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   LAG Hessen, 15.05.2014 - 9 TaBV 194/13   

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https://dejure.org/2014,41923
LAG Hessen, 15.05.2014 - 9 TaBV 194/13 (https://dejure.org/2014,41923)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.05.2014 - 9 TaBV 194/13 (https://dejure.org/2014,41923)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 9 TaBV 194/13 (https://dejure.org/2014,41923)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 4 BetrVG

  • IWW

    § 17 Abs. 4 BetrVG, § ... 8 BetrVG, § 7 BetrVG, § 17 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 14 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 286 ZPO, §§ 17 Abs. 4 BetrVG, 16 Abs. 2 BetrVG, § 17 Abs. 3 BetrVG, § 2 Abs. 2 BetrVG, § 14 a BetrVG, § 14 a Abs. 1 BetrVG, § 14 a Abs. 5 BetrVG, § 18 Abs. 1 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Vertretenseins einer Gewerkschaft i.S. von § 17 Abs. 4 BetrVG; Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über das Verfahren zur Betriebsratswahl in der Einladung zu einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 17 Abs. 4
    Bestellung; Betriebsratswahl; Betriebsversammlung; Gewerkschaft; Vertretensein; Wahlvorstand

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 17 Abs. 4
    Begriff des Vertretenseins einer Gewerkschaft i.S. von § 17 Abs. 4 BetrVG

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BetrVG § 17 Abs. 4
    Begriff des Vertretenseins einer Gewerkschaft i.S. von § 17 Abs. 4 BetrVG ; Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über das Verfahren zur Betriebsratswahl in der Einladung zu einer Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Gewerkschaft im Betrieb vertreten?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04

    Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2014 - 9 TaBV 194/13
    Es reicht aus, dass einer Gewerkschaft mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört, um im Betrieb vertreten zu sein (BAG Beschluss vom 10. Nov. 2004 - 7 ABR 19/04 - EzA § 17 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - EzA § 2 BetrVG 1972 Nr. 14).

    b) Vertreten sein bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch anwesend, vorhanden sein (BAG Beschluss vom 10. Nov. 2004 - 7 ABR 19/04 - EzA § 17 BetrVG 2001 Nr. 1).

    Weitere Voraussetzungen für die Ausübung dieser Rechte als das Vertretensein im Betrieb lassen sich dem Gesetz nicht entnehmen (BAG Beschluss vom 10. Nov. 2004 - 7 ABR 19/04 - EzA § 17 BetrVG 2001 Nr. 1).

  • BAG, 14.05.1997 - 7 ABR 26/96

    Wahlanfechtung; Betriebsbegriff; Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2014 - 9 TaBV 194/13
    Das BAG (Urteil vom 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - EzA § 8 BetrVG 1972 Nr. 8) hat angenommen, allein die Ungewissheit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses rechtfertige es nicht, einen gekündigten Arbeitnehmer von der Wahl auszuschließen.
  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2014 - 9 TaBV 194/13
    Es reicht aus, dass einer Gewerkschaft mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört, um im Betrieb vertreten zu sein (BAG Beschluss vom 10. Nov. 2004 - 7 ABR 19/04 - EzA § 17 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - EzA § 2 BetrVG 1972 Nr. 14).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2014 - 9 TaBV 194/13
    Der Wortlaut ist die Grenze der Auslegung (BVerfG Beschluss vom 25. Jan. 2011 - 1 BvR 918/10 - BVerfGE 128, 193).
  • LAG München, 20.04.2004 - 5 TaBV 18/04

    Wahlvorstandsbestellung im Wege der einstweiligen Verfügung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2014 - 9 TaBV 194/13
    Die Bestellung betriebsfremder Mitglieder kann allerdings im Einzelfall notwendig sein, wenn kein wahlberechtigter Arbeitnehmer des Betriebes bereit ist, die Mitgliedschaft im Wahlvorstand zu übernehmen (Hess. LAG Beschluss vom 30. April 2009 - 9 TaBV 254/08 - Juris; LAG München Beschluss vom 20. April 2004 - 5 TaBV 18/04 - LAGE § 16 BetrVG 2001 Nr. 1).
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