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   LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14   

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LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14 (https://dejure.org/2016,19989)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14 (https://dejure.org/2016,19989)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 7 Sa 1558/14 (https://dejure.org/2016,19989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösung einer Gesamtzusage; Regelungsabrede durch Betriebsvereinbarung (bejaht)

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 133 ; BGB § 157 ; BetrVG § 77
    Ablösung einer Gesamtzusage/Regelungsabrede durch eine zeitlich nachfolgende Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14
    Hiervon ist auszugehen, wenn die vertragliche Einheitsregelung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zustande gekommen ist oder wenn Änderungen in der Vergangenheit unter Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen worden sind (BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 27; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294; Hessisches Landesarbeitsgericht 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 - Rn. 41, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 5) .

    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können (BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 27; 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 51; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 47, NZA-RR 2011, 541 [BAG 15.02.2011 - 3 AZR 35/09] ).

    Dies ist grundsätzlich auch dann der Fall, wenn die Betriebsvereinbarung für die Arbeitnehmer ungünstiger ist (vgl. BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 32, BAGE 142, 294; 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 57).

    Der Abschluss von betriebsvereinbarungsfesten Abreden würde zudem den Gestaltungsraum der Betriebsparteien für zukünftige Anpassungen von Arbeitsbedingungen mit kollektivem Bezug einschränken (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 53, BAGE 142, 294).

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14
    Andererseits wurde nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05. März 2013 - 1 AZR 417/12 - angenommen, dass bei generalisierenden Zusagen stets konkludent die Abänderung durch betriebliche Normen vorbehalten ist, soweit der Vertragsgegenstand einen kollektiven Bezug hat.

    Das Bundesarbeitsgericht unterscheide in seiner Entscheidung vom 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - zwischen der Gesamtzusage einerseits und einzelvertraglichen Abrede einerseits.

    (1) Für den Fall von Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass bei deren Verwendung stets konkludent die Abänderung durch betriebliche Normen vorbehalten ist, soweit der Vertragsgegenstand einen kollektiven Bezug hat (BAG 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 60, NZA 2013, 916 [BAG 05.03.2013 - 1 AZR 417/12] ).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbaren, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen (BAG 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 60, NZA 2013, 916 [BAG 05.03.2013 - 1 AZR 417/12] ).

  • BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13

    Änderungsvorbehalt - Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch

    Auszug aus LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14
    Hiervon ist auszugehen, wenn die vertragliche Einheitsregelung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zustande gekommen ist oder wenn Änderungen in der Vergangenheit unter Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen worden sind (BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 27; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294; Hessisches Landesarbeitsgericht 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 - Rn. 41, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 5) .

    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können (BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 27; 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 51; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 47, NZA-RR 2011, 541 [BAG 15.02.2011 - 3 AZR 35/09] ).

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14
    (2) Ähnlich hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Wege einer Gesamtzusage ebenfalls üblicherweise der Abänderbarkeit unterliegen (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32, NZA-RR 2015, 371 [BAG 10.03.2015 - 3 AZR 56/14] ).

    Soll sich die Versorgung dagegen ausschließlich nach den bei Erteilung der Gesamtzusage geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies in der Gesamtzusage deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32, NZA-RR 2015, 371 [BAG 10.03.2015 - 3 AZR 56/14] ).

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14
    Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen, wenn sie die betreffenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (BAG 20. August 2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 14, NZA 2014, 1333 [BAG 20.08.2014 - 10 AZR 453/13] ; 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 16; ErfK/Preis, 16. Aufl. 2016, § 611 BGB Rn. 218).

    a) Von einer seitens der Arbeitnehmer angenommenen, vorbehaltlosen Zusage kann sich der Arbeitgeber individualrechtlich grundsätzlich nur durch Änderungsvertrag oder wirksame Änderungskündigung lösen (BAG 20. August 2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 14, NZA 2014, 1333 [BAG 20.08.2014 - 10 AZR 453/13] ; 11. Dezember 2007 - 1 AZR 869/06 - Rn. 13).

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14
    cc) Der Gesamtbetriebsrat war für die Regelung zuständig, da die Arbeitgeberin offensichtlich zu der freiwilligen Leistung nur betriebsübergreifend bereit war (so genannte "subjektive Unmöglichkeit", vgl. hierzu BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 66, BAGE 127, 146; BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 4).
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14
    cc) Der Gesamtbetriebsrat war für die Regelung zuständig, da die Arbeitgeberin offensichtlich zu der freiwilligen Leistung nur betriebsübergreifend bereit war (so genannte "subjektive Unmöglichkeit", vgl. hierzu BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 66, BAGE 127, 146; BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 4).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14
    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können (BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 27; 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 51; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 47, NZA-RR 2011, 541 [BAG 15.02.2011 - 3 AZR 35/09] ).
  • LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00

    Pauschalsteuer auf Pensionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für

    Auszug aus LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14
    Hiervon ist auszugehen, wenn die vertragliche Einheitsregelung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zustande gekommen ist oder wenn Änderungen in der Vergangenheit unter Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen worden sind (BAG 17. Februar 2015 - 1 AZR 599/13 - Rn. 27; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294; Hessisches Landesarbeitsgericht 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 - Rn. 41, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 5) .
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14
    Eine Regelungsabrede berechtigt und verpflichtet lediglich die beiden Betriebspartner entsprechend der getroffenen Vereinbarung (BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - NZA 2003, 1097; ErfK/Kania, 16. Aufl. 2016, § 77 Rn. 130).
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06

    Änderung einer Gesamtzusage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2015 - 2 Sa 583/14

    Abfindungsanspruch - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine nachfolgende

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

  • LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 211/14

    Jubiläumsgeld-Regelungen; Gesamtzusage bzw. Gesamtbetriebsvereinbarung als

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 173/17

    Freie Fahrt für Ehepartner ist Betriebsrentenleistung

    Sowohl die Begründung des 1. als auch die des 3. Senats lassen sich ohne Weiteres auf alle allgemeinen, generalisierenden Arbeitsbedingungen beruhenden Regelungen mit kollektivem Bezug übertragen, die auf sonstige dauerhafte oder wiederkehrende Leistungen gerichtet sind (ebenso LAG Hessen v. 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17

    Rechtsfolgen der Gewährung von Freifahrtmöglichkeiten durch ein Unternehmen des

    Sowohl die Begründung des 1. als auch die des 3. Senats lassen sich ohne Weiteres auf alle allgemeinen, generalisierenden Arbeitsbedingungen beruhenden Regelungen mit kollektivem Bezug übertragen, die auf sonstige dauerhafte oder wiederkehrende Leistungen gerichtet sind (ebenso LAG Hessen v. 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 07.07.2017 - 6 Sa 172/17

    Freie Fahrt für Ehepartner von Beschäftigten eines Verkehrsbetriebs?

    Sowohl die Begründung des 1. als auch die des 3. Senats lassen sich ohne Weiteres auf alle allgemeinen, generalisierenden Arbeitsbedingungen beruhenden Regelungen mit kollektivem Bezug übertragen, die auf sonstige dauerhafte oder wiederkehrende Leistungen gerichtet sind (ebenso LAG Hessen v. 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Gewährung von kostenlosen

    Sowohl die Begründung des 1. als auch die des 3. Senats lassen sich ohne Weiteres auf alle allgemeinen, generalisierenden Arbeitsbedingungen beruhenden Regelungen mit kollektivem Bezug übertragen, die auf sonstige dauerhafte oder wiederkehrende Leistungen gerichtet sind (ebenso LAG Hessen v. 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 175/17

    Gesamtzusage als arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage; Betriebliche Übung als

    Sowohl die Begründung des 1. als auch die des 3. Senats lassen sich ohne Weiteres auf alle allgemeinen, generalisierenden Arbeitsbedingungen beruhenden Regelungen mit kollektivem Bezug übertragen, die auf sonstige dauerhafte oder wiederkehrende Leistungen gerichtet sind (ebenso LAG Hessen v. 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14 -juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 110/21

    Ablösende Betriebsvereinbarung zu Gewinnbeteiligungen

    Eine ausdrückliche Annahme des in der Erklärung enthaltenen Antrags im Sinne von § 145 BGB wird dabei nicht erwartet, § 151 BGB (BAG, Urteil vom 20. August 2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 14; Hessisches LAG, Urteil vom 15. Februar 2016 - 7 Sa 1558/14 -, Rn. 47).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbaren, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen (BAG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 -, Rn. 60; Urteil vom 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 -, Rn. 18; Urteil vom 05. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 60; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 2019 - 5 Sa 277/18 -, Rn. 60 ; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Februar 2016 - 7 Sa 1558/14 -, Rn. 62; kritisch BAG, Urteil vom 11.04.2018 - 4 AZR 119/17 - Rn. 48 ff; Creutzfeld, NZA 2018, 1111 ff).

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 167/17

    Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung Leistungen aus der

    Sowohl die Begründung des 1. als auch die des 3. Senats lassen sich ohne Weiteres auf alle allgemeinen, generalisierenden Arbeitsbedingungen beruhenden Regelungen mit kollektivem Bezug übertragen, die auf sonstige dauerhafte oder wiederkehrende Leistungen gerichtet sind (ebenso LAG Hessen v. 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14 -juris).
  • ArbG Essen, 29.09.2016 - 5 Ca 1537/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines "Firmenfreifahrtickets" an die

    Sondern sie gelten in gleicher Weise auch für Gesamtzusagen des Arbeitgebers (so auch LAG Hessen vom 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14 - zit. nach juris, Rn. 68 f.).
  • ArbG Essen, 22.12.2016 - 5 Ca 2137/16

    Überlassung eines Firmenfreifahrticket an Familienangehörige

    Sondern sie gelten in gleicher Weise auch für Gesamtzusagen des Arbeitgebers (so auch LAG Hessen vom 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14 - zit. nach juris, Rn. 68 f.).
  • ArbG Essen, 29.09.2016 - 5 Ca 1972/16
    Sondern sie gelten in gleicher Weise auch für Gesamtzusagen des Arbeitgebers (so auch LAG Hessen vom 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14 - zit. nach juris, Rn. 68 f.).
  • ArbG Essen, 21.10.2016 - 3 Ca 1630/16
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