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   LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10   

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LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10 (https://dejure.org/2011,10893)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10 (https://dejure.org/2011,10893)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 17 Sa 1570/10 (https://dejure.org/2011,10893)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine wirksame außerordentliche Kündigung bei Nichteinhaltung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB; Verhaltensbedingte Kündigung einer Assistentin der Stationsleitung bei nachträglichen Änderungen zur Flugstrecke in Privattickets; unbegründete außerordentliche Kündigung bei ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2
    Verhaltensbedingte Kündigung einer Assistentin der Stationsleitung bei nachträglichen Änderungen zur Flugstrecke in Privattickets; unbegründete außerordentliche Kündigung bei zumutbarer Weiterbeschäftigung während der Kündigungsfrist unter verstärkter Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO) .

    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen im Bereich der auf verhaltensbedingte Gründe gestützten außerordentlichen Kündigung (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO; BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - AP BGB § 626 Nr. 213) .

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
    Die Abmahnung ist insoweit notwendiger Bestandteil bei der Anwendung des Prognoseprinzips (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - aaO) .

    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO) .

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
    Ein die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57; BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 60) .

    Die Abmahnung ist insoweit notwendiger Bestandteil bei der Anwendung des Prognoseprinzips (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - aaO) .

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, bei der dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres ebenso erkennbar ist wie der Umstand, dass eine Hinnahme seines Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/07 - aaO) .
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen im Bereich der auf verhaltensbedingte Gründe gestützten außerordentlichen Kündigung (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO; BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - AP BGB § 626 Nr. 213) .
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 07. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 192; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - BGB § 626 Nr. 202; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 15/07 - AP BGB § 626 Nr. 214) .
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 07. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 192; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - BGB § 626 Nr. 202; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 15/07 - AP BGB § 626 Nr. 214) .
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 07. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 192; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - BGB § 626 Nr. 202; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 15/07 - AP BGB § 626 Nr. 214) .
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
    Ein die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57; BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 60) .
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
    Denn es kommt nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens der Klägerin an, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 39/05 - AP BGB § 626 Nr. 197) .
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