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   LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12   

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LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12 (https://dejure.org/2013,18321)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.05.2013 - 15 Sa 849/12 (https://dejure.org/2013,18321)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 15 Sa 849/12 (https://dejure.org/2013,18321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Land Hessen für die Betriebe der Brot- und Backwarenindustrie, der Großbäckereien und des Brot- und Backwarenvertriebs

  • IWW

    Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Land Hessen für die Betriebe der Brot- und Backwarenindustrie, der Großbäckereien und des Brot- und Backwarenvertriebs § 3
    Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Land Hessen für die Betrie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Anlagenführers mit Bäckerausbildung auf Vergütung nach Lohngruppe 2 des LTV für Betriebe der Brot- und Backwarenindustrie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung nach Lohngruppe 2 des LTV - ausdrückliche Nennung der Tätigkeiten im Tarifvertrag - offensichtlich unzutreffende Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12
    Fehlen Ausführungen zu einem Anspruch, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 35; BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 10).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 8; BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 10).

    Auch dann genügt eine Rechtsmittelbegründung, die für das Rechtsmittelgericht und den Gegner erkennbar auch den nicht näher behandelten Anspruch einbezieht (BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 10).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12
    (a) Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, kann im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Wille der Tarifvertragsparteien nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar einen Niederschlag gefunden hat (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 -, BAGE 124, 110; 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 - BAGE 66, 177, 181).

    So sind sie weder verpflichtet, Auskünfte ihrer Koalitionen einzuholen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - a.a.O.; 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 2; 7. August 2002 - 10 AZR 692/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 39 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 30; 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41) noch etwaige "Vorgängertarifverträge" ausfindig zu machen.

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin - Auslegung eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12
    Denn die Auslegung von Tarifverträgen, auch von tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den dort formulierten Anforderungen, hat das Arbeitsgericht selbst vorzunehmen, ohne an Vorgaben der Prozessparteien gebunden zu sein (vgl. insoweit zu abweichenden Formulierungen und der Heranziehung der "Tarifgeschichte" BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - AP Nr. 229 zu § 1 TVG Auslegung, Rn. 40, 41).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12
    Dies gilt etwa für den Fall der Erhebung einer Kündigungsfeststellungsklage und der Klage auf Zahlung des Verzugslohns und/oder der Klage auf Weiterbeschäftigung (BAG 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP BGB § 630 Nr. 12; BAG 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - NZA 1992, 1028).
  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe -

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12
    Gegen deren Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Bereich der Privatwirtschaft keine Bedenken, weil der Kläger die zukünftigen Vergütungsdifferenzen nicht beziffern kann - wie z.B. der neuerliche Tarifabschluss im Verlauf des Rechtsstreits zeigt - und daher an einer Geltendmachung im Wege der Leistungsklage gehindert ist (20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 2; 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - zu II 1 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Systemgastronomie Nr. 2).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12
    Dies gilt etwa für den Fall der Erhebung einer Kündigungsfeststellungsklage und der Klage auf Zahlung des Verzugslohns und/oder der Klage auf Weiterbeschäftigung (BAG 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP BGB § 630 Nr. 12; BAG 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - NZA 1992, 1028).
  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12
    (a) Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, kann im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Wille der Tarifvertragsparteien nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar einen Niederschlag gefunden hat (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 -, BAGE 124, 110; 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 - BAGE 66, 177, 181).
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 8; BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 10).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12
    Dies gilt etwa für den Fall der Erhebung einer Kündigungsfeststellungsklage und der Klage auf Zahlung des Verzugslohns und/oder der Klage auf Weiterbeschäftigung (BAG 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP BGB § 630 Nr. 12; BAG 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - NZA 1992, 1028).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12
    So sind sie weder verpflichtet, Auskünfte ihrer Koalitionen einzuholen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - a.a.O.; 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 2; 7. August 2002 - 10 AZR 692/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 39 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 30; 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41) noch etwaige "Vorgängertarifverträge" ausfindig zu machen.
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 692/01

    Sonderzuwendung - Kürzung bei Krankheit

  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 631/04

    Persönlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrages

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 34/05

    Eingruppierung einer angelernten Serviererin

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 314/10

    Tarifvorrang - Betriebsvereinbarung über Auszahlung der Beträge aus dem

  • LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 139/05

    Eingruppierung - Anwendbarkeit eines Tarifvertrags - Inbezugnahme -

  • LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestehen gegen derartige Eingruppierungsfeststellungsklagen auch im Bereich der Privatwirtschaft keine Bedenken, weil der Kläger die zukünftigen Vergütungsdifferenzen nicht beziffern kann und daher an einer Geltendmachung im Wege der Leistungsklage gehindert ist (BAG Urteil v. 20.09.2012 6 AZR 211/11 AP Nr. 2 zu § 16 TVöD ; BAG Urteil v. 23.03.2011 4 AZR 903/08 AP Nr. 46 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa; Hess. LAG Urteil v. 14.05.2013 15 Sa 849/12).
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