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   LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14   

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LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14 (https://dejure.org/2015,49305)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14 (https://dejure.org/2015,49305)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. September 2015 - 14 Sa 1244/14 (https://dejure.org/2015,49305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 77 III BetrVG, § 75 BetrVG, § 242 BGB, III BetrVG § 77, § 75 BetrVG, § 242 BGB
    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01 Zukunftsvertrag 2018" verstößt nicht gegen § 77 III BetrVG, gegen § 75 BetrVG, gegen die Hessische Verfassung oder gegen Diskriminierungsverbote. Durch sie wurden verschiedene, zuvor in einzelnen ...

  • IWW

    Art. 20 Abs. 1 GG, § ... 77 Abs. 3 BetrVG, § 2 KSchG, § 158 BGB, § 7 Abs. 1 TVöD, § 5 ArbSchG, § 75 BetrVG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2b ArbGG, §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 517, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 ZPO, § 529 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, Richtlinie EG 2003/88, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 267 AEUV, §§ 77 Abs. 3 BetrVG, 4 Abs. 4 TVG, § 315 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, Art. 20 GG, § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 6 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 26 BGB, § 293 ZPO, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 251 BGB, § 256 ZPO, § 322 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    III BetrVG § 77; BetrVG § 75; BGB § 242
    Besitzstandszulage; Wechselschichtpause; Betriebsvereinbarung; Rückwirkungsverbot; Regelungssperre

  • rechtsportal.de

    III BetrVG § 77 ; BetrVG § 75 ; BGB § 242
    Wirksamkeit der Anrechnung einer Besitzstandszulage auf künftige Tariferhöhungen auf Grund einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1167/10

    Erschwerniszulage - Fäkalien- und Entsorgungsfahrer - Rückwirkung von

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14
    Die nachfolgend aufgeführten "Richtlinien für die Zuweisung zu den einzelnen Zuschlagsgruppen" machen deutlich, dass - im Rahmen dieser Richtlinien - ein weiter Spielraum der Betriebspartner für die Zuweisung der einzelnen Zuschlagsgruppen besteht (ebenso Hess. LAG 25. Juli 2014 -14 Sa 167/13 - a.a.O; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a.a.O.).

    Soweit sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, besteht gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken ( ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; vergl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf null durch Betriebsvereinbarung aufgrund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistungen bestimmen können: LAG Köln 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris ).

    Nach der vom Hessischen Landesarbeitsgericht dem Urteil vom 13. Mai 2011 (3 Sa 1167/10 - Juris) zufolge eingeholten Stellungnahme der beteiligten Tarifvertragsparteien gemäß § 293 ZPO ist die Unterzeichnung des Tarifvertrags Nr. 34/2009 seitens der Gewerkschaft zwischen dem 28. Oktober und dem 29. November 2010 erfolgt, die Beklagte hat am 3. Dezember 2010 und der KAV am 16. Dezember 2010 unterschrieben.

    Seine Rückdatierung führt für sich genommen jedoch nicht zur Unwirksamkeit eines Tarifvertrags (Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; BAG 9. August 1995 - 6 AZR 1047/94 - NZA 1996, 994).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Normunterworfenen mit einer Rückwirkung rechnen müssen ( vergl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - AP Nr. 69 zu § 1 BetrVG Versorgungskassen; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris ).

    Damit bestehen im Hinblick auf Vertrauensschutzgesichtspunkte keine Bedenken gegen eine rückwirkende Wirkung des TV Nr. 34/2009 ( ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris ).

  • LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 167/13

    Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14
    Weder § 23 Abs. 1 BMT-G II noch § 23 Abs. 3 BMT-G II in Verbindung mit § 1 Abs. 1, Abs. 4 des Landesbezirkstarifvertrags Nr. 184 begründen einen Anspruch auf einen Dauerzuschlag (vgl. Hess. LAG 13. Mai 2011 -3Sa 1177/10 - Juris; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 -Juris).

    Die nachfolgend aufgeführten "Richtlinien für die Zuweisung zu den einzelnen Zuschlagsgruppen" machen deutlich, dass - im Rahmen dieser Richtlinien - ein weiter Spielraum der Betriebspartner für die Zuweisung der einzelnen Zuschlagsgruppen besteht (ebenso Hess. LAG 25. Juli 2014 -14 Sa 167/13 - a.a.O; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a.a.O.).

    Soweit sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, besteht gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken ( ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; vergl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf null durch Betriebsvereinbarung aufgrund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistungen bestimmen können: LAG Köln 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris ).

    Wie dargestellt, begründet weder § 23 Abs. 1 BMT-G II noch § 23 Abs. 3 BMT-G II in Verbindung mit § 1 Abs. 1, Abs. 4 des Landesbezirkstarifvertrags Nr. 184 einen entsprechenden Anspruch (vergl. Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1177/10 - Juris; Hess. LAG 25. Juli 2014 -14 Sa 167/13 - Juris).

    Ein Angebot auf Vertragsänderung dergestalt, dass der Anspruch künftig individualrechtlich unabhängig vom kollektivrechtlichen Ansprüchen bestehen soll, liegt in dem Schreiben erkennbar nicht (vergl. insgesamt zur Bedeutung eines solchen Überleitungsschreibens der Beklagten auch Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - Juris).

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09

    Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14
    Hierzu gehört mit seinem Inkrafttreten auch der TV Nr. 34/2009, der in seinem Anwendungsbereich den TVöD-F verdrängt (vergl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA -RR 2012, 308).

    (aaa) Die Beklagte und der KAV-Hessen konnten mit der Gewerkschaft K den TV Nr. 34/2009 als firmenbezogenen Tarifvertrag, der durch die beiden Vertragspartner auf Arbeitgeberseite gleichzeitig "Firmentarif und "firmenbezogener Verbandstarif ist, wirksam abschließen (vergl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA-RR 2012, 308).

    Ohne Belang für die formale Wirksamkeit eines Tarifvertrags sind schließlich interne Entscheidungen des Kontroll- und Beschwerdeausschusses der Gewerkschaft K (vergl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA RR 2012, 308).

    Dies ist grundsätzlich von der Tarifautonomie bedeckt ( BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA RR 2012, 308 ).

  • LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12

    Antrag auf künftige Leistungen von Vergütung - Einhaltung des

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14
    Ein entsprechender Antrag wäre mangels ausreichender Bestimmtheit ebenfalls unzulässig, weil der Begriff der Wechselschichtarbeit nicht eindeutig und zwischen den Parteien im Streit ist (vergl. zu einem entsprechenden Antrag LAG Köln 19. April 2013 - 4 Sa 1122/12 - Juris).
  • LAG Köln, 06.09.2002 - 4 Sa 503/02

    Tariföffnungsklausel/Jahresleistung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14
    Soweit sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, besteht gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken ( ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - a.a.O; vergl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf null durch Betriebsvereinbarung aufgrund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistungen bestimmen können: LAG Köln 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris ).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin - Auslegung eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14
    Sie muss zwar nicht schlüssig sein, sie muss sich aber mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen ( BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - AP Nr. 48 zu § 64 ArbGG 1979; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 254/10 - AP Nr. 47 zu § 64 ArbGG 1979; BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - AP Nr. 45 zu § 64 ArbGG 1979 ).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( etwa BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - Juris ) wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet ist, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt und der Urlaub auf Grund seiner Befristung verfällt ( vergl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - EZA BUrlG § 7 Nr. 113 ).
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14
    Auch wenn das Bestehen oder der Umfang eines Rechtsverhältnisses oder eines Anspruchs zur gerichtlichen Entscheidung gestellt wird, muss zuverlässig erkennbar sein, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (BAG 14. Dezember 2011 - 5 AZR 675/10 - NZA 2012, 618).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14
    Die Frage, ob auf allgemeinen Arbeitsbedingungen beruhende Regelungen mit kollektivem Bezug ohnehin als betriebsvereinbarungsoffen eingestuft werden müssen ( vergl. BAG 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - NZA 2013, 916 ), kann damit offen bleiben.
  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14
    Zwar ist eine Feststellungsklage, mit der ein Arbeitnehmer den Umfang des ihm in einem Kalenderjahr zustehenden Urlaubs gerichtlich festgestellt wissen will, grundsätzlich zulässig (BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 -Juris; BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - BAGE 141 73; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - BAGE 137, 328).
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 535/94

    Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

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