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   LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04   

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https://dejure.org/2005,8285
LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04 (https://dejure.org/2005,8285)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04 (https://dejure.org/2005,8285)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. September 2005 - 15 Sa 2072/04 (https://dejure.org/2005,8285)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG
    Ordentliche Änderungskündigung - Überprüfung der Unternehmerentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung; Vorliegen von dringenden betrieblichen Erfordernissen durch Auslagerung einer Abteilung auf die Tochtergesellschaft ; Vorliegen von dringenden betrieblichen, eine ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 II; ; KSchG § 1 III; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2, 3 § 2
    Überprüfung der Unternehmerentscheidung bei betriebsbedingter Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, vermögen die Arbeitsgerichte eine Unternehmerentscheidung nur darauf zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG Urteil vom 30. April 1987, 2 AZR 184/86, BAGE 55, 262; weiter ausführlich - auch unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Aspekte - BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Entscheidung hierüber obliegt jedoch nicht den Gerichten für Arbeitssachen (BAG Urteil vom 26. September 2002, a.a.O.).

    Damit liegt gerade kein Umgehungstatbestand vor, wie er der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2002 (a.a.O.) zugrunde lag, und es ist nicht erkennbar, dass mit dem von der Beklagten gewählten Weg der verfassungsrechtlich geforderte Bestandsschutz unangemessen zurückgedrängt würde.

    Sie hat sich dabei eines legitimen Mittels bedient und hat erst veranlasst durch die Aussicht, dass die Mehrzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem beabsichtigten Teil-Betriebsübergang widersprechen würde, einen Ausweg gesucht und - auch mit Hilfe der Tarifvertragsparteien - gefunden und damit auch dem in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2002 (a.a.O.) in den Vordergrund gerückten Bestandsschutzinteresse der Arbeitnehmer Rechnung getragen.

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04
    Darüber hinaus ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - NZA 1992, 120; BAG Urteil vom 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - NZA 2001, 492; BAG Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750, alle m. w. N.).

    Dieser Hintergrund verbietet es zugleich, auf die Maßstäbe zurückzugreifen, die das Bundesarbeitsgericht für Änderungskündigungen zur Entgeltreduzierung entwickelt hat (vgl. dazu etwa BAG Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04
    Dies beruht auf dem das gesamte Kündigungsrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - DB 2004, 655; vgl. auch BAG Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - EzA-Schnelldienst Nr. 20/2005, S. 6 = DB 2005, 2250).

    Diese Voraussetzungen müssen für alle Vertragsänderungen vorliegen (BAG Urteil vom 03. Juli 2003, a.a.O.; vgl. weiter KR-Rost, 7. Aufl., § 2 KSchG, Rz. 106 d).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04
    Bei einer vom Arbeitgeber angestrebten Änderung von Tätigkeit und Vergütung muss die Vergütungsänderung nur dann nicht selbstständig gerechtfertigt sein, wenn sich die Höhe der Vergütung aus einem Vergütungssystem, etwa einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag ergibt, mit dem für die Eingruppierung maßgeblich auf die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale abgestellt wird (BAG Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - NZA 2001, 437, unter II. 1. c) dd) der Gründe; KR-Rost, a.a.O.).
  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04
    Die Beklagte hat sich zu einer organisatorischen Maßnahme entschlossen, deren Umsetzung das Bedürfnis für die weitere Beschäftigung des Klägers entfallen ließ (BAG Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 243/95 - NZA 1998, 536 m. w. N.; vgl. auch BAG Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - NZA 2005, 761; zu II 2. b) aa) der Gründe).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04
    Die Beklagte hat sich zu einer organisatorischen Maßnahme entschlossen, deren Umsetzung das Bedürfnis für die weitere Beschäftigung des Klägers entfallen ließ (BAG Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 243/95 - NZA 1998, 536 m. w. N.; vgl. auch BAG Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - NZA 2005, 761; zu II 2. b) aa) der Gründe).
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04
    Bezüglich des Widerspruchs ist nicht nach einem sachlichen Grund zu fragen (BAG Urteil vom 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - BB 2005, 605); selbst wenn man von einem kollektiven Widerspruch ausgehen wollte, ist dieser nicht gem. § 242 BGB rechtsmissbräuchlich (näher dazu BAG Urteil vom 30. September 2004, a.a.O.), da es an diesbezüglichem Vortrag der Beklagten fehlt.
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04
    Darüber hinaus ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - NZA 1992, 120; BAG Urteil vom 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - NZA 2001, 492; BAG Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750, alle m. w. N.).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04
    Dies beruht auf dem das gesamte Kündigungsrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - DB 2004, 655; vgl. auch BAG Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - EzA-Schnelldienst Nr. 20/2005, S. 6 = DB 2005, 2250).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2072/04
    Darüber hinaus ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - NZA 1992, 120; BAG Urteil vom 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - NZA 2001, 492; BAG Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750, alle m. w. N.).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 103/06

    Änderungskündigung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. September 2005 - 15 Sa 2072/04 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
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