Rechtsprechung
   LAG Hessen, 15.11.2005 - 15 Sa 1235/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7665
LAG Hessen, 15.11.2005 - 15 Sa 1235/04 (https://dejure.org/2005,7665)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.11.2005 - 15 Sa 1235/04 (https://dejure.org/2005,7665)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. November 2005 - 15 Sa 1235/04 (https://dejure.org/2005,7665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 611 Abs 1 BGB
    Anspruch auf Entfernung von Schriftstücken betreffend den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers aus der Personalakte - besondere Schutzvorkehrungen des Arbeitgebers bezüglich solcher Schriftstücke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufbewahrung von Schriftstücken über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers in der Personalakte; Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers; Entfernung von Gesundheitsdaten aus der Personalakte

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    In der Personalakte haben vertrauliche Gesundheitsdaten nichts zu suchen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufbewahrung von Schriftstücken über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsdaten von Arbeitnehmern unterliegen besonderer Aufbewahrungspflicht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2005 - 15 Sa 1235/04
    Bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen (BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht), gestützt auf die §§ 12, 862, 1004 BGB in entsprechender Anwendung (zu weiteren potentiellen Anspruchsgrundlagen Wiese in der gemeinsamen Anmerkung zu BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 -EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 5 und BAG Urteil vom 07. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 6, unter III.).

    Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. dazu etwas abweichend Wiese in der gemeinsamen Anmerkung zu BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 -EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 5 und BAG Urteil vom 07. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 6, unter II.) schützt den Arbeitnehmer auch vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch von solchen, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat.

    Daher bedarf es zur Konkretisierung des Persönlichkeitsrechts stets einer Güter- und Interessenabwägung (BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

    Für die Führung von Personalakten entwickelt das Bundesarbeitsgericht aus dem Dargestellten in dem bereits zitierten Urteil vom 15. Juli 1987 (a.a.O., zu A. I. 2. der Gründe) folgende spezielle Grundsätze, denen sich das Berufungsgericht anschließt:.

    Damit sind Schutzmaßnahmen geboten, da die drei Schreiben den Gesundheitszustand des Klägers betreffen, und diese Schutzmaßnahmen können wie bereits vom Bundesarbeitsgericht dargestellt (BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu A. I. 2. und zu B. I. der Gründe) darin bestehen, dass die sensiblen Daten/Schriftstücke in einem geschlossenen Umschlag innerhalb de Personalakte aufbewahrt werden, wie dies der Kläger mit seinem Hilfsantrag beantragt.

    Im Übrigen stellt sich diese Maßnahme im Rahmen der vom Bundesarbeitsgericht erörterten besonderen Schutzmaßnahmen (BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu A. I. 2. und zu B. I. der Gründe) ohnedies als die den Arbeitgeber am wenigsten belastende Maßnahme dar (ebenso Wiese in der gemeinsamen Anmerkung zu BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 -EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 5 und BAG Urteil vom 07. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 6, unter IV.).

  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2005 - 15 Sa 1235/04
    Bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen (BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht), gestützt auf die §§ 12, 862, 1004 BGB in entsprechender Anwendung (zu weiteren potentiellen Anspruchsgrundlagen Wiese in der gemeinsamen Anmerkung zu BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 -EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 5 und BAG Urteil vom 07. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 6, unter III.).

    Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. dazu etwas abweichend Wiese in der gemeinsamen Anmerkung zu BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 -EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 5 und BAG Urteil vom 07. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 6, unter II.) schützt den Arbeitnehmer auch vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch von solchen, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat.

    Im Übrigen stellt sich diese Maßnahme im Rahmen der vom Bundesarbeitsgericht erörterten besonderen Schutzmaßnahmen (BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu A. I. 2. und zu B. I. der Gründe) ohnedies als die den Arbeitgeber am wenigsten belastende Maßnahme dar (ebenso Wiese in der gemeinsamen Anmerkung zu BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 -EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 5 und BAG Urteil vom 07. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - EzA § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 6, unter IV.).

  • ArbG Frankfurt/Main, 28.04.2004 - 9 Ca 6822/03
    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2005 - 15 Sa 1235/04
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2004 - 9 Ca 6822/03 - teilweise abgeändert, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, wobei der Tenor insgesamt wie folgt neu gefasst wird:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2004 - 9 Ca 6822/03 - abzuändern und.

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. November 2005 - 15 Sa 1235/04 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Klage hinsichtlich der Mitteilung vom 12. August 2002 an PSL-P 33 über VTM-HR als unzulässig abgewiesen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht