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   LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06   

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https://dejure.org/2006,5564
LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06 (https://dejure.org/2006,5564)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06 (https://dejure.org/2006,5564)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06 (https://dejure.org/2006,5564)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrufung der Einigungsstelle auf Grund eines nicht erfüllten Auskunftsbegehrens; Voraussetzungen für die Bestellung einer Einigungsstelle; Anspruch auf erneute Durchführung eines innerbetrieblichen Einigungsversuchs; Voraussetzungen der offensichtlichen Unzuständigkeit ...

  • Judicialis

    BetrVG § 76; ; BetrVG § 106; ; BetrVG § 109; ; ArbGG § 98; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76 § 106 § 109; ArbGG § 98; ZPO § 253
    Einigungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten über Auskunft in wirtschaftlichen Angelegenheiten - kein innerbetrieblicher Einigungsversuch bei fortbestehender Unvereinbarkeit der Ansichten - keine vorgerichtliche Verhandlung zur Ausgestaltung der Einigungsstelle bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Verhandlungspflicht - Anzahl der Beisitzer

    Auszug aus LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
    Deren Einhaltung ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern ggf. eine der Begründetheit des Antrags nach §§ 76 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, 98 ArbGG (vgl. mit näherer Begründung und weiteren Nachweisen auch zur Gegenansicht: Hess. LAG 13. September 2005 - 4 TaBV 86/05 - z.V.v., zu II 1).

    Ob ernsthafte Verhandlungen von dieser Seite geführt wurden, unterliegt im Bestellungsverfahren zudem nur einer Überprüfung anhand des Maßstabs der Offensichtlichkeit von § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG (Hess. LAG 13. September 2005 a.a.O., zu II 2 a).

    Für die Prüfung der offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle gemäß § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG maßgeblich ist der Zeitpunkt des letzten Anhörungstermins (Hess. LAG 13. Juni 2003 a.a.O., zu II 2; 13. September 2005 a.a.O., zu II 2 a; LAG Nürnberg 21. August 2001 - 6 TaBV 24/01 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 37, zu II 1).

    Da auch die Erfüllung der Verhandlungspflichten eine Frage der Zuständigkeit der Einigungsstelle ist (Hess. LAG 13. Juni 2003 a.a.O., zu II 1 a; 13. September 2005 a.a.O., zu II 1; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c; LAG Hamm 09. August 2004 a.a.O., zu B II 2), ist auch für die Beurteilung des Scheiterns der Verhandlungen dieser Zeitpunkt ausschlaggebend.

  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04

    Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der

    Auszug aus LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (LAG Berlin 22. Juni 1998 - 9 TaBV 3/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 32, zu 3 a; LAG Köln 13. Januar 1998 - 13 TaBV 60/97 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 33, zu II 2 b aa; LAG Hamm 09. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43, zu B II 1).

    Verbreitet wird in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ohnehin angenommen, dass jede Betriebspartei in ihrer Entscheidung frei ist, wann sie Verhandlungen für gescheitert erklärt und dass es für die Bestellung der Einigungsstelle ausreicht, wenn sich eine Seite auf Verhandlungen nicht einlässt, wenn Verhandlungen also überhaupt nicht stattgefunden haben (etwa LAG Baden-Württemberg 16. Oktober 1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21, zu b; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c; LAG Hamm 09. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43, zu B II 2).

    Da auch die Erfüllung der Verhandlungspflichten eine Frage der Zuständigkeit der Einigungsstelle ist (Hess. LAG 13. Juni 2003 a.a.O., zu II 1 a; 13. September 2005 a.a.O., zu II 1; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c; LAG Hamm 09. August 2004 a.a.O., zu B II 2), ist auch für die Beurteilung des Scheiterns der Verhandlungen dieser Zeitpunkt ausschlaggebend.

  • LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98

    Einigungsstelle: Regelungsgegenstand - offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
    Verbreitet wird in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ohnehin angenommen, dass jede Betriebspartei in ihrer Entscheidung frei ist, wann sie Verhandlungen für gescheitert erklärt und dass es für die Bestellung der Einigungsstelle ausreicht, wenn sich eine Seite auf Verhandlungen nicht einlässt, wenn Verhandlungen also überhaupt nicht stattgefunden haben (etwa LAG Baden-Württemberg 16. Oktober 1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21, zu b; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c; LAG Hamm 09. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43, zu B II 2).

    Da auch die Erfüllung der Verhandlungspflichten eine Frage der Zuständigkeit der Einigungsstelle ist (Hess. LAG 13. Juni 2003 a.a.O., zu II 1 a; 13. September 2005 a.a.O., zu II 1; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c; LAG Hamm 09. August 2004 a.a.O., zu B II 2), ist auch für die Beurteilung des Scheiterns der Verhandlungen dieser Zeitpunkt ausschlaggebend.

  • LAG Nürnberg, 21.08.2001 - 6 TaBV 24/01

    Betriebsänderung, Interessensausgleich, Soziaplan

    Auszug aus LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
    Für die Prüfung der offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle gemäß § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG maßgeblich ist der Zeitpunkt des letzten Anhörungstermins (Hess. LAG 13. Juni 2003 a.a.O., zu II 2; 13. September 2005 a.a.O., zu II 2 a; LAG Nürnberg 21. August 2001 - 6 TaBV 24/01 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 37, zu II 1).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
    Mit einem Antrag bzw. einer darauf beruhenden Entscheidungsformel kann ausnahmsweise auf Aktenbestandteile Bezug genommen werden, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten oder unangemessenen Aufwand zu vermeiden, sofern hinreichend bestimmt ist, welche Aktenteile in Bezug genommen werden sollen (vgl. BGH 09. Mai 1985 - I ZR 52/83 - BGHZ 94/276, zu II 4; 14. Oktober 1999 - I ZR 117/97 - BGHZ 142/388, zu I 2 a).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91

    Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
    Verbreitet wird in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ohnehin angenommen, dass jede Betriebspartei in ihrer Entscheidung frei ist, wann sie Verhandlungen für gescheitert erklärt und dass es für die Bestellung der Einigungsstelle ausreicht, wenn sich eine Seite auf Verhandlungen nicht einlässt, wenn Verhandlungen also überhaupt nicht stattgefunden haben (etwa LAG Baden-Württemberg 16. Oktober 1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21, zu b; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c; LAG Hamm 09. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43, zu B II 2).
  • LAG Hessen, 12.11.1991 - 4 TaBV 148/91

    Einigungsstelle: Voraussetzungen der Bildung - Erweiterung des

    Auszug aus LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
    Ist dies geschehen, kann jedoch schon zur Verhinderung von Verzögerungsstrategien und einer damit verbundenen Entwertung des Einigungsstellenverfahrens jede Seite frei entscheiden, ob sie die Verhandlungen außerhalb der Einigungsstelle für nicht mehr aussichtsreich erachtet und daher die Bestellung einer Einigungsstelle betreibt (LAG Frankfurt am Main 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 - LAGE BetrVG 1972 § 76 Nr. 39, zu II 1; Hess. LAG 13. Juni 2003 - 4 TaBV 187/03 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41, zu II 1 a).
  • LAG Berlin, 22.06.1998 - 9 TaBV 3/98

    Einigungsstelle: Prüfung der Zuständigkeit - offensichtliche Unzuständigkeit -

    Auszug aus LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
    Bei Kontroversen in Rechtsprechung und Literatur über die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen besteht der Zurückweisungsgrund der offensichtlichen Unzuständigkeit nicht (LAG Berlin 22. Juni 1998 - 9 TaBV 3/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 32, zu 3 a; LAG Köln 13. Januar 1998 - 13 TaBV 60/97 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 33, zu II 2 b aa; LAG Hamm 09. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43, zu B II 1).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
    Mit einem Antrag bzw. einer darauf beruhenden Entscheidungsformel kann ausnahmsweise auf Aktenbestandteile Bezug genommen werden, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten oder unangemessenen Aufwand zu vermeiden, sofern hinreichend bestimmt ist, welche Aktenteile in Bezug genommen werden sollen (vgl. BGH 09. Mai 1985 - I ZR 52/83 - BGHZ 94/276, zu II 4; 14. Oktober 1999 - I ZR 117/97 - BGHZ 142/388, zu I 2 a).
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
    Der vorgegebene Kompetenzrahmen kann von den Betriebsparteien dagegen nur einvernehmlich geändert werden (BAG 06. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44/285, zu B II 3; 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - AP BetrVG 1972 § 87 Prämie Nr. 17, zu B II 3 b).
  • LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97

    Einigungsstelle für Interessenausgleich

  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

    Sie sind insbesondere hinreichend bestimmt im Sinne der auch im Beschlussverfahren gemäß §§ 76 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 BetrVG, 98 ArbGG zu beachtenden Bestimmung von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, dergemäß im Bestellungsantrag hinreichend konkret angegeben werden muss, über welchen Regelungsgegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (vgl. nur Hess. LAG 31. Januar 2006 - 4 TaBV 208/05 - AuR 2006/214 L, zu II 2; 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06 - n.v., zu II 1 a; jeweils mit näherer Begründung).

    Eine solche Bezugnahme auf zur Akte gereichte Schriftstücke ist ausreichend, wenn hinreichend deutlich wird, auf welches Auskunftsbegehren verwiesen werden soll (Hess. LAG 14. Februar 2006 a.a.O., zu II 1 a).

    Dasselbe gilt für die Frage, ob vorgerichtlich ausreichend verhandelt wurde (vgl. Hess. LAG 13. September 2005 - 4 TaBV 86/05 - AuR 2006/172 L, zu II 1; 14. Februar 2006 a.a.O., zu II 1 b; jeweils mit näherer Begründung).

    Streitigkeiten über Auskünfte über derartige Daten sollen möglichst betriebsintern beigelegt werden, damit sie - soweit möglich - nicht Gegenstand öffentlicher Gerichtsverfahren werden (vgl. Hess. LAG 14. Februar 2006 a.a.O., zu II 2 b; GK-BetrVG-Oetker 8. Aufl. § 109 Rn 1; Fitting BetrVG 23. Aufl. § 109 Rn 1; Richardi/Annuß BetrVG 10. Aufl. § 109 Rn 1; Däubler/Kittner/Klebe-Däubler BetrVG 10. Aufl. § 109 Rn 1).

    Daran ändert der zutreffende Hinweis des Gesamtbetriebsrats nichts, dass es ggf. Aufgabe der Einigungsstelle ist, ihre Zuständigkeit selbständig zu prüfen (vgl. nur Hess. LAG 14. Februar 2006 a.a.O., zu II 2 b).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Unterrichtungsrecht des Wirtschaftsausschusses

    Bestehen am Schluss der Anhörung miteinander unvereinbare Rechtspositionen der Betriebsparteien, wäre es eine sinnlose Förmelei, von der die Bildung der Einigungsstelle anstrebenden Seite gleichwohl erneut einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu verlangen (vgl. Hessisches LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06, Rn. 26).(Rn.21).

    Bestehen dagegen am Schluss der Anhörung miteinander unvereinbare Rechtspositionen der Betriebsparteien, wäre es eine sinnlose Förmelei, von der die Bildung der Einigungsstelle anstrebenden Seite gleichwohl erneut einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu verlangen (vgl. Hessisches LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06, Rn. 26).

    Erst der Spruch der Einigungsstelle unterliegt der vollen Rechtskontrolle der Arbeitsgerichte (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99, zu B I 1 a, 2 a; Hessisches LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06, Rn. 22).

    Für die Bestellung der Einigungsstelle genügt es daher, dass der Wirtschaftsausschuss eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten verlangt hat und dass zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine Meinungsverschiedenheit über deren Berechtigung und/oder Erfüllung besteht (vgl. LAG Niedersachsen 3. November 2009 - 1 TaBV 63/09, Rn. 20; Hessisches LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06, Rn. 23).

  • LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 1 TaBV 63/09

    Einigungsstelle zur Auskunftserteilung gegenüber dem Wirtschaftsausschuss bei

    Werden die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsfragen in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt, bleibt eine Zurückweisung wegen offensichtlicher Unzuständigkeit außer Betracht (HM; z. B. LAG Hamm vom 9. August 2004 - 10 TaBV 81/04 = LAGE § 98 ArbGG 1990 Nr. 43; Hessisches LAG vom 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06 = ArbuR 2006, 413; LAG Niedersachsen vom 11. November 1993 - 1 TaBV 59/93 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 27; ErfK/Eisemann 9. Aufl. 2009, § 98 Rn. 3; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl., 2005 § 98 Rn. 17).

    Demnach genügt es für die Bestellung einer Einigungsstelle gemäß § 109 BetrVG, wenn der Wirtschaftsausschuss eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheit verlangt hat und zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Meinungsverschiedenheit über deren Berechtigung und/oder Erfüllung besteht (Hessisches Landesarbeitsgericht vom 14. Februar 2006 aaO).

  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäße

    Welche Informationen der Wirtschaftsausschuss im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten begehrt, ist durch die Bezugnahme auf die Wirtschaftsausschusssitzung und das Sitzungsprotokoll vom 11.04.2007 hinreichend deutlich (vgl. auch LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.1998 - NZA-RR 1999, 32; LAG Hessen, Beschluss vom 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06 - Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rz. 18, 29).

    Bestehen am Schluss der Anhörung der Beteiligten im Einigungsstellenbesetzungsverfahren miteinander unvereinbare Ansichten der Betriebspartner, kann von der Arbeitgeberin selbst bei zunächst nicht ausreichenden innerbetrieblichen Verhandlungen nicht noch ein erneuter innerbetrieblicher Einigungsversuch verlangt werden (LAG Hessen, Beschluss vom 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06 -).

  • LAG Hessen, 30.01.2018 - 4 TaBV 227/17

    §§ 74, 76, 87 BetrVG, § 100 ArbGG

    Lehnt ein Betriebspartner die Bestellung einer Einigungsstelle grundsätzlich ab, bedarf es unabhängig vom Umfang der vorherigen Verhandlungen der Betriebsparteien nicht deren Fortsetzung, da dies eine sinnlose Förmelei wäre ( Hessisches LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06 - AuR 2006/413 L, zu II 2 c; 30. September 2014 a. a. O., zu II 2 a bb ).
  • LAG Hamm, 11.01.2010 - 10 TaBV 99/09

    Einigungsstelle zur Umsetzung der tariflichen Leistungsbeurteilung ERA in

    Insoweit ist es auch unerheblich, dass zwischen den Beteiligten keine ausdrücklichen Verhandlungen über die Person, die mit dem Einigungsstellenvorsitz betraut werden sollte, stattgefunden haben (LAG Hessen 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06 - ).
  • LAG Nürnberg, 17.07.2023 - 4 TaBV 10/23

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren

    Letztlich kann sich der Antragsteller auch nicht auf die Entscheidung des LAG Hessen, Beschluss v. 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06 berufen.
  • LAG Hessen, 30.09.2014 - 4 TaBV 157/14

    Voraussetzungen der Bildung einer Einigungsstelle

    Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt des letzten Anhörungstermins ( Hess. LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06 - AuR 2006/413 L, zu II 2 c ).
  • LAG Hessen, 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15

    Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gebietet es dem Betriebsrat auch

    Ein solcher wäre aufgrund der miteinander unvereinbaren gegensätzlichen Positionen beider Seiten nur eine sinnlose Förmelei ( Hess. LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06 - AuR 2006/413 L, zu II 2 c ).
  • LAG Hessen, 27.01.2015 - 4 TaBV 220/14

    Aussetzung eines Einigungsstellenbestellungsverfahrens im Hinblick auf ein

    Ein Rechtschutzinteresse für einen Einigungsstellenbestellungsantrag als Gestaltungsantrag besteht solange, wie der Antragsteller den Bestellungsanspruch geltend macht und behauptet, die angestrebte Gestaltung nicht ohne die beantragte gerichtliche Entscheidung erreichen zu können (Hessisches LAG 13. September 2005 - 4 TaBV 86/05 - AuR 2006/172 L, zu II 1; 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06 - AuR 2006/413 L, zu II 1 b).
  • ArbG Bayreuth, 18.04.2023 - 3 BV 2/23

    Gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle - Scheitern innerbetrieblicher

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