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   LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17   

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https://dejure.org/2019,9089
LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17 (https://dejure.org/2019,9089)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17 (https://dejure.org/2019,9089)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - 15 TaBV 104/17 (https://dejure.org/2019,9089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 4
    Zustimmungsersetzungverfahren; Umgruppierung. LohnTV Einzelhandel Hessen LGr I c

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 Abs. 4
    Eingruppierung von Mitarbeitern des Warenserviceteams in einem Einzelhandelsunternehmen mit Warenhäusern nach dem Lohntarifvertrag für den Einzelhandel in Hessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17
    Enthält ein Tarifvertrag keine eigene Definition, wer als Arbeiter oder Angestellter im Sinne des Tarifvertrages eingeordnet werden soll, so ist zu ermitteln, ob der Begriff des Arbeiters oder Angestellten im allgemeinrechtlichen Sinne im Tarifvertrag verwendet wird (BAG 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - Rz. 53 ff).

    Erst wenn solche Anhaltspunkte fehlen, ist eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen (21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - zu B II 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 185 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 127; 4. September 1996 - 4 AZR 168/95 - zu II 2 c aa der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bergbau Nr. 4; 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 74, 47).

    Auch wenn diese Unterscheidung zunehmend schwieriger und auch kritischer geworden ist, ist sie dennoch möglich (BAG 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - aaO).

    einer "überwiegenden Tätigkeit", sondern auf eine umfassende Betrachtung an (BAG 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - zu II 3 d bb der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge:.

  • BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 67/90

    Eingruppierung einer Regaleinrichterin im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17
    Mit der Zuordnung der Beispiele zu den Lohngruppen bzw. Lohnstaffeln bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, dass eine Tätigkeit, die als Beispiel in einer Lohngruppe bzw. Lohnstaffel genannt wird, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Lohngruppe bzw. Lohnstaffel erfüllt (BAG 7. November 1990 - 4 AZR 67/90 - Rz. 16 mwN.).

    Wird die von einem Arbeitnehmer überwiegend ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht in vollem Umfange erfasst, so sind für die Eingliederung die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen, bei deren Auslegung wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen sind (BAG 7. November 1990 aaO. mwN.).

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Zweck der Tarifnorm sind mit zu berücksichtigen, soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 43; 19. November 1997 - 10 AZR 249/97 - EzB TVG § 4 Nr. 50).

    Verbleiben noch Zweifel, können weitere Kriterien wie Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge berücksichtigt werden (21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - aaO).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17
    Aus dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen sind (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), folgt, dass die Tarifvertragsparteien in dem sie auf "ohne besondere Ausbildung" oder "nach kurzer Einweisung" abstellen, nicht verlangen, dass die hier einzugruppierenden Arbeitnehmer gänzlich ohne Ausbildung sind, es bedarf nur keiner besonderen, den Tätigkeiten entsprechenden Ausbildung.
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17
    Erst wenn solche Anhaltspunkte fehlen, ist eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen (21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - zu B II 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 185 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 127; 4. September 1996 - 4 AZR 168/95 - zu II 2 c aa der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bergbau Nr. 4; 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 74, 47).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17
    Von einem "Anlernen" kann nur dann gesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer bestimmte Fähigkeiten manueller, geistiger oder technischer Art erlernen muss, um seine Arbeit verrichten zu können (vgl. BAG 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - Rz. 26).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 168/95

    Eingruppierung eines Fördermaschinisten

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17
    Erst wenn solche Anhaltspunkte fehlen, ist eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen (21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - zu B II 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 185 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 127; 4. September 1996 - 4 AZR 168/95 - zu II 2 c aa der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bergbau Nr. 4; 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 74, 47).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17
    Hier bedarf es jeweils nur einer kurzen Einweisung in die im Wesentlichen gleichförmigen oder gleichartigen Tätigkeiten, die im Folgenden ohne weitere nennenswerte Einarbeitungszeit durchgeführt werden können (zur Tätigkeit des Spülens nach kurzer Einweisung vgl. BAG 28. Januar 1991 - 4 ABR 92/07 - Rz. 50 f).
  • BAG, 30.09.1954 - 2 AZR 65/53

    Unterscheidung "kaufmännische Dienste" von Tätigkeiten eines gewerblichen

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17
    Sie kann nur als eines von verschiedenen Merkmalen dafür herangezogen werden, welche der beiden Tätigkeitsarten die Hauptbedeutung hat und somit der gesamten Tätigkeit das Gepräge gibt (BAG 30. September 1954 - 2 AZR 65/53 - zu 8 der Gründe, BAGE 1, 92).
  • LAG Hamm, 17.10.2017 - 7 TaBV 39/17

    Umgruppierung, Einzelhandel, "in der Regel körperlich schweres Arbeiten"

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17
    (a) Entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) sind dabei nicht einzelne Arbeitsschritte einzeln zu bewerten (vgl. insoweit auch LAG Hamm 17. Oktober 2017 - 7 TaBV 39/17 - Rz. 103).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97

    Eingruppierung - Angestellte in der Fernsprechauskunft

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

  • BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 6/89

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Eingruppierung

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08

    Eingruppierung - Zustimmungsersuchen - Interessenkollision eines

  • BAG, 19.11.1997 - 10 AZR 249/97
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