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   LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06   

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LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06 (https://dejure.org/2007,16879)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.04.2007 - 11 Sa 404/06 (https://dejure.org/2007,16879)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. April 2007 - 11 Sa 404/06 (https://dejure.org/2007,16879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen unklarer Honorareinnahmen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen unklarer Honorareinnahmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
    Anschließend ist zu prüfen, ob der betroffene Arbeitnehmer zuvor einschlägig abgemahnt oder ausnahmsweise eine Abmahnung entbehrlich war ( BAG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB = EzA § 626 n. F. BGB Nr. 168; vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969 = EzA § 15 n. F. KSchG Nr. 47 ).

    Bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn es - wie vorliegend oben im Einzelnen dargelegt - um eine schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar und deren Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist ( BAG, Urteil vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969 = EzA § 15 n. F. KSchG Nr. 47 ).

    Der Kläger musste bei gehöriger Anspannung seiner Treue- und Sorgfaltspflichten erkennen, dass sein Verhalten unter Berücksichtigung seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben als zuständiger Wirtschaftsredakteur für die Leasingbranche und der Stellung der Beklagten als unabhängige Tageszeitung pflicht- und treuwidrig und dessen Hinnahme durch die Beklagte offensichtlich ausgeschlossen war ( BAG, Urteil vom 10. Februar 1999 - a.a.O. - ebd. ).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
    In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht in einer neueren Entscheidung ( Urteil vom 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Krankheit = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 16 ), auf die das Berufungsgericht die Parteien in der Berufungsverhandlung ausdrücklich hingewiesen und diese mit ihnen erörtert hat, zum Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung auch bei einer erheblichen Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, insbesondere einer Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten iSv. § 241 Abs. 2 BGB, die dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks dienen, wie folgt ausgeführt:.

    Damit liegt nach der von der Berufungskammer angezogenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( Urteil vom 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - a.a.O. - ebd. ) eine schwere Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht des Klägers gegenüber der Beklagten vor.

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
    Mögliche Mängel bei der Beschlussfassung des Betriebsrats haben keine Auswirkungen auf die Ordnungsgemäßheit des Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ( St. Rspr. BAG, seit Urteil vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 14 ).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
    Sie führen insbesondere nicht zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung ( BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Kündigungserklärung = EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 9 ).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
    Eine Abmahnung ist dann grundsätzlich entbehrlich, weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, dass das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat ( BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP Nr. 179 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 5 ).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
    Insbesondere bei Arbeitnehmern in einer leitenden Position im Betrieb oder Arbeitnehmern, die mit ihrer Tätigkeit spezifische Vertragspflichten übernommen haben, hat deren Stellung unmittelbaren Einfluss auf die vertragliche Pflichtenstruktur (vgl. BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rn 663) .
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
    Insbesondere bei Arbeitnehmern in einer leitenden Position im Betrieb oder Arbeitnehmern, die mit ihrer Tätigkeit spezifische Vertragspflichten übernommen haben, hat deren Stellung unmittelbaren Einfluss auf die vertragliche Pflichtenstruktur (vgl. BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rn 663) .
  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
    Schlussendlich bedarf es ebenso wie bei anderen Kündigungsformen auch bei der verhaltensbedingten Kündigung einer umfassenden Interessenabwägung als Teil des so genannten ultima-ratio-Prinzips ( BAG, Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - AP Nr. 29 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43; vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 ).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
    Dies gilt umso mehr, wenn berechtigte Belange des Arbeitgebers erheblich gestört werden, weil das Verhalten des Arbeitnehmers geeignet ist, den Ruf des Arbeitgebers im Geschäftsverkehr zu gefährden (ErfK-Ascheid, 6. Aufl., § 1 KSchG Rn 290; Senat 6. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7) .".
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
    Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht verlangt von den Parteien eines Arbeitsverhältnisses, gegenseitig auf die Rechtsgüter und die Interessen der jeweils anderen Vertragspartei Rücksicht zu nehmen (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65) .
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

  • BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54

    Befristung von Arbeitsverträgen - Wirksamkeit - Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

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