Rechtsprechung
   LAG Hessen, 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3928
LAG Hessen, 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96 (https://dejure.org/1997,3928)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96 (https://dejure.org/1997,3928)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 1997 - 16 Sa 2411/96 (https://dejure.org/1997,3928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Mitteilungspflicht des Arbeitgebers bezüglich der tragenden Umstände für eine Kündigung; Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse ; Umfang der Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung; Vorliegen eines sachlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeschFG § 2; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1
    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung Teilzeitbeschäftigter - Sozialauswahl

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1; BeschFG § 2
    Betriebsbedingte Kündigung bei Teilzeitbeschäftigung: Erstreckung der Sozialauswahl auf Vollzeitbeschäftigte bei Bereitschaft des Arbeitnehmers zur Übernahme eines Vollzeitarbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 958
  • DB 1998, 783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 20.08.1993 - 12 Sa 380/93

    Sozialauswahl; Kündigung; Vergleichbarkeit; Arbeitnehmer; Arbeitszeit; Vollzeit;

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96
    Soweit angenommen wird, daß sich die Notwendigkeit einer sozialen Auswahl grundsätzlich sowohl auf Vollzeit- wie auf Teilzeitkräfte der gleichen Funktionsgruppe beziehe (vgl. Hueck/v. Hoyningen-Huene a.a.O.. § 1 Rdn. 443; Kittner/Trittin, KSchR 2. Aufl. 1995 § 1 Rdn. 457; GK-TzA/Lippke Art. 1 § 2 BeschFG 1985 Rdn. 264; MünchArbR/Schüren § 158 Rdn. 196; Linck AR-Blattei ES 1020.1.2 Rdn. 58; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl. 1996 S. 290 u. 1202; Rühle, DB 94, 834 ff.; LAG Köln 20.08.1993 DB 94, 147; Arbeitsgericht Wiesbaden 29.08.1995 DB 85, 2565), wird gleichzeitig eingeräumt, daß dennoch im Einzelfall die unterschiedliche vertragliche Arbeitszeit von Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmern einer Sozialauswahl entgegenstehen kann.

    Dem läßt sich auch nicht entgegenhalten, durch ein Anknüpfen an die Bereitschaft des (Teilzeit-)Arbeitnehmers, zu veränderten Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Arbeitszeit zu arbeiten, werde entgegen § 2 Abs. 1 BeschFG doch wieder auf das unterschiedliche Arbeitsvolumen abgehoben (vgl. LAG Köln 20.08.1993 a.a.O..).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96
    Bei der Beurteilung der Vergleichbarkeit ist nämlich eine tätigkeitsmäßige und keine vergütungsmäßige Prüfung anzustellen (vgl. BAG 05.10.1995 NZA 96, 524).
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96
    Dabei kommt es in erster Linie auf arbeitsplatzbezogene Merkmale und damit die ausgeübte Tätigkeit an, wobei eine Austauschbarkeit freilich nur dann gegeben ist, wenn die Zuweisung des anderen Arbeitsplatzes im Wege des Weisungsrechtes erfolgen kann (vgl. BAG 15.06.1989 AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG 29.03.1990 AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel a.a.O.. § 1 KSchG Rdn. 566; Hueck/v. Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. 1997 § 1 Rdn. 449; a.A. Löwisch, KSchG 7. Aufl. 1997 § 1 Rdn. 316, wonach das vorbehaltlose Einverständnis des Arbeitnehmers zu einer kraft Direktionsrecht nicht möglichen Versetzung ausreicht).
  • BAG, 29.01.1985 - 3 AZR 570/82

    Haftung des Arbeitnehmers: Darlegungs- und Beweispflicht des Arbeitgebers bei

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96
    Soweit angenommen wird, daß sich die Notwendigkeit einer sozialen Auswahl grundsätzlich sowohl auf Vollzeit- wie auf Teilzeitkräfte der gleichen Funktionsgruppe beziehe (vgl. Hueck/v. Hoyningen-Huene a.a.O.. § 1 Rdn. 443; Kittner/Trittin, KSchR 2. Aufl. 1995 § 1 Rdn. 457; GK-TzA/Lippke Art. 1 § 2 BeschFG 1985 Rdn. 264; MünchArbR/Schüren § 158 Rdn. 196; Linck AR-Blattei ES 1020.1.2 Rdn. 58; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl. 1996 S. 290 u. 1202; Rühle, DB 94, 834 ff.; LAG Köln 20.08.1993 DB 94, 147; Arbeitsgericht Wiesbaden 29.08.1995 DB 85, 2565), wird gleichzeitig eingeräumt, daß dennoch im Einzelfall die unterschiedliche vertragliche Arbeitszeit von Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmern einer Sozialauswahl entgegenstehen kann.
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96
    Es kommt vielmehr darauf an, ob unter Respektierung einer etwa bindenden Unternehmerentscheidung mit einem geringeren oder veränderten Arbeitsanfall auch das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen oder innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmer gesunken ist (vgl. BAG 30.05.1985 AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Hessen, 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96
    Dabei kommt es in erster Linie auf arbeitsplatzbezogene Merkmale und damit die ausgeübte Tätigkeit an, wobei eine Austauschbarkeit freilich nur dann gegeben ist, wenn die Zuweisung des anderen Arbeitsplatzes im Wege des Weisungsrechtes erfolgen kann (vgl. BAG 15.06.1989 AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG 29.03.1990 AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel a.a.O.. § 1 KSchG Rdn. 566; Hueck/v. Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. 1997 § 1 Rdn. 449; a.A. Löwisch, KSchG 7. Aufl. 1997 § 1 Rdn. 316, wonach das vorbehaltlose Einverständnis des Arbeitnehmers zu einer kraft Direktionsrecht nicht möglichen Versetzung ausreicht).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Hessisches Landesarbeitsgericht - 16 Sa 2411/96 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Juli 1997 - 16 Sa 2411/96 - aufgehoben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht