Rechtsprechung
   LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19626
LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10 (https://dejure.org/2011,19626)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10 (https://dejure.org/2011,19626)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - 3 Sa 1514/10 (https://dejure.org/2011,19626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 253 Abs 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Vorliegen einer "mobbingtypischen" Erkrankung kann nicht automatisch auf das Bestehen von "Mobbing" geschlossen werden; Schadens- und Schmerzensgeldklage wegen Schikanierung am Arbeitsplatz bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Verletzungshandlung ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings - Darlegungslast des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Schadens- und Schmerzensgeldklage wegen Schikanierung am Arbeitsplatz bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Verletzungshandlung und Schadensursächlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bekommt eine Hauswirtschaftsleiterin in einem Krankenhaus ein externes Reinigungsunternehmen zur Seite gestellt, ist dies kein Mobbing

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10
    48 a) Unter Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte zu verstehen ( BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 - NZA 1997, 781; BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing ).

    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass im Arbeitleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, derartige rechtliche Tatbestände zu erfüllen ( BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - a.a.O.; LAG Schleswig Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457 ).

    Eine Vermutungswirkung in dem Sinne, dass bei einer mobbingtypischen Erkrankung auf das Bestehen von Mobbing geschlossen werden kann, ist nicht anzunehmen ( BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - a.a.O. ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2009 - 11 Sa 677/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Entschädigung, Schmerzensgeld und

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10
    Die einzelnen Mobbinghandlungen müssen genau, auch datumsmäßig, bezeichnet werden ( LAG Thüringen, 15.09.2009 - 7 Sa 381/08 - a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2009 - 11 Sa 677/08 - Juris ).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10
    Nur dadurch werden die Tatsachengericht in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob die behaupteten Vorgänge sich alleine betrachtet oder in der Gesamtschau zu einer Rechtsbeeinträchtigung des Arbeitnehmers geführt haben, um dann ggf. über jeden behaupteten Vorgang Beweis zu erheben ( BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - a.a.O .).
  • LAG Thüringen, 15.09.2009 - 7 Sa 381/08
    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10
    Die einzelnen Mobbinghandlungen müssen genau, auch datumsmäßig, bezeichnet werden ( LAG Thüringen, 15.09.2009 - 7 Sa 381/08 - a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2009 - 11 Sa 677/08 - Juris ).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10
    Mit der neueren Definition des Begriffes der "Belästigung" des § 3 Abs. 3 AGG hat der Gesetzgeber im Grunde genommen auch den Begriff des "Mobbings" umschrieben ( BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02

    Schmerzensgeld, "Mobbing", Begriff, Erfüllung, Anspruchsgrundlage, Konflikte,

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10
    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass im Arbeitleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, derartige rechtliche Tatbestände zu erfüllen ( BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - a.a.O.; LAG Schleswig Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01

    Mobbing und Schmerzensgeld

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10
    Nach einer etwas anderen Definition ist hierunter eine fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfalls zu einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich ist und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre und die Gesundheit des Betroffenen verletzt ( LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121 ff ).
  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10
    Nach einer etwas anderen Definition ist hierunter eine fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfalls zu einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich ist und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre und die Gesundheit des Betroffenen verletzt ( LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 - NZA-RR 2002, 121 ff ).
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10
    48 a) Unter Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte zu verstehen ( BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 - NZA 1997, 781; BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Insofern ist es auch unerheblich, wenn externe Berater aufgrund dieser unternehmerischen Vorgaben befähigt werden, verbindliche Vorgaben zu machen, die im Betrieb umzusetzen sind (vergleiche LAG Hessen, Urteil vom 13.05.2011, 3 Sa 1514/10, Rn. 33, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 190/15

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Insofern ist es auch unerheblich, wenn externe Berater aufgrund dieser unternehmerischen Vorgaben befähigt werden, verbindliche Vorgaben zu machen, die im Betrieb umzusetzen sind (vergleiche LAG Hessen, Urteil vom 13.05.2011, 3 Sa 1514/10, Rn. 33, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 41/17

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Insofern ist es auch unerheblich, dass der Insolvenzschuldner als Beschäftigter eines externen Beraters aufgrund unternehmerischer Vorgaben der B. GmbH befähigt gewesen sein mag, dem Kläger gegenüber verbindliche Vorgaben zu tätigen (vergleiche LAG Hessen, Urteil vom 13.05.2011, 3 Sa 1514/10, Rn. 53, juris).
  • LAG Hamm, 15.03.2012 - 15 Sa 1424/11

    Mobbing durch den Arbeitgeber; Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit

    Kurz zusammengefasst kann Mobbing definiert werden als das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing; LAG Hessen 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht