Rechtsprechung
LAG Hessen, 14.12.2001 - 9/2 Sa 1983/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer gemeinsamen Betriebsstätte; Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Haftungsausschluss bei Arbeitsunfall - gemeinsame Betriebsstätte - (§ 106 Abs. 3 SGB VII)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
SGB VII §§ 104, 105, 106
Arbeitsunfall: Umfang der Haftungsprivilegierung bei gemeinsamer Betriebsstätte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB VII § 104 Abs. 1 Satz 1 §§ 105 106 Abs. 3
Haftung des Arbeitgebers: Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles im Sinne der §§ 104, 105 SGB VII
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 12.10.2000 - 3 Ca 452/99
- LAG Hessen, 14.12.2001 - 9/2 Sa 1983/00
- BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 94/02
Papierfundstellen
- NZS 2002, 488 (Ls.)
- DB 2002, 793
- NZA-RR 2002, 288
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 23.06.1999 - 7 U 30/99
Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII gilt auch für den Unternehmer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00
Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 521/89
Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall - Betriebsangehöriger
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.10.1988 - VI ZR 67/88
Rechtsfolgen der Verletzung des Unternehmers bei einer Hilfeleistung in einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85
Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 22.03.1999 - 6 W 13/99
Bedeutung des § 108 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII); Bindung der Zivilgericht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 94/02
Haftungsausschluß bei gemeinsamer Betriebsstätte
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2001 - 9/2 Sa 1983/00 - insoweit aufgehoben, als die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 12. Oktober 2000 - 3 Ca 452/99 -, das den Antrag des Klägers, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 6.855,60 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20. Mai 1998 sowie ein angemessenes Schmerzensgeld nebst 4 % Zinsen seit dem 20. Mai 1998 zu zahlen, abgewiesen hat, zurückgewiesen worden ist.Im übrigen wird die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2001 - 9/2 Sa 1983/00 - zurückgewiesen.
- LAG Hamm, 21.12.2004 - 13 Sa 1279/04
Arbeitsunfall; Haftungsausschluss; Vorsatz; Unternehmer Schadensersatz; …
Dabei muss der Vorsatz nicht nur die Verletzungshandlung, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen, was bedeutet, dass allein die vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften den Haftungsausschluss nicht aufhebt (BAG NZA 2003, 436; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2004 - 1 Ta 106/04; LAG Köln NZA-RR 2003, 350; Hess. LAG NZA-RR 2002, 288).