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LAG Hessen, 14.07.2010 - 6 Sa 1587/09 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- haufe.de (Kurzinformation)
Videoüberwachung: Arbeitnehmer müssen Kameras am Arbeitsplatz nicht dulden
- helfer-rechtsanwalt.de (Kurzinformation)
Entschädigungszahlung nach unzulässiger Videoüberwachung
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hessen, 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09
Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung - Verletzung des …
Dabei folgt die Berufungskammer in jeder Hinsicht der 6. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts, die in der Parallelsache 6 Sa 1587/09 durch Urteil vom 14. Juli 2010 über die Berufung der Beklagten gegen die Kollegin der Klägerin entschieden und in den Urteilsgründen folgendes ausgeführt hat:. - LAG Hamm, 11.07.2013 - 11 Sa 312/13
Heimliche Videoaufnahmen durch Detektiv
Die rechtswidrige heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar ( BAG 27.03.2003 AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36 = NJW 2003, 3436; Hess LAG 14.07.2010 - 6 Sa 1587/09 und 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09 - HWK-Lembke, Arbeitsrecht Kommentar, 5. Aufl. 2012, Vorb. BDSG Rn. 108 ). - ArbG Bocholt, 23.12.2011 - 1 Ca 1646/11
Geldentschädigung wegen einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
Die Höhe eines Geldentschädigungsanspruchs wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vergleiche Bundesgerichtshof, Urteil 05.10.2004, VI ZR 255/03 m.w.N.; vergleiche Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 14.07.2010, 6 Sa 1587/09; Urteil vom 25.10.2010, 7 Sa 1586/09).