Rechtsprechung
LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 19 BetrVG, § 10 BetrVGWO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahlanfechtung wegen unzulässiger Verkürzung der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVGWO § 41
Betriebsratswahl; Anfechtung; Wahlanfechtung wegen unzulässiger Verkürzung der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 13.04.2011 - 2 BV 6/10
- LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77
Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Unterzeichnung - Begrenzung der Frist - Frist für …
Auszug aus LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Rechtsprechung und Literatur gehen zwar davon aus, der Wahlvorstand könne die Einreichungsfrist auf das Ende seiner Dienststunden oder das Ende der Arbeitszeit im Betrieb begrenzen, vorausgesetzt, der festgesetzte Fristablauf liegt nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer (BAG Beschluss vom 4. Okt. 1977 - 1 ABR 37/77 - AP § 18 BetrVG 1972 Nr. 2;… Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 6 WO Rz. 3;… DKK-Schneider, 11. Aufl., § 6 WO Rz. 9;… Richardi/Thüsing, BetrVG, 11. Aufl., § 3 WO Rz. 17). - BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87
Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte
Auszug aus LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne Verstoß gegen wesentliche Vorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1). - BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 27/92
Betriebsratswahl - Vorschlagslisten - Nachfristsetzung
Auszug aus LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Die Zwei-Wochen-Frist bildet aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten eine klare Grenze für die Einreichung von Wahlvorschlägen (BAG Beschluss vom 9. Dez. 1992 - 7 ABR 27/92 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 38; Hess. LAG Beschluss vom 18. Aug. 2005 - 9 TaBV 31/05 -).
- BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98
Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt
Auszug aus LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Eine Honorarzusage, die zu einer höheren Vergütung führt, insbesondere auch die Vereinbarung eines Zeithonorars, dürfen die betriebsverfassungsrechtlichen Gremien regelmäßig nicht für erforderlich halten, es sei denn, sie hätten sonst keinen qualifizierten Rechtsanwalt gefunden (BAG Beschluss vom 20. Okt. 1999 - 7 ABR 25/98 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 89). - BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98
Übergangsmandat des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne Verstoß gegen wesentliche Vorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1). - BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03
Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs
Auszug aus LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratswahl ist eine solche nur nichtig bei groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts, die so schwerwiegend sind, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (BAG Beschluss vom 21. Sept. 2011 - 7 ABR 54/10 - Juris; BAG Beschluss vom 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1; Hess. LAG Beschluss vom 10. Nov. 2011 - 9 TaBV 104/11 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 12. Okt. 2006 - 9 TaBV 57/05 - n.v.). - BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03
Betriebsratswahl - Aushang des Wahlausschreibens
Auszug aus LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Die Frist beginnt mit dem Aushang des Wahlausschreibens (so BAG Beschluss vom 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 3 zu B I 1 d. Gr; Hess. LAG Beschluss vom 31. Aug. 2006 - 9 TaBV 16/06 - nicht veröffentl.; LAG Köln Beschluss vom 11. April 2003 - 4 (13) TaBV 63/02 - Juris). - BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit
Auszug aus LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratswahl ist eine solche nur nichtig bei groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts, die so schwerwiegend sind, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (BAG Beschluss vom 21. Sept. 2011 - 7 ABR 54/10 - Juris; BAG Beschluss vom 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1; Hess. LAG Beschluss vom 10. Nov. 2011 - 9 TaBV 104/11 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 12. Okt. 2006 - 9 TaBV 57/05 - n.v.). - BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80
Personalvertretung - Wahlvorstand - Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen - …
- LAG Hessen, 31.08.2006 - 9 TaBV 16/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften - …
Auszug aus LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11
Die Frist beginnt mit dem Aushang des Wahlausschreibens (so BAG Beschluss vom 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 3 zu B I 1 d. Gr; Hess. LAG Beschluss vom 31. Aug. 2006 - 9 TaBV 16/06 - nicht veröffentl.; LAG Köln Beschluss vom 11. April 2003 - 4 (13) TaBV 63/02 - Juris). - LAG Hessen, 10.11.2011 - 9 TaBV 104/11
Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das …
- LAG Köln, 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02
Wahlanfechtung
- LAG Köln, 20.05.2015 - 5 TaBV 18/15
Wirksamkeit der Betriebsratswahl
Vor diesem Hintergrund hat das Hessische LAG die Begrenzung auf 11:30 Uhr (12. Januar 2012 - 9 TaBV 115/11 - juris) bzw. auf 12:00 Uhr (31. August 2006 - 9 TaBV 16/06 - NZA-RR 2007, 198) für unzulässig angesehen.