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LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Letztes Bruttogehalt dient als Bemessungsgrenze für die Höhe der betrieblichen Rente; Tarifgehalt als Bemessungsgrundlage der Betriebsrente für die Mitarbeiter der Versorgungskasse des Gerüstbaugewerbes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifgehalt als Bemessungsgrundlage der Betriebsrente für die Mitarbeiter der Versorgungskasse des Gerüstbaugewerbes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 09.03.2010 - 2 Ca 2873/09
- LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00
Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als …
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10
Der vom Kläger angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ( Urteil vom 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung ) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem Bemessungsgrundlage für die Betriebsrente der Bruttoverdienst der letzten zwölf Monate (einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ausschließlich vermögenswirksamer Leistungen) war. - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10
Falls der Wortlaut, die Systematik oder der sich daraus ergebende Regelungszweck des Tarifvertrages keine zweifelsfreien Auslegungsergebnisse zulassen, können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien berücksichtigen ( st . Rspr. des BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 -, AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung ). - BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 321/89
Überlassung eines Pkws - ruhegeldfähiges Einkommen
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10
Hinsichtlich der Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen und des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Dienstwagens ist weiter von Bedeutung, dass unter dem Begriff "Gehalt" nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen verstanden werden ( vgl. HessLAG vom 08.09.2004 - 8 Sa 2110/03 - BAG Urteil vom 14.08.1990 - 3 AZR 321/89 -, AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung ).
- BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94
Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10
Da die tarifunterworfenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch den tariflichen Gesamtzusammenhang erkennen können, ist dieser mit zu berücksichtigen, und zwar auch bei der Frage, ob die verwendete Formulierung eindeutig ist ( vgl. BAG, Urteil vom 16.05.1995 - 3 AZR 395/94 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie ). - BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 479/04
Begriff des ruhegeldfähigen Einkommens
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10
Hinsichtlich der vermögenswirksamen Leistungen ergibt sich auch aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ( Urteil vom 24.01.2006 - 3 AZR 479/04 - AP Nr. 27 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung ) nichts anderes. - BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Flugdienstuntauglichkeitsrente
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10
Der normative Teil eines Tarifvertrages ist nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln auszulegen ( st . Rspr. des BAG, u.a. Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 172/04 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge Lufthansa ). - LAG Hessen, 08.09.2004 - 8 Sa 2110/03
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10
Hinsichtlich der Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen und des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Dienstwagens ist weiter von Bedeutung, dass unter dem Begriff "Gehalt" nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen verstanden werden ( vgl. HessLAG vom 08.09.2004 - 8 Sa 2110/03 - BAG Urteil vom 14.08.1990 - 3 AZR 321/89 -, AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung ). - BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87
Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum …
Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10
Da die tarifunterworfenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch den tariflichen Gesamtzusammenhang erkennen können, ist dieser mit zu berücksichtigen, und zwar auch bei der Frage, ob die verwendete Formulierung eindeutig ist ( vgl. BAG, Urteil vom 16.05.1995 - 3 AZR 395/94 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie ).