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   LAG Hessen, 13.08.2012 - 16 Sa 1718/11   

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https://dejure.org/2012,32760
LAG Hessen, 13.08.2012 - 16 Sa 1718/11 (https://dejure.org/2012,32760)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.08.2012 - 16 Sa 1718/11 (https://dejure.org/2012,32760)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. August 2012 - 16 Sa 1718/11 (https://dejure.org/2012,32760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 17
    Wiedereinstellungsanspruch nach Ablauf eines befristete Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05

    Wiedereinstellung - Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2012 - 16 Sa 1718/11
    Schließlich habe das Arbeitsgericht die bereits in der Klageschrift zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 2 AZR 109/86 sowie die Entscheidung vom 26.4.2006, 7 AZR 190/05, nicht berücksichtigt.

    In dem anderen zitierten Fall (7 AZR 190/05) sei es in einem Baubetrieb üblich gewesen, die jeweils im Winter aufgrund fehlender Aufträge entlassenen Arbeitnehmer im Frühjahr wieder einzustellen.

    In der genannten Entscheidung hatte der Arbeitgeber gegenüber den Saisonarbeitnehmern das Ende des Saisonarbeitsverhältnisses des laufenden Jahres und ebenso den sich Beginn der Saison des Folgejahres am schwarzen Brett bekannt gegeben sowie in einem Begleitschreiben mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes die Hoffnung auf eine gute und erfreuliche Zusammenarbeit im kommenden Jahr zum Ausdruck gebracht (Bundesarbeitsgericht 26. April 2006-7 AZR 190/05, Rn. 17).

    27 3. Nach der Rspr. des Bundesarbeitsgerichts kann sich ein Wiedereinstellungsanspruch ferner aus einer bei dem Arbeitgeber bestehenden betrieblichen Übung ergeben (Bundesarbeitsgericht 26. April 2006-7 AZR 190/05, Rn. 28).

  • BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 109/86

    Arbeitsverhältnis: Saisonarbeit, Befristung, Anspruch auf Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2012 - 16 Sa 1718/11
    Schließlich habe das Arbeitsgericht die bereits in der Klageschrift zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 2 AZR 109/86 sowie die Entscheidung vom 26.4.2006, 7 AZR 190/05, nicht berücksichtigt.

    Der von der Klägerin zitierte Fall des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 109/86) betreffe einen Saisonarbeitnehmer.

    Zwar hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Vergangenheit erwogen, dass eine vom Arbeitgeber veranlasste oder bestätigte Erwartung des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber sei zu einem zukünftigen Vertragsabschluss bereit, unter dem Gesichtspunkt des venire contra factum proprium schutzwürdig sein und einen Vertrauenstatbestand begründen könne, der den Arbeitgeber zu einer erneuten Einstellung des Arbeitnehmers verpflichte (Bundesarbeitsgericht 29.1.1987 -2 AZR 109/86-AP BGB § 620 Saisonarbeit Nr. 1, zu C III 2 der Gründe; 15. März 1984-2 AZR 24/83-AP KSchG 1969 § 1 soziale Auswahl Nr. 2, zu I 2a der Gründe).

  • BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83

    Grundsätze der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2012 - 16 Sa 1718/11
    Zwar hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Vergangenheit erwogen, dass eine vom Arbeitgeber veranlasste oder bestätigte Erwartung des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber sei zu einem zukünftigen Vertragsabschluss bereit, unter dem Gesichtspunkt des venire contra factum proprium schutzwürdig sein und einen Vertrauenstatbestand begründen könne, der den Arbeitgeber zu einer erneuten Einstellung des Arbeitnehmers verpflichte (Bundesarbeitsgericht 29.1.1987 -2 AZR 109/86-AP BGB § 620 Saisonarbeit Nr. 1, zu C III 2 der Gründe; 15. März 1984-2 AZR 24/83-AP KSchG 1969 § 1 soziale Auswahl Nr. 2, zu I 2a der Gründe).
  • ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12

    Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit

    Das wird angenommen, wenn der Schuldner durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Gläubiger die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Gläubiger könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist erfüllt werde (vgl. BAG v. 18.8.2011 - 8 AZR 187/10, Rz. 46; v. 10.10.2002 - 8 AZR 8/02, juris-Rz. 37; Hess. LAG v. 13.8.2012 - 16 Sa 1718/11, juris-Rz. 28).
  • LAG Hamm, 30.06.2014 - 10 Sa 290/14
    Ein solcher Vertrauenstatbestand ist gegeben, wenn der Arbeitgeber bei Abschluss des Zeitvertrags oder später berechtigte Erwartungen auf eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers geweckt hat (LAG Baden-Württemberg 24.09.2009 - 3 Sa 14/09 - juris; LAG Hessen 13.08.2012 - 16 Sa 1718/11 - juris).
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