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   LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05   

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https://dejure.org/2005,8123
LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05 (https://dejure.org/2005,8123)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.07.2005 - 4 Sa 138/05 (https://dejure.org/2005,8123)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 4 Sa 138/05 (https://dejure.org/2005,8123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 4 Abs 5 TVG
    Eingruppierung - Anwendbarkeit eines Tarifvertrags - Inbezugnahme - Gleichstellungsabrede - Tarifkonkurrenz - Nachwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierungsfeststellungsklage in der Privatwirtschaft; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Eingruppierung in eine höhere Lohngruppe; Anwendung eines Ergänzungsvereinbarungen und nicht nur des Branchentarifvertrages auf ein Arbeitsverhältnis; Tarifkonkurrenz zwischen ...

  • Judicialis

    TVG § 4 I; ; TVG § 4 III; ; TVG § 4 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4 Abs. 1, 3, 5
    Spezialitätsgrundsatz auch bei Konkurrenz zwischen nur nachwirkendem Haus-Tarifvertrag und Flächentarifvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 450/94

    Eingruppierung eines Straßenführers an Versandanlage

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05
    Die Erfordernisse einer Lohngruppe sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 20. September 1995 - 4 AZR 450/94, AP Nr. 32 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie, m.w.N.), welcher die Berufungskammer folgt, dann als erfüllt anzusehen, wenn ein Arbeitnehmer eine einem dieser Lohngruppe zugeordneten Richtbeispiel entsprechende Tätigkeit überwiegend auszuüben hat.

    Bestimmen die Tarifvertragsparteien Tätigkeitsbeispiele für bestimmte Vergütungsgruppen, bringen sie damit zum Ausdruck, dass sie die abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe als erfüllt ansehen, wenn diese Tätigkeit in dieser Vergütungsgruppe als Richtbeispiel aufgeführt ist; die Tarifvertragsparteien bringen mit den Tätigkeitsbeispielen in Vergütungsgruppen erkennbar zum Ausdruck, die dort angeführten Tätigkeiten erfüllten etwa vorangestellte allgemeine Tätigkeitsmerkmale (BAG, Urteile vom 13. November 1996 - 4 AZR 747/94, ZTR 1997, S. 174, 175; vom 20. September 1995 - 4 AZR 450/94, a.a.O., und vom 14.Mai 1986 - 4 AZR 134/85, AP Nr. 119 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

  • BAG, 04.12.1974 - 5 AZR 75/74

    Nachwirkung - Genossenschaft - Fusion - Verschmelzung - Tarifvertrag -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05
    Allerdings befürworten Wank (in Wiedemann, TVG, 6. Aufl. 1999, RdN. 282 zu § 4) und Wiedemann (in Anm. zu BAG, Urteil vom 04. Dezember 1974 - 5 AZR 75/74, AP Nr. 2 zu § 3 TVG) im Falle einer Tarifkonkurrenz zwischen einem lediglich nachwirkenden und einem "nach § 4 Abs. 1 TVG voll wirksamen" Tarifvertrag eine Lösung der Tarifkonkurrenz dahingehend, dass hier die Qualität der Tarifnormen entscheiden müsse.

    Soweit sich Wank auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04. Dezember 1974 (5 AZR 75/74, AP Nr. 2 zu § 3 TVG) beruft, ist das Bundesarbeitsgericht dort zu einer Geltung des nicht nur nachwirkenden Tarifvertrages gerade nicht anhand der "Qualität der Tarifnormen" gekommen, sondern aufgrund der Zeitkollisionsregel.

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 319/02

    Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05
    Die Klage ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher die Berufungskammer folgt, als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage auch in der Privatwirtschaft zulässig (vgl. nur BAG, Urteile vom 03. November 2004 - 5 AZR 73/04, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 17. April 2002 - 5 AZR 400/00, AP Nr. 34 zu § 322 ZPO, vom 17. Juli 2003 - 8 AZR 319/02, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01, vom 03. Dezember 1997 - 10 AZR 777/96, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 sowie vom 04. September 1996 - 4 AZR 168/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau m. w. N.).

    Zumindest für die Zukunft, auf die sich die Klage auch erstreckt, kann der Kläger seine Ansprüche nicht beziffern und ist damit an der Erhebung einer Leistungsklage gehindert (vgl. dazu BAG, Urteile vom 17. Juli 2003 - 8 AZR 319/02 sowie vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94, AP Nr. 2 zu § 17 TV Arb Bundespost und vom 23. September 1992 - 4 AZR 30/92, AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung).

  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05
    Nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz stellen Firmentarifverträge gegenüber Verbandstarifverträgen stets die speziellere Regelung dar (BAG in ständiger Rechtsprechung, siehe zuletzt nur Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 655/99, AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz m.w.N.).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05
    Nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz stellen Firmentarifverträge gegenüber Verbandstarifverträgen stets die speziellere Regelung dar (BAG in ständiger Rechtsprechung, siehe zuletzt nur Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 655/99, AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz m.w.N.).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 759/94

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05
    Zumindest für die Zukunft, auf die sich die Klage auch erstreckt, kann der Kläger seine Ansprüche nicht beziffern und ist damit an der Erhebung einer Leistungsklage gehindert (vgl. dazu BAG, Urteile vom 17. Juli 2003 - 8 AZR 319/02 sowie vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94, AP Nr. 2 zu § 17 TV Arb Bundespost und vom 23. September 1992 - 4 AZR 30/92, AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung).
  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin bei der Deutschen Telekom

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05
    Die Klage ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher die Berufungskammer folgt, als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage auch in der Privatwirtschaft zulässig (vgl. nur BAG, Urteile vom 03. November 2004 - 5 AZR 73/04, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 17. April 2002 - 5 AZR 400/00, AP Nr. 34 zu § 322 ZPO, vom 17. Juli 2003 - 8 AZR 319/02, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01, vom 03. Dezember 1997 - 10 AZR 777/96, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 sowie vom 04. September 1996 - 4 AZR 168/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau m. w. N.).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 168/95

    Eingruppierung eines Fördermaschinisten

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05
    Die Klage ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher die Berufungskammer folgt, als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage auch in der Privatwirtschaft zulässig (vgl. nur BAG, Urteile vom 03. November 2004 - 5 AZR 73/04, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 17. April 2002 - 5 AZR 400/00, AP Nr. 34 zu § 322 ZPO, vom 17. Juli 2003 - 8 AZR 319/02, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01, vom 03. Dezember 1997 - 10 AZR 777/96, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 sowie vom 04. September 1996 - 4 AZR 168/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau m. w. N.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05
    Ein möglicherweise von den Tarifvertragsparteien beabsichtigter Zweck ist bei der Auslegung daher nur insoweit zu berücksichtigen, als er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat; hierzu ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen; für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG in st. Rspr. seit Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82, AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05
    Die Bezugnahme läuft im Nachwirkungszeitraum weiter (so auch BAG, Beschluss vom 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85, AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972 unter B. III. 2 b der Gründe und Urteil vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74, AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; Löwisch/Rieble, TVG, 2. Aufl., 2004, RdN. 297 zu § 3).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 777/96

    Eingruppierung einer Tätigkeit in der Druckindustrie - Erfüllung der

  • BAG, 14.05.1986 - 4 AZR 134/85

    Eingruppierung eines Betriebsprüfers, der zu einem Drittel schwierige

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 400/00

    Eingruppierung - Rechtskraft

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 73/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 747/94

    Anwendung des zwischen dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft und

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 362/83

    Seitenmonteur im Zeitungsdruck - Eingruppierung - Rechnergesteuerte Textsysteme -

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 671/05

    Tarifauslegung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Juli 2005 - 4 Sa 138/05 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 11.12.2007 - 4 Sa 1432/07

    Eingruppierung einer ungelernten Arbeitskraft in der hessischen Brot- und

    Die erkennende Kammer hat sich der Würdigung des Arbeitsgerichts angeschlossen und die Berufung mit Urteil vom 12. Juli 2005 - 4 Sa 138/05 - zurückgewiesen.
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