Rechtsprechung
   LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10054
LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08 (https://dejure.org/2008,10054)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08 (https://dejure.org/2008,10054)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 9 TaBV 141/08 (https://dejure.org/2008,10054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 1 S 1 BetrVG, § 75 BetrVG, § 247 S 1 StPO, § 247 S 4 StPO, § 87 Abs 2 ArbGG
    Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrats auf Antrag des Arbeitgebers wegen sexueller Belästigung einer Arbeitnehmerin - Inaussichtstellen einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - vorübergehende Entfernung einer Partei während einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließung des Betriebsratsvorsitzenden bei sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin; Zeugenvernehmung in Abwesenheit der Partei

  • Judicialis

    BetrVG § 23 Abs. 1; ; ZPO § 247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 1; ZPO § 373; StPO § 247
    Ausschließung des Betriebsratsvorsitzenden bei sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin; Zeugenvernehmung in Abwesenheit der Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07

    Antrag auf Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung - Unterrichtung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08
    Der Antrag der Beteiligten zu 1) vom 3. April 2007 auf Ersetzung der vom Beteiligten zu 2) verweigerten Zustimmung zur beabsichtigten fristlosen Kündigung des Beteiligten zu 3) blieb vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und Hessischen Landesarbeitsgericht (- 20 TaBV 244/07 - Beschluss vom 28. Aug. 2008) erfolglos.

    Die Akten des Verfahrens 3 BV 198/07 - 20 TaBV 244/07 wurden beigezogen und zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

  • LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 2093/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Frist der Befristungsklage - Darlegungs- und

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08
    Der Beweisantrag der Beteiligten zu 2) und 3) betrifft indessen keine Tatsache, nicht einmal eine Pauschalbehauptung oder eine Vermutung, sondern eine Fragestellung, also einen unzulässigen Beweisermittlungsantrag oder Ausforschungsbeweis, der nicht dem Beweis von Tatsachen dient, sondern der Beschaffung von Tatsachen durch eine Zeugenaussage (Hess. LAG Urteil vom 24. Mai 2002 - 9/2 Sa 1370/00 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 7.6.2002 - 9 Sa 440/01 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juli 2001 - 9/2 Sa 1844/00 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 29. Oktober 1999 - 2 Sa 3006/98 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 22. Oktober 1999 - 2 Sa 576/99 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 9. Juli 1999 - 2 Sa 2093/98 - LAGE § 1 BeschFG 1985/1996 Klagefrist Nr. 8).
  • LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Sa 576/99

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung;

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08
    Der Beweisantrag der Beteiligten zu 2) und 3) betrifft indessen keine Tatsache, nicht einmal eine Pauschalbehauptung oder eine Vermutung, sondern eine Fragestellung, also einen unzulässigen Beweisermittlungsantrag oder Ausforschungsbeweis, der nicht dem Beweis von Tatsachen dient, sondern der Beschaffung von Tatsachen durch eine Zeugenaussage (Hess. LAG Urteil vom 24. Mai 2002 - 9/2 Sa 1370/00 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 7.6.2002 - 9 Sa 440/01 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juli 2001 - 9/2 Sa 1844/00 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 29. Oktober 1999 - 2 Sa 3006/98 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 22. Oktober 1999 - 2 Sa 576/99 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 9. Juli 1999 - 2 Sa 2093/98 - LAGE § 1 BeschFG 1985/1996 Klagefrist Nr. 8).
  • LAG Hessen, 24.05.2002 - 2 Sa 1370/00

    Wahrheitspflicht der Partei in einem Zivilprozess; Beweisangebot in einem

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08
    Der Beweisantrag der Beteiligten zu 2) und 3) betrifft indessen keine Tatsache, nicht einmal eine Pauschalbehauptung oder eine Vermutung, sondern eine Fragestellung, also einen unzulässigen Beweisermittlungsantrag oder Ausforschungsbeweis, der nicht dem Beweis von Tatsachen dient, sondern der Beschaffung von Tatsachen durch eine Zeugenaussage (Hess. LAG Urteil vom 24. Mai 2002 - 9/2 Sa 1370/00 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 7.6.2002 - 9 Sa 440/01 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juli 2001 - 9/2 Sa 1844/00 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 29. Oktober 1999 - 2 Sa 3006/98 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 22. Oktober 1999 - 2 Sa 576/99 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 9. Juli 1999 - 2 Sa 2093/98 - LAGE § 1 BeschFG 1985/1996 Klagefrist Nr. 8).
  • LAG Hessen, 29.10.1999 - 2 Sa 3006/98

    Eingruppierung in Tarifgruppe nach Tätigkeit; Auslegung des Begriffs "erhöhte

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08
    Der Beweisantrag der Beteiligten zu 2) und 3) betrifft indessen keine Tatsache, nicht einmal eine Pauschalbehauptung oder eine Vermutung, sondern eine Fragestellung, also einen unzulässigen Beweisermittlungsantrag oder Ausforschungsbeweis, der nicht dem Beweis von Tatsachen dient, sondern der Beschaffung von Tatsachen durch eine Zeugenaussage (Hess. LAG Urteil vom 24. Mai 2002 - 9/2 Sa 1370/00 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 7.6.2002 - 9 Sa 440/01 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juli 2001 - 9/2 Sa 1844/00 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Urteil vom 29. Oktober 1999 - 2 Sa 3006/98 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 22. Oktober 1999 - 2 Sa 576/99 - Juris; Hess. LAG Urteil vom 9. Juli 1999 - 2 Sa 2093/98 - LAGE § 1 BeschFG 1985/1996 Klagefrist Nr. 8).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2003 - 25 W 97/02

    Zeugenschutz im Zivilprozess: Vorübergehende Entfernung einer Partei während

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08
    Auch im Zivilprozess - und im Beschlussverfahren, §§ 87 Abs. 2, 64 Abs. 6 ArbGG, 525 ZPO, 247 StPO - kann vom Gericht entsprechend § 247 StPO angeordnet werden, dass sich eine Partei bzw. ein Beteiligter aus dem Sitzungssaal zu entfernen hat, wenn bei der Vernehmung eines Zeugen oder einer Zeugin in Anwesenheit des Beteiligten zu befürchten ist, dass diese nicht die Wahrheit sagt (ebenso OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13. Jan. 2003 - 25 W 97/02 - Juris; Stein/Jonas/Berger § 357 ZPO Rz. 15).
  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08
    Die Gerichte für Arbeitssachen sind überdies berechtigt und verpflichtet, im Rahmen der gestellten Anträge von sich aus eigene Erhebungen anzustellen, auch Beweise zu erheben, die nicht vom Antragsteller angetreten sind (BAG Beschluss vom 25. Sept. 1986 - 6 ABR 68/84 - EzA § 1 BetrVG 1972 Nr. 6).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG Beschluss vom 18. Febr. 2003 - 1 ABR 17/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2008 - 2 TaBV 42/07

    Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassungsgerät, Arbeitgeber, Unterlassung, Verstoß,

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08
    Zudem muss das Zumutbarkeitsmoment verwirklicht sein, d. h., das Erfordernis des Vertrauensschutzes muss das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Rechtsbegehrens derart überwiegen, dass dem Gegner die Einlassung auf den Antrag nicht mehr zuzumuten ist (BAG Urteil vom 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 48 m.w.N.; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4. März 2008 - 2 TaBV 42/07 - NZA-RR 2008, 414).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08
    Es stellt also eine Rechtsschutzvoraussetzung dar (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 - ).
  • LAG Hessen, 04.05.2000 - 12 TaBV 100/99

    Gerichtliche Auflösung eines Betriebsrats ; Grober Verstoß gegen gesetzliche

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

  • LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12

    Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum -

    Dies können auch Pflichten sein, die die Funktion als Betriebsratsvorsitzende/r betreffen (Hess. LAG Beschluss vom 11. Dez. 2008 - 9 TaBV 141/08 - Juris; wie hier auch LAG Düsseldorf Beschluss vom 9. Jan. 2013 - 12 TaBV 93/12 - Juris, wegen der Verletzung der Schweigepflicht durch wörtliches Zitieren aus einem Bewerbungsschreiben eines Arbeitnehmers in Betriebsversammlung; ArbG Kempten Beschluss vom 21. Aug. 2012 - 2 BV 16/12 - Juris; ArbG Wesel Beschluss vom 16. Okt.
  • LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16

    Die sofortige Untersagung der Amtsausübung eines Betriebsratsmitglieds im Wege

    Im Rahmen der Bewertung eines den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds rechtfertigenden groben Verstoßes gegen gesetzliche Pflichten muss für das zukünftig zu erwartende Verhalten eine deutliche negative Zukunftsprognose bestehen (Hess. LAG, Beschluss vom 11. Dezember 2008 -9 TaBV 141/08, nach juris).

    Dies können auch Pflichten sein, die die Funktion als Betriebsratsvorsitzende/r betreffen (Hess. LAG, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12, nach juris; Hess. LAG, Beschluss vom 11. Dez. 2008 -9 TaBV 141/08, nach juris).

  • LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09

    Fortwirkender Betriebsratsausschluss

    Der Beteiligte zu 2) wurde auf Antrag der Beteiligten zu 1) aus dem Betriebsrat ausgeschlossen (Hess. Landesarbeitsgericht - 9 TaBV 141/08 -Beschluss vom 11. Dez. 2008, Vorinstanz ArbG Frankfurt am Main - 3/14 BV 1381/07 -).

    17 Ein die vorläufige Untersagung der Ausübung des Betriebsratsamtes gemäß §§ 85 Abs. 2 ArbGG, 935, 940 ZPO vorauszusetzender Sachverhalt, der der Arbeitgeberin die weitere Amtsausübung des Beteiligten zu 2) bis zur Verkündung der erstinstanzlichen Entscheidung im Ausschließungsverfahren unzumutbar und untragbar macht, ist nach der Prozesslage im Eilverfahren nach Durchführung der Beweisaufnahme und Stattgabe des Ausschließungsantrages im Verfahren 9 TaBV 141/08 gegeben.

  • LAG Hessen, 23.02.2017 - 9 TaBV 140/16

    Unbegründete Anträge der Arbeitgeberin und des Betriebsrats auf Ausschluss eines

    Als Ausschließungsgrund kommen daher auch grobe Verletzungen betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten in Frage, die das Betriebsratsmitglied in seiner Funktion als Betriebsratsvorsitzender begangen hat ( vgl. Hess. LAG Beschluss vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12 - ; Beschluss vom 11. Dez. 2008 - 9 TaBV 141/08 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht