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   LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16   

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LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16 (https://dejure.org/2016,41679)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.07.2016 - 8 Sa 186/16 (https://dejure.org/2016,41679)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 8 Sa 186/16 (https://dejure.org/2016,41679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Die Bedingungsabrede in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 des Manteltarifvertrages für die T-Systems International ist als solche wirksam. Vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen ist sie allerdings dahingehend einzuschränken, dass der Grund für die ...

  • IWW

    § 13 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV), Anlage 1 MTV, § ... 21 TzBfG, § 15 KSchG, §§ 17, 21 TzBfG, §§ 21, 14 Abs. 4 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b), c) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3, 5 ZPO, 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, 17 Satz 2 TzBfG, § 6 Satz 1 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 3 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, Art. 143 b Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 33 Abs. 5 GG, § 4 Abs. 1 PostPersRG, § 4 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 PostPersRG, § 89 Abs. 2 Satz 1 BBG, § 13 SUrlV, Abs. 3 a, Abs. 4 PostPersRG, § 14 Abs. 1, § 4 Abs. 3 Satz 2 PostPersRG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 15 Abs. 5 KSchG, § 96 Abs. 1 Satz 1 BBG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BBG, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer beurlaubten Beamtin auf Grund Eintritts der auflösenden Bedingung gem. § 4 Abs. 3 der Anlage 1 des Manteltarifvertrages für die T-Systems International

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04

    Befristung - beurlaubter Beamter

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16
    Vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen ist sie allerdings dahingehend einzuschränken, dass der Grund für die Nichtverlängerung des Sonderurlaubs eines beurlaubten Beamten aus der Sphäre des Dienstherrn und nicht aus der des Vertragsarbeitgebers rühren muss (Abgrenzung zu BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.).

    Die Klägerin ist deshalb Arbeitnehmerin iSd. TzBfG, die einen auflösend bedingten Arbeitsvertrag iSv. § 14 Abs. 1, 21 TzBfG abgeschlossen hat (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.).

    Soweit Beamte als Arbeitnehmer eingesetzt werden sollten, war der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses neben dem Fortbestand des Beamtenverhältnisses rechtlich nicht möglich, weil die Beurlaubung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 PostPersRG zeitlich zu beschränken ist (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.).

    Die Kammer verkennt darüber hinaus nicht, dass nach der Rechtsprechung des 7. Senats als sachlicher Befristungsgrund der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis anerkannt ist (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.; BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525).

    Daher besteht eine Pflichtenkollision aus Arbeits- und Beamtenverhältnis, die zwar nicht den rechtlichen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zur Beklagten hindert (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.), aber der Weiterbeschäftigung der Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung des Bedingungskontrollverfahrens entgegensteht.

  • BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 344/90

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16
    Die Klägerin berufe sich ohne Erfolg auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 1991 (- 7 AZR 344/90 -) .

    Hier ergibt die Vertragsauslegung, dass der Eintritt des Ereignisses, nämlich die Nichtverlängerung der Beurlaubung durch die A AG, nicht als sicher vorausgesehen worden ist (vgl. auch BAG 4. Dezember 1991 - 7 AZR 344/90 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 17) .

    Die hier entstandene Pflichtenkollision zwischen Beamten- und Arbeitsverhältnis ist auch nicht etwa das Ergebnis eines erhöhten Beschäftigungsbedarfs bei der Dienstherrin der Klägerin, der A AG, sondern unmittelbare Folge der betrieblichen Gegebenheiten bei der Beklagten (vgl. zur Wertung der Pflichtenkollision auch BAG 4. Dezember 1991 - 7 AZR 344/90 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 17).

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16
    Es ist ebenfalls anerkannt, dass die Bedingung nicht als eingetreten anzusehen ist, wenn noch eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Betrieb vorhanden ist (so für den Entzug einer Einsatzgenehmigung BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1033/06 - AP TzBfG § 21 Nr. 5; ebenso bei festgestellter Postbeschäftigungsunfähigkeit BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - AP TzBfG § 21 Nr. 9) .

    Im Rahmen einer Bedingungskontrollklage ist dann auch zu prüfen, ob die Bedingung eingetreten ist, ein besonderer Feststellungsantrag ist insoweit nicht zu stellen (vgl. BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - AP TzBfG § 21 Nr. 9) .

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16
    Die Beklagte selbst verstößt allerdings gegen kein gesetzliches oder behördliches Verbot, wenn sie die Klägerin beschäftigt, ohne dass diese weiterhin als Beamtin beurlaubt ist (vgl. BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - derzeit nv. juris) .

    Auch die Entscheidung, es ggf. auf ein Disziplinarverfahren ihres Dienstherrn oder sonstige beamtenrechtliche Folgen, etwa für ihren Besoldungsanspruch, ankommen zu lassen, obliegt allein der Klägerin (vgl. BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - derzeit nv. juris).

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 541/13

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16
    Entsprechendes gilt im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch späteren Befristungsablauf oder Bedingungseintritt (vgl. zur Befristung BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 541/13 - NZA 2015, 1511 ff.; vgl. auch zur Auslegung BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - ZAT 2015, 27 ff.) .

    Für die Wahrung der Klagefrist gemäß §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 6 Satz 1 KSchG analog ist in jedem Fall erforderlich, dass der Wille, sich gegen die Wirksamkeit einer Befristung bzw. Bedingung wehren zu wollen, gerichtlich geltend gemacht wird (vgl. zur Befristung BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 541/13 - NZA 2015, 1511 ff.) .

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch, wenn ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Instanzurteil ergeht und keine besonderen Umstände vorliegen, die ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründen, den Arbeitnehmer nicht weiter zu beschäftigen (BAG 27. Februar 1984 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Nr. 14 Beschäftigungspflicht) .
  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16
    Befristungsrechtlich ist es auch ohne weiteres zulässig, mit einem Betriebsratsmitglied einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - NZA 2014, 1209) .
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99

    Befristeter Arbeitsvertrag einer beurlaubten Beamtin

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16
    Die Kammer verkennt darüber hinaus nicht, dass nach der Rechtsprechung des 7. Senats als sachlicher Befristungsgrund der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis anerkannt ist (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.; BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525).
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16
    Art. 12 Abs. 1 GG, mit zu berücksichtigen (vgl. zu einer auflösenden Bedingung wegen Erwerbsminderung BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - nv. juris; BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - NZA-RR 2016, 83 ff.) .
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16
    Diese Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts gelten entsprechend auch dann, wenn um die Wirksamkeit einer Befristung oder auflösenden Bedingung des Arbeitsverhältnisses gestritten wird (vgl. BAG 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - NZA 1986, 562 ff.) .
  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06

    Auflösende Bedingung - Bewachungsgewerbe

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14

    Beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11

    Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Juli 2016 - 8 Sa 186/16 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die auflösende Bedingung in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum Manteltarifvertrag für die T-Systems International (MTV TSI) mit Ablauf des 31. Oktober 2015 beendet wurde.
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