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   LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13   

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https://dejure.org/2014,54432
LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13 (https://dejure.org/2014,54432)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.09.2014 - 7 Sa 518/13 (https://dejure.org/2014,54432)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. September 2014 - 7 Sa 518/13 (https://dejure.org/2014,54432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 BGB, § 87 BetrVG, § 88 BetrVG, § 75 BetrVG, § 109 GewO

  • IWW

    § 3 Ziffer 3, § 13 Ziffer 9 MTV, § 3 Ziff. 3, § ... 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 88 BetrVG, §§ 305 ff. BGB, § 3 Ziff. 3 MTV, § 13 Ziff. 9 MTV, § 307 BGB, § 8 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 517, 519, 520 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, §§ 288, 286 BGB, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG, § 310 Abs. 4 S. 1 BGB, §§ 305 ff BGB, § 75 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BetrVG, § 3 Ziffer 3 MTV, §§ 64 Abs. 2, 8 Abs. 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 533 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, § 109 Abs. 2 S. 1 GewO, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung von Ansprüchen auf Zahlung eines Garantiebonus aufgrund einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Unwirksame Regelung einer Rückzahlungspflicht einer Garantiebonuszahlung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung für den Fall einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13
    Bei dem Mitbestimmungstatbestand gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG geht es um Regelungen, die die Umstände der Auszahlungen des Arbeitsentgelt betreffen (BAG, 12.04.2011, 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989 m. w. N.).

    Grundsätzlich geht das Betriebsverfassungsgesetz nach seiner Konzeption von einer umfassenden Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingung aus (BAG, 12.04.2011, 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989 m. w. N.).

    So sind freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG nicht auf die dort ausdrücklich genannten Gegenstände beschränkt, sondern, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, sollen auch über andere Gegenstände möglich sein (BAG 12.12.2006, 1 AZR 96/06, Juris; BAG 12.04.2011, 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989).

    Die von den Betriebsparteien zu wahrenden Grundsätze des Rechts erstrecken sich auf die geltende Rechtsordnung, die das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt (BAG, 12.04.2011, 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989 m. w. N.).

    Diese gesetzliche Wertung bindet auch die Betriebsparteien (BAG, 12.04.2011, 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, 27.07.2010, 1 AZR 874/08, EZA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23; BAG, 12.04.2011, 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989 m. w. N.).

    Aber auch Sonderzuwendungen, die an den Unternehmenserfolg anknüpfen, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, regelmäßig als zusätzliche Vergütung für die vom Arbeitnehmer im Geschäftsjahr erbrachte Arbeitsleistung anzusehen (BAG 12.04.2011, 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989; BAG, 03.05.2006, 10 AZR 310/05, EZA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; BAG 18.01.2012, 10 AZR 667, NZA 2012, 620).

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13
    So wird angenommen, dass der Arbeitgeber an den Inhalt eines zuvor erteilten Zwischenzeugnisses bei der Erteilung eines Endzeugnisses gebunden ist, wenn nicht nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (BAG, 16.10.2007, 9 AZR 248/07, NZA 2008, 298).

    Insofern gilt weiterhin der Grundsatz, wonach der Arbeitgeber im Rahmen des Gebots der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit frei in der Wahl seiner Formulierungen ist (st. Rspr. BAG, 16.10.2007, 9 AZR 248/07, NZA 2008, 298 m.w.N.) Die Beklagte hat der Klägerin trotz einer in der Probezeit ausgesprochenen Kündigung und trotz einer Tätigkeit, die lediglich kurz währte, ein gutes und sehr ausführliches Zeugnis erteilt.

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13
    Die Verbindung eines Anspruchs auf Zahlung einer Sonderzuwendung mit einer Stichtagsklausel kommt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann in Betracht, wenn es sich um Sonderzahlungen handelt, die ausschließlich Betriebstreue honorieren (grundlegend BAG, 18.01.2012, 10 AZR 612/10, NZA 2012, 1532; BAG, 13.11.2013, 10 AZR 848/12, NZA 2014, 368).

    Ein schützenswertes Interesse des Arbeitgebers daran, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nachträglich zu verändern, ist nicht anzuerkennen (BAG, 18.01.2012, 10 AZR 612/10, NZA 2012, 1532).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13
    Es dient dem Arbeitnehmer regelmäßig als Bewerbungsunterlage und ist insoweit Dritten, insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern, Grundlage für ihre Personalauswahl (BAG, 14.10.2003, 9 AZR 12/03, NZA 2004, 843; BAG, 15.11.2011, 9 AZR 386/10, NZA 2012, 448).

    Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen das Gebot der Zeugniswahrheit und das in § 109 Abs. 2 S. 1 GewO ausdrücklich normierte Gebot der Zeugnisklarheit (BAG, 14.10.2003, 9 AZR 12/03, NZA 2004, 843).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13
    Es dient dem Arbeitnehmer regelmäßig als Bewerbungsunterlage und ist insoweit Dritten, insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern, Grundlage für ihre Personalauswahl (BAG, 14.10.2003, 9 AZR 12/03, NZA 2004, 843; BAG, 15.11.2011, 9 AZR 386/10, NZA 2012, 448).

    Dem Arbeitnehmer gibt es zugleich Aufschluss darüber, wie der Arbeitgeber seine Leistung beurteilt (BAG, 15.11.2011, 9 AZR 386/10, NZA 2012, 448).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13
    Die Verbindung eines Anspruchs auf Zahlung einer Sonderzuwendung mit einer Stichtagsklausel kommt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann in Betracht, wenn es sich um Sonderzahlungen handelt, die ausschließlich Betriebstreue honorieren (grundlegend BAG, 18.01.2012, 10 AZR 612/10, NZA 2012, 1532; BAG, 13.11.2013, 10 AZR 848/12, NZA 2014, 368).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13
    So sind freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG nicht auf die dort ausdrücklich genannten Gegenstände beschränkt, sondern, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, sollen auch über andere Gegenstände möglich sein (BAG 12.12.2006, 1 AZR 96/06, Juris; BAG 12.04.2011, 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04

    Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13
    Das Zeugnis muss alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind und an denen ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann; die Tätigkeiten sind so vollständig und genau zu beschreiben, dass sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können (BAG 10.05.2005, 9 AZR 261/04, NZA 2005 1237).
  • LAG Hessen, 20.08.2009 - 18 Sa 612/09

    Anspruch auf eine Bonuszahlung - Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13
    Entsprechend hat das Hessische Landesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 20. August 2009 den Vergütungscharakter einer Sonderzahlungsregelung in einer Betriebsvereinbarung gerade damit begründet, dass dort (auch) ein Mindestbonus gewährt wurde (Hessisches LAG 20.08.2009, 14/18 Sa 612/09, Juris).
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Auszug aus LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13
    Aber auch Sonderzuwendungen, die an den Unternehmenserfolg anknüpfen, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, regelmäßig als zusätzliche Vergütung für die vom Arbeitnehmer im Geschäftsjahr erbrachte Arbeitsleistung anzusehen (BAG 12.04.2011, 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989; BAG, 03.05.2006, 10 AZR 310/05, EZA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; BAG 18.01.2012, 10 AZR 667, NZA 2012, 620).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

  • LAG Hamm, 11.05.2016 - 2 Sa 1746/15

    Unzulässigkeit einer Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung bei einer

    § 88 BetrVG erlaubt den damit verbundenen Entzug verdienten Arbeitsentgelts und damit auch entsprechende Stichtagsregelungen nicht mit der Folge, dass die Stichtagsregelung unwirksam ist und auch dem Arbeitnehmer, der am Stichtag in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stand ein entsprechender Zahlungsanspruch zusteht (vgl. dazu BAG, Urteil v. 12.04.2011 - 1 AZR 412/09, BAGE 137, 300; BAG, Urt. v. BAG, Urt. v. 05.07.2011 - 1 AZR 94/10, juris; BAG, Urt. v. 07.06.2011 - 1 AZR 807/09, juris; vgl. dazu auch LAG Hessen, Urt. v. 12.09.2014 - 7 Sa 518/13, juris).
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