Rechtsprechung
   LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43080
LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11 (https://dejure.org/2012,43080)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11 (https://dejure.org/2012,43080)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - 14 Sa 1495/11 (https://dejure.org/2012,43080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Tarifvertrags über die Gewährung eines Teils eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk; Verstoß gegen Rückwirkungsverbot und Vertrauensschutzgesichtspunkte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Tarifvertrags über die Gewährung eines Teils eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk; Verstoßes gegen Rückwirkungsverbot und Vertrauensschutzgesichtspunkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11
    Entscheidend ist, dass in noch nicht abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen wird und damit Rechtspositionen nachträglich entwertet werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Diese vermag aber weder einen echten noch einen unechten Rückwirkungstatbestand zu begründen (vgl. für eine Betriebsvereinbarung zu Sonderzahlung mit Stichtagsregelung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Aber auch ein Teilanspruch, in den durch den TV 13. ME 2010 rückwirkend hätte eingegriffen werden können, war weder zum Zeitpunkt der Tarifänderung noch zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der betroffenen Kreise von dieser Mitte November 2010 entstanden ( vgl. zu ähnlich gelagertem Fall ebenso BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 16; für Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Der Erste Senat hat ebenfalls mit Urteil vom 23.01.2008 (- 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) entschieden, eine als Weihnachtsgratifikation bezeichnete Sonderzahlung, die für "zuverlässige Mitarbeit und Betriebstreue" gezahlt wurde, könne in einer Betriebsvereinbarung wirksam an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag geknüpft werden.

    Von einer solchen kann bei einer an einen Stichtag geknüpften Sonderzahlung durch die Erbringung der Arbeitsleistung im Lauf des Jahres - anders als bei betrieblicher Altersversorgung - nicht gesprochen werden (BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- NZA 2008, 709) .

    Dass eine Erwartungshaltung betreffend ein an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag geknüpftes Sonderzahlungsversprechen besteht und das berufliche oder finanziell relevante Handeln beeinflusst, vermag eine rechtliche Schützbedürftigkeit nicht zu begründen ( BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06- a.a.O.) .

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 382/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11
    Allerdings umfasst die den Tarifvertragsparteien in Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumte Normsetzungsbefugnis die rückwirkende Inkraftsetzung von verschlechternden Bedingungen nur insoweit, als sie nicht den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzen, wie ihn das BVerfG für Gesetze aus Art. 20 GG ableitet (BAG 06.06.2006 - 4 AZR 382/06 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 15) .

    Für die Frage, ob ein Tarifvertrag rückwirkend und abändernd in einen tariflichen Anspruch eingreift, ist vielmehr auf den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs abzustellen (BAG 22.10.2003 - 10 AZR 152/03 - NZA 2004, 444; BAG 06.06.2007 - 4 AZR 382/06 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 15; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - NZA 2007, 634) .

    Eingriffe durch Neuregelungen sind hier nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen ( BAG 06.06.2006 - 4 AZR 382/06 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 15).

    Nur wenn dies der Fall ist, konnten die von der Änderung Betroffenen nämlich "grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Anspruch erhalten bleibt" (so die Formulierung in BAG 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06 - ZTR 2008, 161 , ähnlich BAG 06.06.2006 - 4 AZR 382/06 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 15) .

    Während nämlich die Geltung des Günstigkeitsprinzips lediglich dazu führt, dass die ungünstigere Regelung unangewendet bleibt, hat ein Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze gem. Art. 20 Abs. 3 GG die Unwirksamkeit der Tarifnorm zur Folge (vgl. etwa BAG 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06 - ZTR 2008, 161; BAG 06.06.2006 - 4 AZR 382/06 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 15; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - NZA 2007, 634).

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06

    Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit im öffentlichen Dienst - Tarifablösung -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11
    Aus diesem Prinzip ergibt sich, dass eine Tarifnorm stets unter dem Vorbehalt steht, durch eine tarifliche Folgeregelung verschlechtert zu werden (BAG 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06 - ZTR 2008, 161) .

    Echte Rückwirkung liegt also vor, wenn im Zeitpunkt der Tarifänderung alle Tatbestandsvoraussetzungen für die endgültige Entstehung des Anspruchs erfüllt waren (BAG 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06 - ZTR 2008, 161) .

    Sie können in diesem Fall grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihnen dieser Anspruch erhalten bleibt (BAG 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06 - ZTR 2008, 161; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - NZA 2007, 634) .

    Nur wenn dies der Fall ist, konnten die von der Änderung Betroffenen nämlich "grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Anspruch erhalten bleibt" (so die Formulierung in BAG 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06 - ZTR 2008, 161 , ähnlich BAG 06.06.2006 - 4 AZR 382/06 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 15) .

    Während nämlich die Geltung des Günstigkeitsprinzips lediglich dazu führt, dass die ungünstigere Regelung unangewendet bleibt, hat ein Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze gem. Art. 20 Abs. 3 GG die Unwirksamkeit der Tarifnorm zur Folge (vgl. etwa BAG 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06 - ZTR 2008, 161; BAG 06.06.2006 - 4 AZR 382/06 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 15; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - NZA 2007, 634).

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11
    Der Annahme eines Rückwirkungstatbestands durch TV 13. ME 2010 steht die Stichtagsklausel in § 3 TV 13. ME 2003 entgegen, wobei es nach Auffassung der Kammer nicht darauf ankommt, ob diese nach der geänderten Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Stichtagsklauseln in Formulararbeitsverträgen bei Mischgratifikationen (BAG 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - NZA 2012, 561 ) als wirksam zu beurteilen wäre.

    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine Rechtsprechung, wonach es dem Arbeitgeber nicht schlechthin versagt ist, Sonderzahlungen mit Bindungsklauseln zu versehen, solange die Zahlungen nicht ausschließlich Gegenleistung für schon erbrachte Arbeit sind (BAG 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21) mit seiner Entscheidung vom 18.01.2012 (- 10 AZR 612/10 - NZA 2012, 561 ) ausdrücklich aufgegeben.

    Bis zu der genannten Entscheidung des Zehnten Senats vom 18.01.2012 (- 10 AZR 612/10 - NZA 2012, 561 ), jedenfalls aber bis zur Entscheidung des Ersten Senats vom 12.04.2011 (-1 AZR 412/09 - NZA 2011, 989) , gab es für den Kläger keinen Anlass, davon auszugehen, ein - auch ratierlicher - Anspruch auf einen Teil des 13. Monatseinkommens sei für das Jahr 2010 schon vor dem 30. November entstanden.

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11
    Für die Frage, ob ein Tarifvertrag rückwirkend und abändernd in einen tariflichen Anspruch eingreift, ist vielmehr auf den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs abzustellen (BAG 22.10.2003 - 10 AZR 152/03 - NZA 2004, 444; BAG 06.06.2007 - 4 AZR 382/06 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 15; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - NZA 2007, 634) .

    Sie können in diesem Fall grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihnen dieser Anspruch erhalten bleibt (BAG 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06 - ZTR 2008, 161; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - NZA 2007, 634) .

    Während nämlich die Geltung des Günstigkeitsprinzips lediglich dazu führt, dass die ungünstigere Regelung unangewendet bleibt, hat ein Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze gem. Art. 20 Abs. 3 GG die Unwirksamkeit der Tarifnorm zur Folge (vgl. etwa BAG 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06 - ZTR 2008, 161; BAG 06.06.2006 - 4 AZR 382/06 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 15; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - NZA 2007, 634).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11
    Insoweit gilt, dass die Rückwirkung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung die vom Rechtsstaatsprinzip erfassten Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes nicht verletzt, soweit die Betroffenen mit einer solchen rechnen mussten (BAG 21.08.2007 - 3 AZR 102/06 - NZA 2008, 182) .

    Bei dieser Sachlage müssen die Nichttarifgebundenen von vornherein nicht nur mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Zurückbeziehung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens rechnen (BAG 21.08.2007 - 3 AZR 102/06 - NZA 2008, 182; BAG 25.09.1996 - 4 AZR 209/95 - BAGE 84, 147) .

    Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechungsänderung ist es trotz der den Tarifvertragsparteien in Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Normsetzungsbefugnis und der damit verbundenen geringeren Kontrolldichte im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung ( vgl . BAG 21.08.2007 - 3 AZR 102/06 - NZA 2008, 182) zweifelhaft, ob eine tarifliche Stichtagsklausel, die jedenfalls neben der Zugehörigkeit zum Dachdeckerhandwerk in der Vergangenheit - dass diese honoriert werden soll, ergibt die Auslegung sowohl von § 3 als auch von § 6 Ziff. 1 und 2 TV 13. ME 2003 zwanglos - auch die erbrachte Arbeitsleistung honorieren soll, noch als wirksam erachtet werden kann.

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00

    Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11
    Aber auch ein Teilanspruch, in den durch den TV 13. ME 2010 rückwirkend hätte eingegriffen werden können, war weder zum Zeitpunkt der Tarifänderung noch zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der betroffenen Kreise von dieser Mitte November 2010 entstanden ( vgl. zu ähnlich gelagertem Fall ebenso BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 16; für Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung BAG 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 - NZA 2008, 709) .

    Mit Urteil vom 14.11.2001 ( - 10 AZR 698/00 - EzA § 4 TVG Tarifkonkurrenz Nr. 16 ) hat der Zehnte Senat angenommen, ein tariflicher Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen, durch das auch, aber nicht nur Arbeitsleistung vergütet wird, werde weder voll noch ratierlich erworben, wenn der Tarifvertrag zur Bedingung der Leistung mache, dass das Arbeitsverhältnis bis zu einem Stichtag bestanden haben muss.

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 525/03

    Sonderzahlung - Stichtagsregelung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11
    Dementsprechend wird in der Entscheidungen des Zehnten Senats vom 13.05.2004 (-10 AZR 525/03 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 13) und vom 12.10.2005 (- 10 AZR 630/04 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 17 ) selbstverständlich angenommen, dass eine tarifliche Regelung wirksam ist, die die Leistung einer Sonderzahlung, die jedenfalls auch die Vergütung von Arbeitsleistung bezweckt, daran knüpft, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungstag nicht gekündigt hat.
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11
    Dementsprechend wird in der Entscheidungen des Zehnten Senats vom 13.05.2004 (-10 AZR 525/03 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 13) und vom 12.10.2005 (- 10 AZR 630/04 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 17 ) selbstverständlich angenommen, dass eine tarifliche Regelung wirksam ist, die die Leistung einer Sonderzahlung, die jedenfalls auch die Vergütung von Arbeitsleistung bezweckt, daran knüpft, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungstag nicht gekündigt hat.
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11
    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine Rechtsprechung, wonach es dem Arbeitgeber nicht schlechthin versagt ist, Sonderzahlungen mit Bindungsklauseln zu versehen, solange die Zahlungen nicht ausschließlich Gegenleistung für schon erbrachte Arbeit sind (BAG 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21) mit seiner Entscheidung vom 18.01.2012 (- 10 AZR 612/10 - NZA 2012, 561 ) ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08

    Weihnachtsgeld

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Vereinbarung von Richtgrößen für

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 209/95

    Rückwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht