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   LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05   

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LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05 (https://dejure.org/2005,8057)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05 (https://dejure.org/2005,8057)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 4 TaBV 120/05 (https://dejure.org/2005,8057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 95 Abs 3 BetrVG
    Einstellung - Arbeitszeiterhöhung - Mitbestimmungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdoppelung der Arbeitszeit einer bisher acht Stunden pro Woche eingesetzten Servicemitarbeiterin als gem. § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mitbestimmungspflichtige Einstellung; Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 25.01.2005 als Maßstab für die Abgrenzung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 95 III; ; BetrVG § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 95 Abs. 3 § 99
    Mitbestimmung bei Verdoppelung der Arbeitszeit einer Bankangestellten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05
    Die Arbeitgeberin verteidigt zur Begründung ihres Zurückweisungsantrags die Würdigung des Arbeitsgerichts und wirft dem Bundesarbeitsgericht vor, mit seinem Beschluss vom 25. Januar 2005 (- 1 ABR 59/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 114) die maßgeblichen Grundsätze der Gesetzesauslegung verletzt zu haben.

    Ist der Anlassfall allerdings Ausdruck einer allgemeinen, auch in Zukunft für die Beteiligten relevanten Rechtsfrage, kann die streitige Rechtsfrage von beiden Seiten hinreichend deutlich vom Anlassfall losgelöst umschrieben und zukunftsgerichtet zur Entscheidung gestellt werden (vgl. etwa BAG 18. Oktober 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33, zu B I 1; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 35, zu B II 1 a; 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - AP ZPO § 256 Nr. 70, zu B III 2, 3; 25. Januar 2005 a.a.O., zu B I 2).

    Dies gilt umso mehr, als nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2005 (a.a.O.) für die Praxis ein Maßstab für die Abgrenzung mitbestimmungspflichtiger wesentlicher und nicht mitbestimmungspflichtiger unwesentlicher Erhöhungen der Arbeitszeit entwickelt werden muss.

    a) Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit dem zitierten Beschluss vom 25. Januar 2005 (a.a.O., zu B II 2) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrecht (02. Juni 1993 - 6 P 3/92 - BVerwGE 92/295, zu II 3; 23. März 1999 - 6 P 10/97 - BVerwGE 108/347, zu II 1) unter Aufgabe einer entgegenstehenden Formulierung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts aus dessen Urteil vom 25. Oktober 1994 (- 3 AZR 987/93 - AuR 2001/146, zu A IV 1) angenommen, dass eine nach Dauer und Umfang wesentliche Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften zwar keine Versetzung im Sinn der §§ 95 Abs. 3, 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wohl aber eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung sei.

    Diese Entscheidung wird in den ersten Anmerkungen mit ähnlichen Argumenten wie denen der Arbeitgeberin kritisiert (vgl. Thüsing/Fuhlrott EzA BetrVG 2002 § 99 Einstellung Nr. 3; Kort AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 114; Hunold NZA 2005/910).

  • BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96

    Unzulässige gerichtliche Vorlage zur Deliktshaftung Minderjähriger

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05
    Es obliegt vielmehr den Gerichten, geltendes Recht an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen (BVerfG 1. Kammer des 1. Senats 13. August 1998 - 1 BvL 25/96 - NJW 1998/3557, zu II 2 b).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05
    Dies folgt zum einen aus der Präambel, die den Zweck der GBV verdeutlicht (zur Erläuterungsfunktion der Präambel einer Betriebsvereinbarung vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96/78, zu B I 5 a aa), und zum anderen aus dem erkennbaren Zweck der Norm.
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05
    Ist der Anlassfall allerdings Ausdruck einer allgemeinen, auch in Zukunft für die Beteiligten relevanten Rechtsfrage, kann die streitige Rechtsfrage von beiden Seiten hinreichend deutlich vom Anlassfall losgelöst umschrieben und zukunftsgerichtet zur Entscheidung gestellt werden (vgl. etwa BAG 18. Oktober 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33, zu B I 1; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 35, zu B II 1 a; 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - AP ZPO § 256 Nr. 70, zu B III 2, 3; 25. Januar 2005 a.a.O., zu B I 2).
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05
    Der buchstäbliche Sinn kann sogar durchbrochen werden, wenn Sinn, Zweck, Entstehungsgeschichte und Gesamtzusammenhang einer Regelung dafür sprechen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 22/93 - BVerfGE 97/186, zu B I 5; 2. Kammer des 1. Senats 07. April 1997 - 1 BvL 11/96 - NJW 1997/2230, zu II 1, 2).
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05
    a) Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit dem zitierten Beschluss vom 25. Januar 2005 (a.a.O., zu B II 2) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrecht (02. Juni 1993 - 6 P 3/92 - BVerwGE 92/295, zu II 3; 23. März 1999 - 6 P 10/97 - BVerwGE 108/347, zu II 1) unter Aufgabe einer entgegenstehenden Formulierung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts aus dessen Urteil vom 25. Oktober 1994 (- 3 AZR 987/93 - AuR 2001/146, zu A IV 1) angenommen, dass eine nach Dauer und Umfang wesentliche Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften zwar keine Versetzung im Sinn der §§ 95 Abs. 3, 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wohl aber eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung sei.
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05
    a) Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit dem zitierten Beschluss vom 25. Januar 2005 (a.a.O., zu B II 2) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrecht (02. Juni 1993 - 6 P 3/92 - BVerwGE 92/295, zu II 3; 23. März 1999 - 6 P 10/97 - BVerwGE 108/347, zu II 1) unter Aufgabe einer entgegenstehenden Formulierung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts aus dessen Urteil vom 25. Oktober 1994 (- 3 AZR 987/93 - AuR 2001/146, zu A IV 1) angenommen, dass eine nach Dauer und Umfang wesentliche Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften zwar keine Versetzung im Sinn der §§ 95 Abs. 3, 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wohl aber eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung sei.
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05
    Ist der Anlassfall allerdings Ausdruck einer allgemeinen, auch in Zukunft für die Beteiligten relevanten Rechtsfrage, kann die streitige Rechtsfrage von beiden Seiten hinreichend deutlich vom Anlassfall losgelöst umschrieben und zukunftsgerichtet zur Entscheidung gestellt werden (vgl. etwa BAG 18. Oktober 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33, zu B I 1; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 35, zu B II 1 a; 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - AP ZPO § 256 Nr. 70, zu B III 2, 3; 25. Januar 2005 a.a.O., zu B I 2).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05
    Der buchstäbliche Sinn kann sogar durchbrochen werden, wenn Sinn, Zweck, Entstehungsgeschichte und Gesamtzusammenhang einer Regelung dafür sprechen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 22/93 - BVerfGE 97/186, zu B I 5; 2. Kammer des 1. Senats 07. April 1997 - 1 BvL 11/96 - NJW 1997/2230, zu II 1, 2).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05
    Ansonsten sind der Gesamtzusammenhang und der Normzweck von wesentlicher Bedeutung für die Auslegung (BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92 - BVerfGE 95/64, zu C III 2 c aa).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.07.2007 - 6 TaBV 31/06

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Arbeitszeit, Erhöhung, Einstellung (§ 99 BetrVG)

    Das Hessische Landesarbeitsgericht (13.12.2005 - 4 TaBV 120/05 -) hat die Verdopplung der Arbeitszeit eines bislang mit 8 Wochenstunden beschäftigten Arbeitnehmers als wesentlich und deshalb als mitbestimmungspflichtig angesehen.
  • KAG Mainz, 24.04.2008 - M 7/08

    Erhöhung des Beschäftigungsumfangs keine zustimmungspflichtige Einstellung

    Es bestehen schon erhebliche Bedenken, ob, wie das die Rechtsprechung der staatlichen Gerichte inzwischen tut (BVerwG vom 23.03.1999, AP Nr. 73 zu § 75 BPersVG; BAG vom 25.01.2005, AP Nr. 114 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG vom 15.05.2007 - 1 ABR 32/06 - Hess. LAG vom 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05 - LAG Schleswig-Holstein vom 18.07.2007 - 6 TaBV 31/06 -) - eine Erhöhung des Beschäftigungsumfanges eines Mitarbeiters (oder einer Mitarbeiterin; mit Mitarbeiter sind im Folgenden auch immer Mitarbeiterinnen gemeint) überhaupt als Einstellung gesehen werden kann.
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