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   LAG Hessen, 14.06.2010 - 16 Sa 1036/09   

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https://dejure.org/2010,8499
LAG Hessen, 14.06.2010 - 16 Sa 1036/09 (https://dejure.org/2010,8499)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.06.2010 - 16 Sa 1036/09 (https://dejure.org/2010,8499)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 16 Sa 1036/09 (https://dejure.org/2010,8499)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsvertragliche Verkürzung der gesetzlich verlängerten Kündigungsfrist

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkürzte Kündigungsfristen des § 622 V BGB gelten nicht für § 622 II BGB

  • RA Kotz

    Kündigungsfrist - Abweichung durch einzelvertragliche Vereinbarung

  • hensche.de

    Kündigungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame arbeitsvertragliche Verkürzung der gesetzlich verlängerten Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 21/07

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus LAG Hessen, 14.06.2010 - 16 Sa 1036/09
    Bei Tarifverträgen kann im Übrigen regelmäßig angenommen werden, dass eine bestimmte Einzelregelung im Zusammenhang eines von annähernd gleich starken Gegenspielern ausgehandelten Geben und Nehmens steht (BAG 23.4.2008 - 2 AZR 21/07 - AP Nr. 65 zu § 622 BGB, Rn. 24).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 10 Sa 25/12

    Einzelvertragliche Verkürzung der Kündigungsfrist

    Die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB stehen nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes auch in Kleinunternehmen nicht zur Disposition von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (so auch: LAG Hessen Urteil vom 14.06.2010 - 16 Sa 1036/09 - NZA-RR 2010, 465; ErfK/Müller-Glöge, 12. Aufl., § 622 BGB, Rn. 18; APS/ Linck, 4. Aufl., § 622 BGB, Rn. 161).
  • LAG Hessen, 03.11.2009 - 16 Ta 489/09

    Aussetzung eines Rechtsstreits über Annahmeverzugsansprüche

    10 Das Arbeitsgericht ist zutreffenderweise von einer Vorgreiflichkeit des derzeit vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht zu dem Aktenzeichen - 16 Sa 1036/09 - geführten Kündigungsschutzverfahrens zu dem Verfahren des Arbeitsgerichts Darmstadt - 8 Ca 262/08 -, dessen Verhandlung der Sache nach bis zur Erledigung des Berufungsverfahrens ausgesetzt werden sollte, ausgegangen und hat auch sein Ermessen unter Berücksichtigung der wesentlichen Umstände ausgeübt, ohne dass Ermessensfehler festgestellt werden können.
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