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   LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07   

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https://dejure.org/2008,24496
LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07 (https://dejure.org/2008,24496)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07 (https://dejure.org/2008,24496)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. April 2008 - 16 Sa 1558/07 (https://dejure.org/2008,24496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 TVG
    Bauliche Leistung - Gleisbau - Vormontage von Gleisweichen - Geltungsbereich des VTV Bau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Bauliche Leistung - Gleisbau - Vormontage von Gleisweichen - Geltungsbereich des VTV Bau)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07
    Die tariflichen Bestimmungen verlangen im Gegenteil nicht einmal, dass bauliche Leistungen nur Tätigkeiten sein können, die "vor Ort ", also unmittelbar an der Baustelle, durchgeführt werden (vgl. BAG 11.06.1997 AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 22.11.1995 -- 10 AZR 500/95).

    Die Klägerin kann mangels Auskunftserteilung durch den baugewerblichen Arbeitgeber die Beitragshöhe, wie hier geschehen, dergestalt berechnen, dass sie die übliche Vergütung im Baugewerbe und die Zahl der pro Monat im Betrieb der Beklagtenseite beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer zugrunde legt.(vgl. BAG 11. Juni 1997 AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95

    Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes -

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07
    Die tariflichen Bestimmungen verlangen im Gegenteil nicht einmal, dass bauliche Leistungen nur Tätigkeiten sein können, die "vor Ort ", also unmittelbar an der Baustelle, durchgeführt werden (vgl. BAG 11.06.1997 AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 22.11.1995 -- 10 AZR 500/95).
  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 163/79

    Urlaubskasse - Malerhandwerk - Lackiererhandwerk - Beitragspflicht des

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07
    Weil die Beklagte zu 1. und die Beklagte zu 2. nicht Gesamtschuldner sind, waren sie nicht "als" sondern "wie" Gesamtschuldner zu verurteilen (vgl. BAG 08. Oktober 1981, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07
    Die für die Geltung der Bautarifverträge für den in Anspruch genommenen Arbeitgeber nach allgemeinen Grundsätzen darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (st. Rspr. vgl BAG 28. April 2004 AP Nr. 264 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07
    Damit bestehen Bedenken nach § 533 Nr. 2 ZPO schon deshalb nicht, weil der zur Höhe der Beitragsforderung gehaltene Vortrag des Klägers unstreitig ist und unstreitiger Tatsachenvortrag in der Berufungsinstanz stets berücksichtigt werden muss (vgl. BGH 18. November 2004, MDR 2005, 527).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07
    (vgl. BGH 19. März 2004 NJW 2004, 2152).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07
    Zu den in § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV genannten baulichen Leistungen zählen alle Arbeiten, die, wenn auch nur auf einem kleinen oder speziellen Gebiet, der Erstellung, Änderung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (st. Rspr, vgl .z.B. BAG 05.09.1990 AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 625/01

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Betreiben eines Bauhofs für einen

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07
    Das erfordert zwar nicht, dass das mitverbundene bauliche Unternehmen keinen Bauhof oder keine Werkstatt betreibt, weil ein Baubetrieb durchaus mehrere Bauhöfe oder Werkstätte unterhalten kann (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 625/01).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07
    Nach § 1 Abs. 2 VTV fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages diejenigen Betriebe, in denen überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschnitt V genannten Beispielstätigkeiten durchgeführt oder aber Leistungen im Sinne der Bestimmungen der Abschnitte I - IV durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung seit BAG 18. Januar 1984, AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 19.03.2001 - 16 Sa 1545/00

    Geltungsbereich der Bautarifverträge für Gleisbauarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1558/07
    Denn diese Arbeiten sind, nicht anders als das Schweißen und Schleifen von Schienen zu Reparaturzwecken (vgl. Kammerurteil v. 19. März 2001 - 16 Sa 1545/00 NZA-RR 2002, 144) darauf ausgerichtet, einen Teil des Eisenbahnoberbaus, nämlich die Weichen als Teile des Schienennetzes, entweder zu erstellen oder wieder funktionsfähig zu machen, Damit dienen diese Arbeiten der Herstellung bzw. Instandsetzung oder Instandhaltung der zur Benutzung für spurgebundene Fahrzeuge bestimmten Fahrbahn (= Gleis).
  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 353/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Fertigbauarbeiten - Anspruch auf Beitragszahlung

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 593/08

    Baugewerbe - Gleisbauarbeiten - Weichenmontage

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. April 2008 - 16 Sa 1558/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07

    Bauliche Leistung - Gleisbau - Vormontage von Gleisweichen - Geltungsbereich des

    Sie verteidigen das angefochtene Urteil, wiederholen ihr erstinstanzliches Vorbringen und tragen unter Bezugnahme auf die Berufungserwiderung in einem andern zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit (16 Sa 1558/07 Hessisches Landesarbeitsgericht) vor, die Arbeitnehmer ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ..., ... seien auch im Dezember 2002 mit den bezeichneten Arbeiten beschäftigt worden, zusätzlich seien in diesem Monat die Arbeitnehmer ... und .

    Die Akten des zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) geführten Rechtsstreits 16 Sa 1558/07 waren beigezogen und Gegenstand der Berufungsverhandlung.

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