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   LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17   

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LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17 (https://dejure.org/2017,58665)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.06.2017 - 17 Sa 256/17 (https://dejure.org/2017,58665)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 (https://dejure.org/2017,58665)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 106 GewO
    Wirksame Maßnahme des Direktionsrechts (Umstationierung einer Kabinenmitarbeiterin von Berlin nach Frankfurt am Main)

  • IWW
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17
    Das pauschale Bestreiten einer entsprechenden Unternehmerentscheidung ist unbeachtlich, da angesichts des unstreitigen Sachverhalts unsubstantiiert (vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 juris, Rdnr. 34) .

    Entgegenstehende Zahlen sind nicht erkennbar noch von der Klägerin vorgetragen noch bestehen sonstige Anhaltspunkte, die dem entsprechenden Vortrag der Beklagten entgegenstehen könnten (hierzu LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - juris; Rdnr. 61; BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - juris, Rdnr. 54) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - a.a.O., Rdnr. 66; BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - a.a.O., Rdnr. 37) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt nach der Rspr. des BAG ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlicher sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - a.a.O.) .

    Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (vgl. LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - a.a.O., Rdnr. 81; BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - a.a.O., Rdnr. 55) .

  • LAG Hamburg, 19.11.2015 - 2 Sa 71/14

    Versetzung einer Flugbegleiterin bei Schließung des Stationierungsstandortes

    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17
    Entgegenstehende Zahlen sind nicht erkennbar noch von der Klägerin vorgetragen noch bestehen sonstige Anhaltspunkte, die dem entsprechenden Vortrag der Beklagten entgegenstehen könnten (hierzu LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - juris; Rdnr. 61; BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - juris, Rdnr. 54) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - a.a.O., Rdnr. 66; BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - a.a.O., Rdnr. 37) .

    Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (vgl. LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - a.a.O., Rdnr. 81; BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - a.a.O., Rdnr. 55) .

  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17
    Nachdem die Beklagte die Änderungskündigung ausdrücklich "vorsorglich" erklärte, war diese nach der Rspr. des BAG dadurch auflösend, dass es für die Versetzung einer Änderung der Vertragsbedingung nicht bedarf, konnte der Änderungsschutz eventualiter unter der auflösenden Bedingung gestellt werden, dass das Gericht im Zusammenhang mit dem (Haupt-) Antrag gegen eine auf dasselbe Ziel gerichtete einseitige Versetzung zu der Rechtsauffassung gelangt, die angestrebte Versetzung habe keiner Vertragsänderung bedurft (BAG 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 84) , und hat die Klägerin im Verhandlungstermin klargestellt, ihr Antrag sei so zu verstehen gewesen.

    In diesem Fall ist dann nach der Rspr. des BAG mit der Entscheidung über den Änderungsschutzantrag über etwas entschieden, was nicht beantragt war (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO), und ist daher zur Klarstellung und zur Vermeidung sonst eintretender Rechtskraft die Entscheidung insoweit für gegenstandslos zu erklären (BAG 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 - a.a.O.) .

  • LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10

    Versetzung eines Flugkapitäns - Umstationierung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17
    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 23. Mai 2011 - 17 Sa 1954/10 - juris) .
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17
    (7) Im Rahmen der Interessenabwägung ist zwar auch zu berücksichtigen, welche konkreten Auswirkungen die Versetzung für die Klägerin hat, hierbei insbesondere, in welchem Umfang Fahrten von und nach Frankfurt am Main anfallen (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - AP GewO § 106 Nr. 15) .
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17
    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die C. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Berlin beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 18) , insbesondere vor dem Hintergrund von durch Dead-Head-Transporte sich ergebenden Kosten und inneffektiven Arbeitszeiten.
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17
    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertraglichen Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - AP GewO § 106 Rdnr. 26) .
  • LAG Hessen, 05.10.2015 - 17 Sa 1675/14
    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17
    Die Kammer hat mit Urteil vom 5. Oktober 2015, 17 Sa 1675/14 (Bl. 330 f d.A.) die Berufung zurückgewiesen.
  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 744/15

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17
    Auf die zugelassene Revision hin hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 30. November 2016, 10 AZR 744/15 (Bl. 354 f d.A.), das Urteil der Kammer vom 5. Oktober 2015 aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 988/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Hamburg beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1009/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Hamburg beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1021/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Berlin beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Berlin erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 987/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Berlin beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Berlin erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 985/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Hamburg beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 973/17

    Wirksamkeit der Versetzung einer Flugbegleiterin; Besonderes Gewicht der

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Hamburg beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1000/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Berlin beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Berlin erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen vom Kläger bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Hamburg beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 990/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Berlin beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Berlin erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1039/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Berlin beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Berlin erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen vom Kläger bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 997/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 983/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

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