2015 - 8 Sa 90/15 (https://dejure.org/2015,38774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage lässt die normativen Regelungen eines Tarifvertrages unberührt. Ohne den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche der Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrages nach Wegfall der Geschäftsgrundlage; Anrechnung von Leistungen auf tariflich begründete Forderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche der Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrages nach Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 91/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15
    Er hat die Auffassung vertreten, er könne von der Beklagten nach dem Anwendungstarifvertrag für den Monat Juli 2014 über die in dem Vorverfahren 8 Sa 91/15 (8 Ca 6204/14) geltend gemachte Zahlung in Höhe von EUR 390, 70 brutto für diesen Zeitraum noch eine weitere Vergütungsdifferenz in Höhe von EUR 361, 30 brutto beanspruchen.

    Der Kläger kann von der Beklagten unter Zugrundelegung der tariflichen Bestimmungen die Zahlung von EUR 5, 05 brutto für den Monat Juli 2014, der bereits Gegenstand des Vorverfahrens 8 Sa 91/15 ist, verlangen.

    In dem Vorverfahren 8 Sa 91/15 ist dem Kläger für den Monat Juli 2014 jedoch bereits ein Betrag von EUR 390, 70 brutto zugesprochen worden.

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15
    Denn ein möglicher Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Tarifvertrages lässt seine normativen Regelungen unberührt (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es daher den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - AP TVG Tarifverträge: Luftfahrt § 1 Nr. 32; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2002 - 17 Sa 487/02

    Anwendbarkeit von Ausschlussfristen auf den Arbeitszeitverringerungsanspruch nach

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15
    Denn ein möglicher Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Tarifvertrages lässt seine normativen Regelungen unberührt (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es daher den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - AP TVG Tarifverträge: Luftfahrt § 1 Nr. 32; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15
    Für den Arbeitgeber müssen die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.; BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - ZTR 2011, 218; vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - AP GG Art. 9 Nr. 140) .

    Dabei ist die Geltendmachung eines Anspruchs keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf deren Auslegung die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden sind (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.) .

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15
    Die Tarifunterworfenen können nämlich - anders als die Parteien eines zivilrechtlichen Vertrages - in aller Regel nicht erkennen, von welcher "Geschäftsgrundlage" die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung tariflicher Normen ausgegangen sind, so dass für sie auch meist nicht ersichtlich ist, ob und inwieweit eine Tarifnorm diesen Voraussetzungen noch, nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr entspricht (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - DB 1985, 130 ff.) .
  • BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 411/64

    Außertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15
    Stellt sich dagegen die Zulage nach dem Willen der Vertragsparteien als ein relativ selbständiger, gesondert neben der Grundvergütung stehender Lohnbestandteil dar, so ist für die Feststellung, ob die vereinbarte Vergütung tarifgerecht ist, allein die vereinbarte Grundvergütung mit der tariflichen Grundvergütung zu vergleichen; die außertarifliche Zulage hat hierbei außer Betracht zu bleiben (BAG 10. Dezember 1965 - 4 AZR 411/64 - AP TVG § 4 Tariflohn und Leistungsprämie Nr. 1).
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15
    Ein solches Interesse fehlt, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurückzugewähren wäre (Palandt 74. Aufl. § 242 BGB Rn. 51 f. mwN.; vgl. auch BGH 6. Mai 2009 - KZR 39/06 - NJW-RR 2009, 1047 ff.).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08

    Versicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes - Störung der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15
    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es daher den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - AP TVG Tarifverträge: Luftfahrt § 1 Nr. 32; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15
    Für den Arbeitgeber müssen die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.; BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - ZTR 2011, 218; vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - AP GG Art. 9 Nr. 140) .
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Urlaubsgeld

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2015 - 8 Sa 90/15
    Für den Arbeitgeber müssen die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.; BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - ZTR 2011, 218; vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - AP GG Art. 9 Nr. 140) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11

    Klassenfahrt - Lehrkraft - Reisekosten - Verzicht

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 620/13

    Ausschlussfrist - "derselbe Sachverhalt"

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • BGH, 04.03.2015 - XII ZR 46/13

    Ausgleichsansprüche des ehemaligen Lebensgefährten der Tochter wegen Arbeits- und

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